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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Neuere Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften (sogenannte Jugendsekten) (G-SIG: 00002109)

Herkunft, Organisation, Stärke, weltanschauliche und politische Tendenzen sowie Anwerbemethoden sog. Jugendsekten; Finanzierungsmethoden, Mittelverwendung und Gemeinnützigkeit dieser Organisationen; Gerichtliche Verfahren gegen Jugendsekten in den USA, Europa und der Bundesrepublik Deutschland sowie Anpassung der gesetzlichen Instrumente an deren Aktivitäten wie z.B. Verkaufs- und Sammlungspraktiken sowie Vermögensübertragungen von Mitgliedern; Förderung von Hilfeeinrichtungen für geschädigte ehemalige Mitglieder und Intensivierung der Aufklärungsmaßnahmen

Fraktion

FDP, SPD

Ressort

Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit

Datum

27.04.1979

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/271129.03.79

Neuere Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften (sogenannte Jugendsekten)

der Abgeordneten Dr. Meinecke (Hamburg), Fiebig, Hauck, Immer (Altenkirchen), Frau Eilers (Bielefeld), Eimer (Fürth), Wolfgramm (Göttingen) und der Fraktionen der SPD und FDP

Vorbemerkung

Das Grundgesetz stellt in Artikel 4 Abs. 1 und 2 die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sowie die Gewährleistung der ungestörten Religionsausübung unter seinen Schutz.

Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung die Ansicht vertreten, daß es zum Inbegriff aller Grundrechte gehöre, daß sie nicht in Anspruch genommen werden dürfen, wenn dadurch die für den Bestand der Gemeinschaft notwendigen Rechtsgüter gefährdet würden, daß heißt — so das Bundesverfassungsgericht — auf die Glaubensfreiheit kann sich nicht berufen, wer die Schranken übertritt, die die allgemeine Wertordnung des Grundgesetzes errichtet hat.

Zu Recht fragen sich deshalb viele Mitbürger, ob es Gemeinschaften, die für sich Werte wie Toleranz und Glaubensfreiheit beanspruchen, erlaubt sein kann, ihren Anhängern durch interne Anordnungen die anderen Grundrechte der Verfassung vorzuenthalten. Die Parlamente und die Regierungen haben deshalb sorgfältig darüber zu wachen, wie in diesen Fällen Mißbräuche von Glaubensfreiheit und Glaubensausübung verhindert werden können.

Die Realitätsflucht vieler junger Menschen ist auch Ausdruck fehlender Hilfsangebote in Erziehungsfragen, und der Ruf nach staatlichem und administrativem Beistand macht die Hilflosigkeit vieler Familien deutlich. Die Erziehung zum menschlichen Miteinander und das Finden von ethischen Werten ist in erster Linie Aufgabe der Familien, die dabei von den gesellschaftlichen Erziehungs- und Bildungseinrichtungen unterstützt werden. Parlamente und Regierungen sind verpflichtet, darauf zu achten, daß die Grundrechte unserer Verfassung nicht gegeneinander ausgespielt werden. Es kann niemandem gleichgültig sein, wenn junge Menschen unter Vorspiegelung falscher Hoffnungen um ihre individuellen Entfaltungsmöglichkeiten gebracht werden.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen13

1

Welches sind nach Auffassung der Bundesregierung die Gründe und Ursachen für einen verstärkten Zulauf junger Menschen zu den sogenannten Jugendsekten und neueren Weltanschauungsgemeinschaften?

2

a) Welche Vereinigungen sind zu den sogenannten neueren Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zu zählen?

b) Welche Unterorganisationen sind diesen Vereinigungen zuzurechnen?

c) Wo haben diese Vereinigungen ihren geographischen Ursprung?

3

Lassen sich eindeutige Unterschiede bzw. Gemeinsamkeiten hinsichtlich der Organisationsformen, Lehren und politischen Anschauungen dieser Vereinigungen feststellen?

4

Kann die Mitgliederstärke der einzelnen Gruppen eingeschätzt werden, und kann die weitere Entwicklung beurteilt werden?

5

Welche Werbungs- und andere Beeinflussungsmethoden dienen der Gewinnung von weiteren Mitgliedern?

6

Wo können besondere Gefährdungen (vgl. Fragen 3 und 5) der Mitglieder von sogenannten neueren Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften hinsichtlich deren stark eingeschränkter individueller Entfaltungsfreiheit festgestellt werden?

7

a) Gibt es Anlaß zu Bedenken über die Finanzierungsmethoden der genannten Vereinigungen, und können Angaben über ihre wirtschaftlichen Verflechtungen gemacht werden?

b) Dienen die finanziellen Mittel ausschließlich der Aufrechterhaltung der Organisation dieser Gemeinschaften oder werden sie auch allgemein caritativen Zwecken zugeführt?

8

Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, damit die zuständigen Behörden nach einheitlichen und strengen Kriterien über die Gewährung des Gemeinnützigkeitsstatuts für diese Gemeinschaften entscheiden?

9

Trifft es zu, daß einige dieser Vereinigungen - obwohl ihnen der Status der Gemeinnützigkeit nicht zugestanden worden ist - den Anschein zu erwecken versuchen, sie seien gemeinnützig?

10

a) Sind in den Vereinigten Staaten von Amerika und in Europäischen Staaten staatlicherseits und gerichtlicherseits Verfahren gegen einige der unter Punkt 2 erfragten Vereinigungen eingeleitet worden und wenn ja, zu welchen Ergebnissen haben diese Verfahren geführt?

b) Sind vergleichbare Verfahren in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen oder anhängig und wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

11

Ist die Bundesregierung bereit, bestehende gesetzliche Instrumente zu überprüfen bzw. über erweiterte juristische Maßnahmen nachzudenken, wenn sich herausstellt, daß die Aktivitäten und Praktiken der genannten Vereinigungen negative Auswirkungen haben, die ansonsten nicht zu unterbinden sind, d. h. beispielsweise:

a) Sind die Werbe- und Verkaufspraktiken, auch wenn sie teilweise der Verbreitung der Sektenideologie dienen, gesetzeskonform?

b) Sind Verstöße gegen die Sammlungsgesetze bekannt und wenn ja, reichen die einschlägigen Rechtsvorschriften aus, um ihnen wirksam begegnen zu können?

c) Sind Fälle bekannt, in denen nach erfolgten Schenkungen oder Vermögensübertragungen Rückforderungsoder Widerrufsrechte nicht durchgesetzt werden konnten?

12

Hält die Bundesregierung es für notwendig, daß aus öffentlichen Mitteln Jugendhilfe- und Selbsthilfeeinrichtungen unterstützt werden müßten, soweit sie nachweislich psychisch beeinflußte und geschädigte ehemalige Mitglieder der genannten Vereinigungen betreuen?

13

Ist die Bundesregierung bereit, ihre Aufklärungsmaßnahmen über die Methoden, Tätigkeiten und Auswirkungen pseudoreligiöser Gruppen und Gruppierungen verstärkt fortzusetzen?

Bonn, den 29. März 1979

Dr. Meinecke (Hamburg) Fiebig Hauck Immer (Altenkirchen) Frau Eilers (Bielefeld) Wehner und Fraktion Eimer (Fürth) Wolfgramm (Göttingen) Mischnick und Fraktion

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