BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Baugenehmigungsverfahren (G-SIG: 00000810)

Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren und der Verfahren bei der Bewilligung öffentlicher Mittel; praxisbezogene Anwendung der Bauordnungen der einzelnen Bundesländer, insbesondere im Hinblick auf Modernisierungsmaßnahmen; Auslegung der §§ 34 und 35 des neuen Bundesbaugesetzes durch die Baugenehmigungsbehörden

Fraktion

FDP, SPD

Ressort

Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau

Datum

29.09.1977

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/90314. 09. 77

Baugenehmigungsverfahren

der Abgeordneten Krockert, Conradi, Henke, Ibrügger, Immer (Altenkirchen), Meininghaus, Menzel, Müntefering, Paterna, Polkehn, Waltemathe, Wuwer, Dr. Jens, Esters, Ewen, Müller (Schweinfurt), Stahl (Kempen), Wurbs, Gattermann und der Fraktionen der SPD, FDP

Vorbemerkung

Rund 7 Millionen Wohnungen in der Bundesrepublik sind modernisierungsbedürftig. Wenn für jede dieser Wohnungen nur 10 000 DM für Modernisierungszwecke aufgewendet würden, beträgt das mögliche Auftragsvolumen gesamtwirtschaftlich 70 Milliarden DM. Welches Gewicht die Altbauerneuerung nicht nur wohnungspolitisch, sondern auch wirtschafts- und arbeitspolitisch hat, machen diese Zahlen deutlich.

Modernisierungsmaßnahmen, energieeinsparende Maßnahmen, aber auch andere Baumaßnahmen werden durch langwierige Genehmigungsverfahren erheblich erschwert und verteuert.

Ebenso sind uns Schwierigkeiten bei Baugenehmigungsverfahren bekannt geworden, die im Rahmen der Anwendung des neuen Bundesbaugesetzes liegen und der vom Gesetzgeber gewollten Auslegung, vor allem der §§ 34 und 35, keinesfalls Rechnung tragen.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen3

1

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auf die Länderregierungen dahin gehend einzuwirken, daß die Baugenehmigungsverfahren und die Verfahren bei der Bewilligung öffentlicher Mittel generell beschleunigt werden?

2

Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer, vor allem im Hinblick auf Modernisierungsmaßnahmen, praxisbezogen angewandt und eventuell für Bauten aus der Zeit der Jahrhundertwende oder Fachwerkbauten den Erfordernissen der Praxis entsprechend ergänzt werden?

3

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Anwendung des neuen Bundesbaugesetzes der Praxis näher zu bringen? Ist die Bundesregierung bereit, durch die Darstellung entsprechender Beispiele, vor allem zu den §§ 34 und 35 die Baugenehmigungsbehörden zu unterstützen?

Bonn, den 14. September 1977

Krockert Conradi Henke Ibrügger Immer (Altenkirchen) Meininghaus Menzel Müntefering Paterna Polkehn Waltemathe Wuwer Dr. Jens Esters Ewen Müller (Schweinfurt) Stahl (Kempen) Wehner und Fraktion Wurbs Gattermann Mischnick und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen