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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Bauvorhaben "Luisenblock" und damit verbundenes Sozialplanverfahren für Mieterinnen und Mieter des Wohnblocks Luisenstraße/Schiffbauerdamm (III) (G-SIG: 13013160)

Ersatzwohnungen, Kosten für das Sozialplanverfahren, Eigentumsverhältnisse, Schäden am Wohnblock infolge der Baumaßnahmen, Nutzung des Wohnblocks Luisenstraße nach Abschluß der Bauarbeiten

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau

Datum

27.04.1998

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/1025526. 03. 98

Bauvorhaben „Luisenblock" und damit verbundenes Sozialplanverfahren für Mieterinnen und Mieter des Wohnblocks Luisenstraße/Schiffbauerdamm (III)

der Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick, Dr. Christa Luft, Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Das Bauvorhaben „Luisenblock" und das damit verbundene Sozialplanverfahren für Mieterinnen und Mieter des Wohngebäudes Luisenstraße 22-30/Schiffbauerdamm 25 war bereits Gegenstand von zwei Kleinen Anfragen der Gruppe der PDS und von dazu erteilten Antworten der Bundesregierung (Drucksache 13/8303 und Drucksache 13/8540). Darüber hinaus gibt es einen Antrag der Gruppe der PDS „Erhalt des Wohnblockes Luisenstraße/Ecke Schiffbauerdamm in der Bundeshauptstadt Berlin" (Drucksache 13/7826) und dazu die Beschlußempfehlung des Ältestenrates (Drucksache 13/8804).

Das bundeseigene Wohngebäude Luisenstraße/Schiffbauerdamm ist Bestandteil der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen für den Aufbau des Parlaments- und Regierungsviertels in Berlin. Im Zuge der Baumaßnahmen des Bundes im sog. Luisenblock wurden anhand eines Lärm- bzw. Erschütterungsgutachtens Belästigungswerte für die Menschen des angrenzenden Wohnhauses ermittelt, die das Maß des Zumutbaren übersteigen sollen. Gemäß § 180 Baugesetzbuch hat das Land Berlin den Verursacher mit der Durchführung eines Sozialplanverfahrens beauftragt. Der Bund hat über seinen Bauträger (der Bundesbaugesellschaft Berlin mbH, BBB) die Deutsche Stadtentwicklungsgesellschaft mbH (DSK) und die Arbeitsgemeinschaft für Sozialplanung und angewandte Stadtforschung (AG SPAS) als Berliner Mieterberatungsgesellschaft mit der Durchführung der Maßnahmen beauftragt. Für das Sozial - planverfahren einschließlich der Verfahrenskosten wird mit einem Aufwand von 10 bis 13 Mio. DM gerechnet. Als Stichtag für den Beginn des Verfahrens wurde der Tag der entsprechenden Beschlußfassung des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau), der 22. April 1997, bestimmt. In einem Bericht der BBB in der 46. Sitzung der Baukommission am 10. September 1997 erklärte die BBB ihre Absicht, bis zum Jahresende 1997 mit allen Mietern des Wohngebäudes entsprechende Vereinbarungen abzuschließen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie ist der derzeitige Realisierungsstand beim Sozialplanverfahren?

2

Wie sind derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung die weiteren Zeitpläne für das Sozialplanverfahren und den Bauablauf Luisenblock sowie für die Tunnelzufahrt?

3

Wie viele Ersatz- und Umsetzwohnungen wurden durch die AG SPAS den Mieterinnen und Mietern bereits vermittelt (bitte differenziert nach bundeseigenen Wohnungen, belegungsgebundenen städtischen bzw. genossenschaftlichen Wohnungen, Wohnungen des 1. Förderweges und modernisierten Altbauwohnungen mit Belegungsbindung), und zu welchen Konditionen wurden diese Wohnungen vermittelt?

4

Wie viele Wohnungen wurden durch den Bund (z. B. aus dem Bestand ehemaliger Alliiertenwohnungen) den Mieterinnen und Mietern a) für eine Zwischennutzung und b) als dauerhafte Ersatzwohnung angeboten, und zu wie vielen Vertragsabschlüssen kam es bisher?

5

Wie viele Mieterinnen und Mieter haben sich selbst mit anderen Wohnungen versorgt?

6

Wie viele Mieterinnen und Mieter sind bereits a) endgültig und b) als Zwischenumsetzung aus dem Wohnblock ausgezogen?

7

Welche Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung für diejenigen Mieterinnen und Mieter ergriffen, die ihre Wohnung während der Bauphase nicht verlassen wollen?

8

Wie hoch werden nach derzeitiger Kenntnis die Kosten für das Sozialplanverfahren sein (bitte aufgeschlüsselt nach Leistungen für Mieterinnen und Mieter sowie Verfahrenskosten für die BBB, die DSK, die AG SPAS und sonstige)?

9

Welche Kosten kommen in diesem Zusammenhang auf den Bund als Eigentümer und Vermieter des Wohnhauses zu?

10

Wer wird dem Bund diese Kosten bzw. Verluste, z. B. Mindereinnahmen aus Vermietung, erstatten?

11

Welche Auswirkungen hätten weitere Verzögerungen bei der Fertigstellung der Baumaßnahme Luisenblock für die Mieterinnen und Mieter (insbesondere für diejenigen mit Zwischennutzungen anderer Wohnungen)?

12

Wie gestaltet sich derzeit die Eigentumslage bei den Grundstücken Luisenstraße 22 b, c und d, Schiffbauerdamm 25 sowie Luisenstraße 29, und welche Konsequenzen ergeben sich für den Bund aus eventuell noch ungeklärten Eigentumsverhältnissen?

13

Welche Ergebnisse erbrachte das Beweissicherungsverfahren im Zusammenhang mit den bereits vorhandenen Rissen am Plattenbau, welches - nach Aussage der BBB in der Sitzung der Baukommission am 10. September 1997 - eingeleitet wurde?

14

Inwieweit sind infolge der Baumaßnahmen im Umfeld des Wohnhauses weitere Schäden am Wohnhaus möglich bzw. bereits eingetreten?

15

Welche Vorstellungen bezüglich einer Nutzung des Grundstückes und Wohnhauses Luisenstraße/Ecke Schiffbauerdamm nach Abschluß der Bauarbeiten im Parlaments- und Regierungsviertel hat der Bund als Eigentümer?

Bonn, den 24. März 1998

Klaus-Jürgen Warnick Dr. Christa Luft Dr. Dagmar Enkelmann Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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