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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Verbraucherschutz im Versicherungsbereich (G-SIG: 00002280)

Verbesserung der Marktübersicht im Bereich der Versicherung, Werbepraktiken der Versicherungen, Einführung eines kurzfristigen Rücktrittrechts, Einführung eines Kilometertarifs bei der Kfz-Haftpflichtversicherung, Änderung des Provisionssystems bei Lebensversicherungen, Gewährleistung des Datenschutzes im Versicherungsbereich, Zulässigkeit der Bezeichnung "Versicherungsberater", Verbesserung des Schutzes der Versicherungsnehmer bei Reklamationen, Vertretung der Verbraucher im Versicherungsbeirat des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen, Anpassung der Versicherungsbedingungen an das AGB-Gesetz, Überarbeitung des Versicherungsvertragsgesetzes, Verbesserung des Verbraucherschutzes im Versicherungsbereich im europäischen Rahmen

Fraktion

FDP, SPD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

28.06.1979

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/295712.06.79

Verbraucherschutz im Versicherungsbereich

der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz, Huonker, Lenders, Baack, Egert, Dr. Diederich (Berlin), Heyenn, Dr. Jens (Voerde), Kühbacher, Marschall, Rapp (Göppingen), Rohde, Dr. Spöri, Dr. Steger, Dr. Haussmann, Angermeyer, Gärtner, Frau Schuchardt, Zywietz und der Fraktionen der SPD und FDP

Vorbemerkung

Versicherungsverträge dienen der Absicherung von unterschiedlichen finanziellen Risiken bzw. der Anlage von Ersparnissen, z. B. in Lebensversicherungen. Die Angebote der Versicherungsunternehmen sind für viele Versicherungsnehmer jedoch nur schwer zu durchschauen; ein Vergleich der unterschiedlichen Leistungen, Kosten und Bedingungen ist ihnen oft nur schwer möglich. Die Versicherungsbedingungen, die mit ihren vielen, vielleicht sachlich notwendigen Ausschlußklauseln schwer verständlich sind, werden zwar vom Aufsichtsamt für das Versicherungswesen genehmigt, sie überfordern die Versicherungsnehmer jedoch häufig. Die Beratung bzw. das Werbegespräch mit den Versicherungsvertretern oder Maklern und die Informationsschriften der Unternehmen bieten oft zu wenig objektive Informationen. Im Versicherungsfall entstehen oft Schwierigkeiten, die die Versicherungsnehmer häufig allein nicht bewältigen können. Die Vergleichbarkeit und Verständlichkeit der Angebote der Versicherungsunternehmen müssen durch Informationspflichten und Aufklärung erleichtert, und in Beschwerdefällen muß den Versicherungsnehmern Beratung und Hilfe geboten werden.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen12

1

Hält die Bundesregierung eine Verbesserung der Information der Verbraucher über Kosten, Leistungen und Bedingungen bei Versicherungsverträgen für wünschenswert und notwendig, und welche Möglichkeiten sieht sie gegebenenfalls, die Marktübersicht und Vergleichbarkeit der Angebote in diesem Bereich zu verbessern?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung die Werbe- und Vertriebsmethoden im Versicherungsbereich, hält sie die Befugnisse des Aufsichtsamtes für das Versicherungswesen in bezug auf eine wirksame Aufsicht über Versicherungsagenten und -makler für ausreichend, oder hält sie ein Versicherungsvertreter- und Maklergesetz für notwendig, um durch ein solches Berufsgesetz feststellbare Auswüchse zu verhindern?

3

Hält die Bundesregierung die Einführung eines kurzfristigen Rücktrittsrechts unter angemessenen Bedingungen, insbesondere bei langfristigen Versicherungsverträgen für notwendig, und wird sie gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen ergreifen?

4

Hält die Bundesregierung die Einführung eines Kilometertarifs in der Kfz-Haftpflichtversicherung für erwägenswert, um die nicht logische Abgrenzung nach Berufsgruppen zu vermeiden, und in welcher Form kann die Bundesregierung sicherstellen, daß die Versicherten bei der Kfz-Haftpflichtversicherung im Falle einer genehmigten Prämienerhöhung über die der Genehmigung zugrundeliegenden Ursachen die notwendigen Informationen erhalten?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung das Provisionssystem bei Lebensversicherungsverträgen, das zu geringen Rückkaufswerten in den ersten Jahren führt, und hält sie Gesetzesänderungen für erforderlich, die dieses System in ähnlicher Weise beeinflussen, wie dies bei den Vermögensbildungsverträgen geschehen ist, so daß die Abschlußprovision auf bis zu sechs Jahre verteilt wird?

6

Ist der Datenschutz im Versicherungsbereich gewährleistet, und wird die derzeitig gültige Datenschutzklausel in Versicherungsverträgen den Interessen der Versicherungsnehmer gerecht?

7

Hält die Bundesregierung Bezeichnungen wie „Versicherungsberater" für Agenten und Makler der Versicherungsunternehmen für irreführend, und welche Möglichkeiten sieht sie gegebenenfalls, die Bnutzung solcher Bezeichnungen zu unterbinden?

8

Hält die Bundesregierung eine organisatorische Regelung für notwendig, die den Versicherungsnehmern in Beschwerdefällen im Versicherungsbereich wirksame Unterstützung bietet, und welche Maßnahmen wird sie gegebenenfalls ergreifen, um den Schutz der Versicherungsnehmer bei Reklamationen zu verbessern?

9

Hält die Bundesregierung die Verbraucherinteressen bei der Genehmigung von Versicherungsbedingungen und Prämienerhöhungsanträgen durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen für hinreichend berücksichtigt, und wird sie sicherstellen, daß die Verbraucher im Versicherungsbeirat wirksam vertreten werden?

10

Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um sicherzustellen, daß die Versicherungsbedingungen den Regelungen des AGB-Gesetzes entsprechen und die Verbraucher nicht mit ihnen völlig unverständlichen oder sie benachteiligenden Versicherungsbedingungen konfrontiert werden?

11

Beabsichtigt die Bundesregierung, das Versicherungsvertragsgesetz vom 30. Mai 1908 unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes zu überarbeiten?

12

Sind Maßnahmen beabsichtigt, den Verbraucherschutz im Versicherungsbereich europaweit durch einheitliche europäische Regelungen zu sichern und nach Möglichkeit noch zu verbessern?

Bonn, den 12. Juni 1979

Frau Dr. Martiny-Glotz Huonker Lenders Baack Egert Dr. Diederich (Berlin) Heyenn Dr. Jens (Voerde) Kühbacher Marschall Rapp (Göppingen) Rohde Dr. Spöri Dr. Steger Wehner und Fraktion Dr. Haussmann Angermeyer Gärtner Frau Schuchardt Zywietz Mischnick und Fraktion

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