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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Bedeutung und Entwicklung des Campingwesens (G-SIG: 00000934)

Zahl und Ausstattung der vorhandenen sowie Planung zusätzlicher Campingplätze, Mindestanforderungen für den Bau und Betrieb sowie Förderungsmöglichkeiten, insbesondere in Bundesausbaugebieten, Berücksichtigung der Interessen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, Schaffung von Park- und Übernachtungsplätzen für Wohnwagen an Bundesautobahnen und Bundesstraßen, Differenzierung der Überholverbote für Wohnwagengespanne auf dreispurigen Bundesautobahnen, Überprüfung der Vorschriften für die Zulassung von Wohnwagen, Einbeziehung des Camping- und Caravanwesens in den Tourismusbericht 1978

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

21.11.1977

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/1115 (neu)

Bedeutung und Entwicklung des Campingwesens

der Abgeordneten Haase (Fürth), Amling, Dr. Bußmann, Eickmeyer, Ewen, Frau Dr. Hartenstein, Immer (Altenkirchen), Dr. Jens (Voerde), Konrad, Dr. Kreutzmann, Dr. Lauritzen, Dr. Linde, Männing, Mahne, Möhring, Müller (Schweinfurt), Neumann, Müntefering, Peiter, Dr. Schachtschabel, Schirmer, Schwabe, Stahl (Kempen), Dr. Staudt, Wüster, Frau Steinhauer, Seefeld, Angermeyer, Dr. Haussmann, Spitzmüller, Schmidt (Kempten), Ludewig, Dr. Vohrer

Vorbemerkung

Die Bedeutung des Campingwesens wächst. Nach Schätzungen sollen bereits 10 v. H. der bundesdeutschen Bevölkerung Anhänger dieser Freizeit- und Erholungsform sein.

Diese Entwicklung verlangt verstärkte Aufmerksamkeit und gibt zu einer Reihe von Fragen Anlaß. Das Angebot an Campingplätzen muß nach Zahl, Ausstattung und bedarfsgerechter Differenzierung (Zelt-, Camping- und Caravanplätze für Kurz- und Dauernutzer) überprüft und gegebenenfalls verbessert werden. Es muß sich dabei in Übereinstimmung mit der allgemeinen Freizeitpolitik und mit den Zielsetzungen der Gebietsentwicklung, insbesondere für Erholungsschwerpunkte, befinden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung dem Camping- und Caravanwesen für Freizeit und Tourismus bei?

2

Wieviel Campingplätze gibt es in der Bundesrepublik? Wieviel davon sind qualitativ ausreichend ausgestattet? Wie beurteilt die Bundesregierung diese Zahlen im internationalen Vergleich, insbesondere im Vergleich zu den europäischen Zielländern des Tourismus?

3

Wie schätzt die Bundesregierung die weitere Entwicklung (Zunahme) im Camping- und Caravanwesen ein?

4

Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang die Länder, Regionen, Städte und Gemeinden bei der Entwicklungsplanung und bei der vorbereitenden Bauleitplanung außer bestehenden auch zusätzliche Flächen für weitere Campingplätze ausweisen und damit einem möglichen Bedarf Rechnung tragen?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung die gesetzlichen Möglichkeiten, die Interessen des Naturschutzes und der Landschaftspflege einerseits und des Campingwesens andererseits gleichermaßen zu berücksichtigen?

6

Kann die Bundesregierung dazu beitragen, daß für die verschiedenen Formen von Camping und Caravaning (Jugendzelten, Wanderzelten, Naherholung, Urlaubscamping, Übernachtungsplätze bei Städtetouren) genügend Plätze zur Verfügung gestellt werden?

7

Ist die Bundesregierung bereit, auf die Länder einzuwirken, daß Mindestanforderungen für den Bau und den Betrieb von Campingplätzen vereinheitlicht und beachtet werden? Gab es solche Bemühungen? Welchen Erfolg hatten sie?

8

Sind der Bau und die qualitative Verbesserung von Campingplätzen in die Förderungsmöglichkeiten für Infrastrukturmaßnahmen oder die Förderung der privaten Fremdenverkehrswirtschaft einbezogen? Welches sind die Förderungsmöglichkeiten, insbesondere in Bundesausbaugebieten (strukturschwache Gebiete)? In welchem Maße können sie erweitert werden?

9

Ist die Bundesregierung bereit, an Bundesautobahnen und Bundesstraßen Park- und Übernachtungsplätze für Wohnwagen zur Verfügung zu stellen bzw. durch Beschilderung auf autobahnnahe Park- und Übernachtungsplätze hinzuweisen?

10

Ist die Bundesregierung bereit, auf dreispurigen Bundesautobahnen die Überholverbote für Wohnwagengespanne gegenüber dem Schwerlastverkehr zu differenzieren und sie aus Gründen der Verkehrssicherheit auf das gebotene Mindestmaß zu beschränken?

11

Sind die Vorschriften für die Zulassung von Wohnwagen in bezug auf Bremsen, Bereifung und Achslast und von Zugwagen in bezug auf Motorkraft ausreichend, um zu verhindern, daß schlecht ausgestattete Caravangespanne den Verkehr behindern oder gefährden?

12

Ist die Bundesregierung bereit, in dem von ihr Ende 1978 zu erstattenden Tourismusbericht auf das Camping- und Caravanwesen seiner Bedeutung entsprechend einzugehen?

Bonn, den 31. Oktober 1977

Haase (Fürth) Amling Dr. Bußmann Eickmeyer Ewen Frau Dr. Hartenstein Immer (Altenkirchen) Dr. Jens (Voerde) Konrad Dr. Kreutzmann Dr. Lauritzen Dr. Linde Männing Mahne Möhring Müller (Schweinfurt) Neumann Müntefering Peiter Dr. Schachtschabel Schirmer Schwabe Stahl (Kempen) Dr. Staudt Wüster Frau Steinhauer Seefeld Angermeyer Dr. Haussmann Spitzmüller Schmidt (Kempten) Ludewig Dr. Vohrer

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