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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Maßnahmen und Hilfen des Bundes zur Erleichterung des Marktzugangs für die deutsche Exportwirtschaft (G-SIG: 00002708)

Liberalisierung des Welthandels, Aufgabenverteilung zwischen den deutschen Auslandsvertretungen, Erfahrungen mit den Handelsförderungsstellen in Staatshandelsländern, Informationsangebot der Bundesstelle für Außenhandelsinformationen, Gewährleistung der Chancengleichheit deutscher Unternehmen im Auslandsgeschäft durch ein System der Finanzierungshilfen und der Exportkreditversicherung, Anteil verbürgter Ausfuhrkredite am Gesamtexport, Reform des deutschen Exportkreditversicherungssystems, Reform des Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungssystems, Einführung eines gemeinsamen Rückbürgschaftsinstruments von Bund und Ländern, OECD-Leitlinien für öffentlich unterstützte Exportkredite, Verbesserung der Mischfinanzierung, System bilateraler Investitionsförderungsverträge, Beteiligungspolitik der DEG in Zusammenhang mit der Investitionstätigkeit deutscher Unternehmen im Ausland, Stand des Ausbaus der Doppelbesteuerungsabkommen, Kontrollen gegen Wettbewerbsbeschränkungen im internationalen Handel

Fraktion

FDP, SPD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

24.03.1980

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/366813.02. 80

Maßnahmen und Hilfen des Bundes zur Erleichterung des Marktzugangs für die deutsche Exportwirtschaft

der Abgeordneten Rapp (Göppingen), Angermeyer, Dr. Corterier, Dr. Diederich (Berlin), Grunenberg, Dr. Jens, Junghans, Lenders, Reuschenbach, Roth, Dr. Schachtschabel, Schluckebier, Gärtner, Dr. Haussmann, Dr. Vohrer, Wurbs und der Fraktionen der SPD und FDP

Vorbemerkung

Die deutsche Wirtschaft ist in hohem und wachsendem Maße vom Außenhandel abhängig. Rückschläge bei der Ausfuhr würden sich unmittelbar auf die Binnenkonjunktur und damit auch auf die Beschäftigungslage auswirken. Unwägbarkeiten der konjunkturellen Entwicklung von Partnerländern, Veränderungen der Wechselkursrelationen, weltweite Tendenzen zu protektionistischen und strukturkonservierenden Maßnahmen u. a. m. machen es erforderlich, unser staatliches Instrumentarium personeller und materieller Marktzugangshilfen auf seine Wirksamkeit zu überprüfen.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

1. Liberalisierung des Welthandels

In welchen internationalen Gremien und mit welchen Ergebnissen wirkt die Bundesregierung auf die Liberalisierung des Welthandels hin?

2. Exportberatung und -information

  • Wie hat sich die auf Grund der Empfehlung der Reformkommission für den Auswärtigen Dienst 1972 neu definierte arbeitsteilige Aufgabenverteilung zwischen den amtlichen deutschen Auslandsvertretungen, den deutschen Auslandshandelskammern, der Bundesstelle für Außenhandelsinformation bei der Förderung unserer wirtschaftlichen Außenbeziehungen bewährt?
  • In welchem Umfang werden die erwähnten Dienste genutzt? Lassen sich Aussagen treffen über den Nutzungsbedarf und die tatsächliche Nutzung durch die mittelständische Wirtschaft?
  • Wie wird die Arbeit der Wirtschaftsdienste der Auslandsvertretungen mit der Tätigkeit der Auslandshandelskammern und der Korrespondenten der Bundesstelle für Außenhandelsinformation koordiniert? Ist die Zusammenarbeit dieser Institutionen zur Wahrnehmung unserer außenwirtschaftlichen Interessen sichergestellt?
  • Könnten nach Auffassung der Bundesregierung Qualität und Aktivität der Wirtschaftsdienste der Auslandsvertretungen verbessert werden durch personelle Verstärkung auf den bei vergleichbaren Ländern (z. B. Frankreich, Großbritannien, Japan) üblichen Umfang, größere personelle Kontinuität bei der Besetzung der Wirtschaftsdienste, sowie stärkere Spezialisierung der Angehörigen des Auswärtigen Dienstes auf Fragen der Handelsförderung, verbesserte Aus- und Fortbildung sowie regelmäßige Informationskontakte zu deutschen Wirtschaftsstellen, verstärkten Personalaustausch mit Fachministerien sowie zeitweise Übernahme von Fachkräften aus der Wirtschaft?
  • Welche Erfahrungen wurden mit den Handelsförderungsstellen in Staatshandelsländern, insbesondere bei der Beratung mittelständischer Exporteure, gemacht?
  • Ist das Informationsangebot der Bundesstelle für Außenhandelsinformationen zur umfassenden und frühzeitigen Unterrichtung unserer Exportwirtschaft über die wirtschaftliche Entwicklung einzelner Länder, über Auslandsausschreibungen, insbesondere Ausschreibungen in Entwicklungsländern, durch Beratung in außenwirtschaftlichen Einzelfragen nach Auffassung der Bundesregierung ausreichend?

3. Exportfinanzierung und Exportkreditversicherung

  • Wird durch unser System der Finanzierungshilfen und der Exportkreditversicherung die Chancengleichheit deutscher Unternehmen im Auslandsgeschäft gewährleistet?
  • Besteht das Erfordernis, die Finanzierungshilfen des AKA-Plafonds B und des ERP-Exportfonds der Kreditanstalt für Wiederaufbau in ihren Konditionen oder in ihrem Volumen zu verbessern?
  • Besteht das Erfordernis, den im Haushaltsgesetz 1980 mit 150 Mrd. DM festgelegten Ermächtigungsrahmen für Ausfuhrgarantien und -bürgschaften weiter anzuheben? Wie hat sich der Anteil verbürgter Ausfuhrkredite am Gesamtexport entwickelt?
  • Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung bei der Gestaltung des Angebots an Ausfuhrbürgschaften bei risiko- und haushaltspolitischen Gesichtspunkten, binnenwirtschaftlichen, insbesondere beschäftigungspolitischen Gesichtspunkten, außenpolitischen Aspekten, entwicklungspolitischen Aspekten?
  • Welchen Stand haben die Arbeiten zur Reform des deutschen Exportkreditversicherungssystems erreicht? Gibt es Überlegungen, den Eintritt des Gewährleistungsfalles vom Tatbestand der Nichtzahlung (anstelle des Nachweises der Zahlungsunfähigkeit) abhängig zu machen? Sind andere Änderungen geplant?
  • Wie sollen die mit der Finanzierung und Absicherung von Ausfuhrgeschäften mit besonders großen Auftragswerten, bei verstärktem Engagement deutscher Firmen in Entwicklungsländern verbundenen besonderen Probleme gelöst werden?
  • Welches Konzept besteht für die Reform des Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungssystems zur Absicherung von Geldforderungen aus kurzfristigen Liefergeschäften?
  • Welches ist der Stand der Verhandlungen mit den Bundesländern über die Einführung eines gemeinsamen Rückbürgschaftsinstruments des Bundes und der Länder zur Sicherung von Bietungs-, Anzahlungs-, Liefer- oder Gewährleistungsgarantien, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen?
  • Welche Erfahrungen wurden bei der Anwendung der OECD-Leitlinien für öffentlich unterstützte Exportkredite gemacht? Hat der Konsensus den bisherigen Konditionenwettlauf, insbesondere bei Zinsen, Anzahlungen und Laufzeiten, bremsen können? Welche Bedeutung hat der GATT-Subventionskodex in diesem Bereich?

4. Weitere Hilfen für deutsche Unternehmen auf Auslandsmärkten

  • Wie könnte das Instrument der Mischfinanzierung verbessert werden?
  • Hat sich nach Auffassung der Bundesregierung das System bilateraler Investitionsförderungsverträge bewährt? Welche Pläne bestehen für den weiteren Ausbau? Wie bestimmt sich das Verhältnis der bilateralen Verträge zu den multilateralen Abkommen?
  • Wie wirkt sich die Investitionstätigkeit deutscher Unternehmen im Ausland auf den Export aus? Wie wird in diesem Zusammenhang die Beteiligungspolitik der Deutschen Entwicklungsgesellschaft DEG gesehen?
  • Welches ist der Stand des Ausbaus des Netzes der Doppelbesteuerungsabkommen? Von welchen Grundsätzen läßt sich die Bundesregierung leiten bei Verhandlungen über Abkommen mit westlichen Industriestaaten, Staatshandelsländern, Entwicklungsländern?
  • Hält es die Bundesregierung für angezeigt, wirksamere Kontrollen gegen Wettbewerbsbeschränkungen im internationalen Handel anzustreben und welche Möglichkeiten sieht sie hierzu auf internationaler und auf nationaler Ebene?

Fragen21

1

In welchen internationalen Gremien und mit welchen Ergebnissen wirkt die Bundesregierung auf die Liberalisierung des Welthandels hin?

2

Wie hat sich die auf Grund der Empfehlung der Reformkommission für den Auswärtigen Dienst 1972 neu definierte arbeitsteilige Aufgabenverteilung zwischen den amtlichen deutschen Auslandsvertretungen, den deutschen Auslandshandelskammern, der Bundesstelle für Außenhandelsinformation bei der Förderung unserer wirtschaftlichen Außenbeziehungen bewährt?

2

In welchem Umfang werden die erwähnten Dienste genutzt? Lassen sich Aussagen treffen über den Nutzungsbedarf und die tatsächliche Nutzung durch die mittelständische Wirtschaft?

2

Wie wird die Arbeit der Wirtschaftsdienste der Auslandsvertretungen mit der Tätigkeit der Auslandshandelskammern und der Korrespondenten der Bundesstelle für Außenhandelsinformation koordiniert? Ist die Zusammenarbeit dieser Institutionen zur Wahrnehmung unserer außenwirtschaftlichen Interessen sichergestellt?

2

Könnten nach Auffassung der Bundesregierung Qualität und Aktivität der Wirtschaftsdienste der Auslandsvertretungen verbessert werden durch personelle Verstärkung auf den bei vergleichbaren Ländern (z. B. Frankreich, Großbritannien, Japan) üblichen Umfang, größere personelle Kontinuität bei der Besetzung der Wirtschaftsdienste, sowie stärkere Spezialisierung der Angehörigen des Auswärtigen Dienstes auf Fragen der Handelsförderung, verbesserte Aus- und Fortbildung sowie regelmäßige Informationskontakte zu deutschen Wirtschaftsstellen, verstärkten Personalaustausch mit Fachministerien sowie zeitweise Übernahme von Fachkräften aus der Wirtschaft?

2

Welche Erfahrungen wurden mit den Handelsförderungsstellen in Staatshandelsländern, insbesondere bei der Beratung mittelständischer Exporteure, gemacht?

2

Ist das Informationsangebot der Bundesstelle für Außenhandelsinformationen zur umfassenden und frühzeitigen Unterrichtung unserer Exportwirtschaft über die wirtschaftliche Entwicklung einzelner Länder, über Auslandsausschreibungen, insbesondere Ausschreibungen in Entwicklungsländern, durch Beratung in außenwirtschaftlichen Einzelfragen nach Auffassung der Bundesregierung ausreichend?

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Wird durch unser System der Finanzierungshilfen und der Exportkreditversicherung die Chancengleichheit deutscher Unternehmen im Auslandsgeschäft gewährleistet?

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Besteht das Erfordernis, die Finanzierungshilfen des AKA-Plafonds B und des ERP-Exportfonds der Kreditanstalt für Wiederaufbau in ihren Konditionen oder in ihrem Volumen zu verbessern?

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Besteht das Erfordernis, den im Haushaltsgesetz 1980 mit 150 Mrd. DM festgelegten Ermächtigungsrahmen für Ausfuhrgarantien und -bürgschaften weiter anzuheben? Wie hat sich der Anteil verbürgter Ausfuhrkredite am Gesamtexport entwickelt?

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Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung bei der Gestaltung des Angebots an Ausfuhrbürgschaften bei risiko- und haushaltspolitischen Gesichtspunkten, binnenwirtschaftlichen, insbesondere beschäftigungspolitischen Gesichtspunkten, außenpolitischen Aspekten, entwicklungspolitischen Aspekten?

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Welchen Stand haben die Arbeiten zur Reform des deutschen Exportkreditversicherungssystems erreicht? Gibt es Überlegungen, den Eintritt des Gewährleistungsfalles vom Tatbestand der Nichtzahlung (anstelle des Nachweises der Zahlungsunfähigkeit) abhängig zu machen? Sind andere Änderungen geplant?

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Wie sollen die mit der Finanzierung und Absicherung von Ausfuhrgeschäften mit besonders großen Auftragswerten, bei verstärktem Engagement deutscher Firmen in Entwicklungsländern verbundenen besonderen Probleme gelöst werden?

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Welches Konzept besteht für die Reform des Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungssystems zur Absicherung von Geldforderungen aus kurzfristigen Liefergeschäften?

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Welches ist der Stand der Verhandlungen mit den Bundesländern über die Einführung eines gemeinsamen Rückbürgschaftsinstruments des Bundes und der Länder zur Sicherung von Bietungs-, Anzahlungs-, Liefer- oder Gewährleistungsgarantien, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen?

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Welche Erfahrungen wurden bei der Anwendung der OECD-Leitlinien für öffentlich unterstützte Exportkredite gemacht? Hat der Konsensus den bisherigen Konditionenwettlauf, insbesondere bei Zinsen, Anzahlungen und Laufzeiten, bremsen können? Welche Bedeutung hat der GATT-Subventionskodex in diesem Bereich?

4

Wie könnte das Instrument der Mischfinanzierung verbessert werden?

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Hat sich nach Auffassung der Bundesregierung das System bilateraler Investitionsförderungsverträge bewährt? Welche Pläne bestehen für den weiteren Ausbau? Wie bestimmt sich das Verhältnis der bilateralen Verträge zu den multilateralen Abkommen?

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Wie wirkt sich die Investitionstätigkeit deutscher Unternehmen im Ausland auf den Export aus? Wie wird in diesem Zusammenhang die Beteiligungspolitik der Deutschen Entwicklungsgesellschaft DEG gesehen?

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Welches ist der Stand des Ausbaus des Netzes der Doppelbesteuerungsabkommen? Von welchen Grundsätzen läßt sich die Bundesregierung leiten bei Verhandlungen über Abkommen mit westlichen Industriestaaten, Staatshandelsländern, Entwicklungsländern?

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Hält es die Bundesregierung für angezeigt, wirksamere Kontrollen gegen Wettbewerbsbeschränkungen im internationalen Handel anzustreben und welche Möglichkeiten sieht sie hierzu auf internationaler und auf nationaler Ebene?

Bonn, den 13. Februar 1980

Rapp (Göppingen) Dr. Corterier Dr. Diederich (Berlin) Grunenberg Dr. Jens Junghans Lenders Reuschenbach Roth Dr. Schachtschabel Schluckebier Wehner und Fraktion Angermeyer Gärtner Dr. Haussmann Dr. Vohrer Wurbs Mischnick und Fraktion

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