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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Bürgerbeteiligung bei Stadtentwicklung, Stadtsanierung und Bauplanung (G-SIG: 00002388)

Erfahrungen mit der Bürgerbeteiligung nach dem Städtebauförderungsgesetz sowie nach der Novelle zum Bundesbaugesetz von 1976, Bürgerbeteiligung als Investitionshemmnis bei der Wohnumfeldverbesserung und bei der Planung von Straßen und anderen Verkehrswegen

Fraktion

FDP, SPD

Ressort

Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau

Datum

29.08.1979

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/311213.08.79

Bürgerbeteiligung bei Stadtentwicklung, Stadtsanierung und Bauplanung

der Abgeordneten Krockert, Conradi, Frau Dr. Czempiel, Henke, Ibrügger, Immer (Altenkirchen), Meininghaus, Menzel, Müntefering, Paterna, Polkehn, Waltemathe, Wuwer, Gattermann, Wurbs, Spitzmüller, Eimer (Fürth) und der Fraktionen der SPD und FDP

Vorbemerkung

Bei der Bauleitplanung und bei Sanierungsmaßnahmen sind die Bürger zu beteiligen. Dies ist vom Gesetzgeber im Städtebauförderungsgesetz und bei der Novellierung des Bundesbaugesetzes vorgeschrieben worden.

Die Bürgerbeteiligung ist ein wichtiges Element unserer demokratischen Ordnung. Sie ermöglicht es den Bürgern, bei der Gestaltung ihrer unmittelbaren Lebensbedingungen zu einem frühen Zeitpunkt mitzuwirken.

Die Bundestagsfraktionen der SPD und FDP halten es deshalb für besonders wichtig, die mit der Bürgerbeteiligung gemachten Erfahrungen gründlich auszuwerten, damit Schlußfolgerungen gewonnen werden, ob und wie die Bürgerbeteiligung noch zu verbessern ist, ob sie für ausreichend erachtet wird oder ob sie eingeschränkt werden soll.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welche Erfahrungen liegen der Bundesregierung über die Bürgerbeteiligung nach dem Städtebauförderungsgesetz vor?

2

Welche Erfahrungen liegen der Bundesregierung über die Bürgerbeteiligung vor, die mit der Novelle von 1976 im Bundesbaugesetz vorgeschrieben wurde?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung diese Erfahrungen im Hinblick auf die angestrebten Ziele der Mitwirkung und Beteiligung?

4

Welche besonderen Modelle der Bürgerbeteiligung haben sich in den letzten Jahren besonders bewährt?

5

Liegen der Bundesregierung Anhaltspunkte dafür vor, daß sich die Bürgerbeteiligung als Investitionshemmnis ausgewirkt hat?

6

Beabsichtigt die Bundesregierung bei den geplanten Regelungen zur Wohnumfeldverbesserung, mit der die Lücke zwischen Stadtsanierung und Wohnungsmodernisierung geschlossen werden soll, ebenfalls Bestimmungen zur Bürgerbeteiligung vorzuschlagen?

7

Welche Regelungen wird die Bundesregierung vorschlagen, um auch die Beteiligung der Bürger bei der Planung von Straßen und anderen Verkehrswegen zu verbessern?

8

Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung für die Weiterentwicklung der Bürgerbeteiligung aus den bisher gemachten Erfahrungen?

Bonn, den 13. August 1979

Krockert Conradi Frau Dr. Czempiel Henke Ibrügger Immer (Altenkirchen) Meininghaus Menzel Müntefering Paterna Polkehn Waltemathe Wuwer Wehner und Fraktion Gattermann Wurbs Spitzmüller Eimer (Fürth) Mischnick und Fraktion

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