Auswirkungen der Abgabenordnung 1977, der Körperschaftsteuerreform und des Gemeinnützigkeitsrechts für den Amateursport
der Abgeordneten Batz, Büchner (Speyer), Klein (Dieburg), Müller (Bayreuth), Dr. Müller-Emmert, Dr. Staudt, Scheffler, Schirmer, Dr. Penner, Dr. Schmitt-Vockenhausen, Gobrecht, Baack, Huonker, Kühbacher, Meinike (Oberhausen), Dr. Spöri, Wiefel, Mischnick, Hoffie und der Fraktionen der SPD, FDP
Vorbemerkung
Die Koalitionsfraktionen von SPD und FDP und die Bundesregierung haben mit der reformierten und am 1. Januar 1977 in Kraft getretenen Abgabenordnung (AO) und der Körperschaftsteuerreform angestrebt, daß die sportliche, aber auch gesellige und kulturelle Tätigkeit der rund 46 000 Amateursportvereine im Bundesgebiet und Berlin (West) von steuerlichen Abgaben im wesentlichen befreit ist.
Mit den umfassenden und weitreichenden Regelungen sollen die Sportvereine wirkungsvoll bei ihren Bemühungen unterstützt werden, vielfältige sportliche Angebote für alle Altersgruppen und Interessen der Bevölkerung zu entwickeln.
Nach den bisherigen Erkenntnissen sind die positiven Neuregelungen und Verbesserungen in der Abgabenordnung und der Körperschaftsteuerreform für den Amateursport innerhalb der Sportvereine und Sportverbände jedoch noch nicht in ausreichendem Maße bekannt gemacht und erläutert worden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie beurteilt die Bundesregierung die praktischen Auswirkungen der am 1. Januar 1977 in Kraft getretenen Abgabenordnung und der Körperschaftsteuerreform für die Amateursportvereine, und mit welchen Maßnahmen haben die Bundesregierung und die Bundesländer dazu beigetragen, daß die neuen steuerrechtlichen Regelungen den Sportvereinen und Sportverbänden bekannt gemacht und erläutert wurden?
Ist nach den Erkenntnissen der Bundesregierung sichergestellt, daß durch die Abgabenordnung 1977 die sportliche, gesellige und kulturelle Tätigkeit der Amateursportvereine von steuerlichen Abgaben im wesentlichen befreit ist, und hält die Bundesregierung gegebenenfalls Änderungen auf Grund der bisherigen Erfahrungen für erforderlich?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß allgemeine volkssportliche Veranstaltungen und Kurse, die die Vereine — mit vereinseigenen Sportanlagen — auch Nichtmitgliedern zugänglich machen, von steuerlichen Abgaben im wesentlichen befreit sind, um sport- und gesundheitspolitische Maßnahmen des Breiten-, Freizeit- und Erholungssports („Sport für alle") zu verwirklichen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das geltende Gemeinnützigkeitsrecht so anzuwenden ist, daß von nationalen und internationalen Sportorganisationen anerkannte Sportarten, wie Schach und FKK-Sport, bundeseinheitlich als gemeinnützig und damit förderungswürdig anerkannt werden können?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkung der Regelung, nach der von der Honorierung der nebenamtlichen Tätigkeit von Übungsleitern, Trainern und Sportlehrern als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten 25 Prozent —ohne Einzelnachweis — höchstens 1200 DM jährlich, oder — mit Einzelnachweis — auch höhere Betriebskosten bzw. Werbungskosten abgesetzt werden können?
Welche Bemühungen hat - die Bundesregierung unternommen, um zumindest eine begrenzte Spendenbescheinigungskompetenz für die Sportvereine zu ermöglichen, und wie ist die Haltung der Finanzminister der Bundesländer dazu?