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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Lage des Hotel- und Gaststättengewerbes (G-SIG: 00001610)

Nachweis einschlägiger Fachkenntnisse bei der Erteilung der Gaststättengewerbeerlaubnis im Interesse des Verbraucherschutzes, Anteil der nicht durch § 23 Gaststättengesetz gedeckten "Vereinsgastronomie", Entstehung von Wettbewerbsverzerrungen zwischen "Vereinsgastronomie" und Gaststättengewerbe, 40000 nicht besetzte Arbeitsplätze im Hotel- und Gaststättengewerbe, Lockerung des Anwerbestopps für ausländische Arbeitnehmer aus Nicht-EG-Ländern, Verstärkung der Mobilitätshilfen und der Arbeitsplatzfinanzierungshilfen für das Hotel- und Gaststättengewerbe, Überprüfung einzelner Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes (z.B. §§ 12,14,16 und 17) sowie des Arbeitsförderungsgesetzes, Bereitstellung eines größeren Angebots an Ausbildungsplätzen für ausbildungswillige Jugendliche im Hotel- und Gaststättengewerbe

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

24.07.1978

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/196428.06.78

Lage des Hotel- und Gaststättengewerbes

der Abgeordneten Engelsberger, Dr. Dollinger, Dr. George, Frau Hoffmann (Hoya), Tillmann, Dr. Sprung, Dr. Jobst, Frau Benedix, Daweke, Pohlmann, Neuhaus, Weber (Heidelberg), Hauser (Krefeld), Biechele, Dr. Zeitel, Dr. Jenninger, Schedl, Pfeifer, Frau Dr. Neumeister, Dr. Kreile, Dr. Warnke, Alber, Dreyer, Dr. Stavenhagen, Dr. Möller, Dr. Schwarz-Schilling, Kroll-Schlüter, Frau Hürland, Müller (Berlin), Burger, Dr. Laufs, Susset, Sauter (Epfendorf), Graf Huyn, Frau Geier, Dr. Jahn (Münster), Sick, Dr. Becker (Frankfurt), Schröder (Lüneburg), Frau Pieser, Kolb, Feinendegen, Höpfinger, Kraus, Dr. Müller-Hermann

Vorbemerkung

Das Hotel- und Gaststättengewerbe in der Bundesrepublik Deutschland ist, von einigen Ausnahmen abgesehen, in seiner Gesamtheit mittelständisch. Die Gesamtzahl der selbständigen Unternehmen dieser Branche hat sich, im Gegensatz zu ähnlich strukturierten Unternehmen im mittelständischen Bereich von Handel und Handwerk in den letzten Jahren nicht verringert. Nach wie vor ist der Wunsch nach Selbständigkeit in diesem Gewerbe in erheblichem Maße vorhanden (aus DEHOGA-Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Bundesmittelstandsförderungsgesetzes am 10. Mai 1978) .

Jedoch zeichnen sich schon seit Jahren Probleme in diesem Gewerbezweig ab, die bei wachsender Freizeit, steigender Mobilität und erhöhtem Urlaubsvolumen der Bevölkerung zu erheblichen Funktions- und Versorgungsdefiziten dem Verbraucher gegenüber führen können. Diese ständig schwieriger werdende Situation des Deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes im nationalen Bereich wird noch verschärft durch harte Konkurrenz und wettbewerbsverzerrende Regelungen im internationalen Bereich.

Es ist daher geboten, die Lage des Hotel- und Gaststättengewerbes — vor allem in seiner Bedeutung im ökonomischen, sozialen und soziologischen Rahmen — zu analysieren. Nur ein wirtschaftlich gesundes Gastgewerbe ist in der Lage, den Versorgungsanspruch der Bevölkerung zu erfüllen. Der Gesetzgeber muß daher überprüfen, ob der gegebene gesetzliche Rahmen noch effektiv ist und inwieweit er zukunftsgerecht ausgestaltet werden kann.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen12

1

Kann die Bundesregierung den aktuellen Stand des Wirtschaftsfaktors Hotel- und Gaststättengewerbe darstellen (vor allem: Zahl und Art der Unternehmen; Anzahl der Unternehmer, mithelfenden Familienangehörigen, Beschäftigten, in Ausbildung Befindlichen; Ausländeranteil, Gesamtumsatz) ?

2

Ist der Bundesregierung bekannt, worauf die hohe Fluktuation bei den Unternehmern des Gaststättengewerbes beruht (in Ballungsgebieten wechselt derzeit jährlich jeder vierte Unternehmer), und was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen?

3

Wie steht die Bundesregierung zu Überlegungen, dem Interesse des Verbraucherschutzes und der Notwendigkeit eines optimalen Gesundheitsschutzes dadurch Rechnung zu tragen, daß - im Rahmen der durch Artikel 12 Abs. 1 i.V.m. Artikel 3 Abs. 1 GG gezogenen Verfassungsgrenzen - für die Erteilung der Gaststättengewerbeerlaubnis künftig auch der Nachweis einschlägiger Fachkenntnisse zu erbringen ist?

4

Wie steht die Bundesregierung zu Überlegungen, daß - ähnlich wie beim Einzelhandel und neuerdings beim Taxigewerbe - ein Sachkundenachweis zu erbringen ist (u. a. auch aus den gleichen wie zu Frage 3 genannten Gründen)?

5

Wie steht die Bundesregierung zu den Verbesserungsvorschlägen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) über den Inhalt und die Erweiterung des Unterrichtungsprogramms als Erlaubnisvoraussetzung für das Gaststättengewerbe?

6

Ist der Bundesregierung bekannt, wie sich (im Verhältnis zum Gaststättengewerbe) die „Vereinsgastronomie" in den letzten Jahren, insbesondere in quantitativer Hinsicht, entwickelt hat und welcher - wachsende - Anteil der „Vereinsgastronomie" nicht mehr durch die Regelung des § 23 Gaststättengesetz gedeckt ist?

7

Gedenkt die Bundesregierung etwas zu tun, wenn sich zeigen sollte, daß durch die „Vereinsgastronomie" Wettbewerbsverzerrungen im Verhältnis zum Gaststättengewerbe oder Gefahren für Verbraucher entstehen?

8

Wie erklärt sich die Bundesregierung die Tatsache, daß ungeachtet einer durchschnittlichen jährlichen Arbeitslosenzahl von rund 1 Million über 40 000 Arbeitsplätze im Hotel- und Gaststättengewerbe nicht besetzt sind?

9

Hält die Bundesregierung eine Lockerung des Anwerbestopps für ausländische Arbeitnehmer aus Nicht-EG-Ländern für die Hotel- und Gaststättenbranche mit ihrem überwiegend saisonalen Arbeitskräftebedarf bei strikter zahlenmäßiger und betriebsbezogener Kontingentierung sowie saisonaler Befristung in Verbindung mit der Aussicht auf eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für eine geeignete Maßnahme zum Ausgleich der Disparität zwischen Arbeitsplatzangebot und -nachfrage im Hotel- und Gaststättengewerbe?

10

Plant die Bundesregierung eine Verstärkung der Mobilitätshilfen und der Arbeitsplatzfinanzierungshilfen, um damit eine effektivere überregionale Arbeitsplatzvermittlung zu bewirken?

11

Ist die Bundesregierung bereit, einzelne Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes (z. B. §§ 12, 14, 16 und 17) sowie des Arbeitsförderungsgesetzes auf ihre möglichen negativen beschäftigungspolitischen Auswirkungen hin zu überprüfen und hier gegebenenfalls für Abhilfe zu sorgen?

12

Wie weit sind die Erkenntnisse des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung gediehen, um im Rahmen der Rechtsverordnungskompetenz gemäß § 21 Abs. 3 Jugendarbeitsschutzgesetz flexiblere Regelungen zu schaffen, damit angesichts der steigenden Nachfrage an ausbildungswilligen Jugendlichen auch ein steigendes Angebot an Ausbildungsplätzen zur Verfügung gestellt wird (vgl. Antworten 2 bis 6 in BT-Drucksache 8/1574)?

Bonn, den 28. Juni 1978

Engelsberger Dr. Dollinger Dr. George Frau Hoffmann (Hoya) Tillmann Dr. Sprung Dr. Jobst Frau Benedix Daweke Pohlmann Neuhaus Weber (Heidelberg) Hauser (Krefeld) Biechele Dr. Zeitel Dr. Jenninger Schedl Pfeifer Frau Dr. Neumeister Dr. Kreile Dr. Warnke Alber Dreyer Dr. Stavenhagen Dr. Möller Dr. Schwarz-Schilling Kroll-Schlüter Frau Hürland Müller (Berlin) Burger Dr. Laufs Susset Sauter (Epfendorf) Graf Huyn Frau Geier Dr. Jahn (Münster) Sick Dr. Becker (Frankfurt) Schröder (Luneburg) Frau Pieser Kolb Feinendegen Höpfinger Kraus Dr. Müller-Hermann

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