Abschiebungen in das Kosovo
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Kersten Naumann, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Wie die „Münsterland Zeitung“ am 11. September 2009 meldete, droht 302 Roma in Münster in den kommenden Wochen die Abschiebung in das Kosovo. Bis zum 15. Oktober 2009 müssen sie demnach die Bundesrepublik Deutschland „freiwillig“ verlassen haben, bei einigen lief die Frist bereits am 15. September 2009 ab. Danach droht ihnen die Abschiebung. Aus Niedersachsen wurde bereits im Juni 2009 vermeldet, dass 3 500 Roma in das Kosovo abgeschoben werden sollen (taz vom 6. Juni 2009).
Mehrfach haben sich Nichtregierungsorganisationen (NGO) gegen die Abschiebung von Minderheitenangehörigen in das Kosovo gewandt. In einer Stellungnahme der Roma-NGO „Romani Them“ (mittlerweile umbenannt in „Chachipe“) vom Februar 2009 wird berichtet, dass es den Behörden und Hilfsorganisationen vor Ort nicht gelungen ist, über zwei Jahre hinweg 480 „internally displaced persons“ aus einem bleiverseuchten Gelände bei Mitrovica umzusiedeln. Romani Them weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es inkongruent sei, auf die zwangsweise Rückführung von mehreren zehntausend Menschen in das Kosovo zu zielen, wenn für 480 Menschen keine Lösung gefunden werden kann (Romano Them: Fact-finding mission to Kosovo and Macedonia, S. 2).
Im April dieses Jahres wandte sich auch der Menschenrechtskommissar des Europarates, Thomas Hammarberg, in einem Bericht gegen die zwangsweise Rückführung von Minderheitenangehörigen. Er weist darin besonders darauf hin, dass dem Kosovo die Mittel fehlen, eine größere Anzahl von Menschen ökonomisch zu integrieren. Aus seiner Stellungnahme geht auch hervor, dass die Regierungen der westeuropäischen Aufnahmestaaten darauf keine Rücksicht nehmen: „Kosovo ist unter dem politischen Druck, diese [Rückübernahme-]Abkommen zu akzeptieren, ohne die finanziellen Mittel und Kapazitäten zu haben, diese Familien in Würde und Sicherheit aufnehmen zu können“ (Report of the Council of Europe Commissioner for Human Rights’ Special Mission to Kosovo, S. 27). Der Kommissar macht in seinem Bericht auf zahlreiche Probleme wie beispielsweise unzureichende Zuweisung von Wohnraum, fehlende Verdienstmöglichkeiten und das Wiederaufflammen gegen die Rückkehrer gerichteter rassistischer oder interethnischer Gewalt aufmerksam.
Rudko Kawczynski, Vorsitzender des Europäischen Roma-Forums in Straßburg, weist darauf hin, dass die NATO dazu beigetragen habe, ein „ethnisch reines Kosovo“ zu schaffen. Roma im Kosovo sei „vor den Augen der KFOR-Soldaten von der albanischen UCK vertrieben worden“, und diejenigen, die blieben, seien auf eine „bleiverseuchte Müllhalde verfrachtet“ worden (taz vom 16. September 2009). Die Arbeitslosigkeit der Roma im Kosovo liegt derzeit bei nahezu 100 Prozent. Human Rights Watch und Amnesty International beklagten erst jüngst eine aktuelle Welle von Angriffen auf Roma. Deutschland ist nach Ansicht von Rudko Kawczynski die „romafeindlichste Regierung in Europa“. Denn ungeachtet der Auffassung des Europarats und des UNHCR, wonach eine Rückkehr von Roma in den Kosovo derzeit nicht in Betracht komme, bestehe es auf seinem „Abschieberecht“ und dadurch hätten auch andere europäische Länder ihre Zurückhaltung aufgegeben (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Wurde ein Rückübernahmeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der „Republik Kosovo“ inzwischen abgeschlossen, und wenn ja, ist dieses bereits in Kraft getreten, und wo ist es veröffentlicht, wenn nein, wie ist der Stand der Verhandlungen?
Nach welchen Kriterien wird im Rahmen dieses Abkommens darüber entschieden, ob für eine Person eine Pflicht zur Aufnahme besteht, und wie sieht das entsprechende Feststellungsverfahren aus?
Was ist in diesem Abkommen ggf. zum Umgang mit Minderheitenangehörigen vereinbart worden?
Was bedeutet die Zusage der deutschen gegenüber der kosovarischen Seite, bei Abschiebungen solle auf ein „angemessenes Verhältnis der verschiedenen Ethnien des Kosovo geachtet“ werden, konkret (aus dem Erlass des Innenministeriums Sachsen-Anhalts vom 25. Juni 2009)?
Inwieweit sind dritte Stellen wie der Hohe Kommissar für Flüchtlinge der Vereinten Nationen (UNHCR) oder andere Menschenrechtsorganisationen in die Verfahren zur Abschiebung bzw. Rücknahme von Personen aus dem Kosovo eingebunden?
Wer trifft angesichts der zugesagten Obergrenze von maximal 2 500 Abschiebungen jährlich nach welchen Kriterien die Auswahl der Personen, die konkret abgeschoben werden sollen, und was genau wurde zur Bund-/ Länder-Koordinierung vereinbart?
Wie viele „Abschiebungsaufträge“ wurden den zentralen Koordinierungsstellen bislang übermittelt, und wie verteilten sich diese Aufträge auf die Personengruppen – Straftäter, alleinreisende Erwachsene, Familien, alleinerziehende Elternteile, Alte und Pflegebedürftige, langjährig Aufhältige (seit 1. Januar 1998), unbegleitete Minderjährige (bitte jeweils nach Bundesländern differenzieren)?
Wie viele Übernahmeersuchen wurden bislang an die kosovarische Seite gestellt, wie vielen wurde stattgegeben, wie viele wurden zurückgewiesen (soweit möglich bitte auch die Zugehörigkeit zu den in der vorherigen Frage benannten Personengruppen kenntlich machen), und wie lang war bislang die durchschnittliche Bearbeitungsdauer, und welche konkreten Probleme im Verfahren wurden bereits ersichtlich?
Erfolgen nur die Abschiebungen oder auch die Übernahmeersuchen in der Reihenfolge der oben genannten Personengruppen, und ist mit Reihenfolge gemeint, dass z. B. alleinstehende Erwachsene erst dann abgeschoben werden, wenn zuvor alle ausreisepflichtigen „Straftäter“ abgeschoben wurden (bitte näher erläutern)?
Unter welchen genauen Umständen gilt in diesem Zusammenhang eine Person als „Straftäter“ bzw. als „alt und pflegebedürftig“, und werden als „Familien“ auch solche im Familienverbund lebende Familien mit volljährigen Kindern angesehen?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von Berichten über gewalttätige Übergriffe auf Minderheitenangehörige im Kosovo, und welche Rolle spielen bzw. spielten entsprechende Berichte von Menschenrechtsorganisationen bei den Verhandlungen über ein Rückübernahmeabkommen?
Informiert sich die Bundesregierung selbständig und unabhängig über Gewalt gegen ethnische Minderheiten im Kosovo, oder verlässt sie sich dabei auf Berichte der kosovarischen Seite?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von Vorwürfen, rassistisch motivierte Übergriffe auf Roma und andere Minderheitenangehörige im Kosovo würden von offiziellen Stellen regelmäßig als Nachbarschaftsstreit oder Auseinandersetzung rivalisierender krimineller Banden verharmlost, und welche eigenen Erkenntnisse hat sie dazu?
Wie viele Personen mit erwiesener oder mutmaßlicher Herkunft aus dem Kosovo leben derzeit in Deutschland, die a) vor 1998, b) in den Jahren 1998 und 1999, c) in den Jahren 2000 und folgende eingereist sind, und wie viele von ihnen haben jeweils die kosovarische, serbische oder eine andere Staatsangehörigkeit (bitte nach Jahren und Bundesländern auflisten)?
Wie viele Personen mit erwiesener oder mutmaßlicher Herkunft aus dem Kosovo leben derzeit in Deutschland, a) deren Aufenthalt geduldet wird, b) die im Besitz einer Aufenthaltsgestattung sind, c) die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind, d) die im Besitz einer Niederlassungserlaubnis sind, wie viele von ihnen haben jeweils die kosovarische, serbische oder eine andere Staatsangehörigkeit, wie viele von ihnen sind (vollziehbar) ausreisepflichtig, und wie lange leben diese Personengruppen jeweils im Durchschnitt bereits in Deutschland?
Wie viele der hier lebenden bzw. ausreisepflichtigen Personen aus dem Kosovo gehören nach Kenntnis der Bundesregierung den ethnischen Gruppen der Kosovo-Albaner, Kosovo-Serben, Roma, Ashkali und Ägypter an (bitte differenzieren), und welche sonstigen Angaben oder Schätzungen sind der Bundesregierung dazu bekannt?
Wie viele Personen aus dem Kosovo sind seit 1999 nach Jugoslawien, Serbien bzw. in die „Republik Kosovo“ oder in einen Drittstaat abgeschoben worden, wie viele sind „freiwillig“ ausgereist oder zurückgekehrt, und wie viele Rückkehrhilfen und sonstige Zuwendungen haben sie von der Bundesrepublik Deutschland erhalten (bitte nach Jahren auflisten)?
In wie vielen Fällen ist seit 1999 ein Widerrufsprüfverfahren zur Flüchtlingseigenschaft bzw. der Asylanerkennung von Menschen aus dem Kosovo eingeleitet worden, und mit welchen Ergebnissen (bitte nach Jahren auflisten)?
Wie schätzt die Bundesregierung derzeit die Fähigkeiten und die Bereitschaft der Regierung des Kosovo ein, für die „Rücknahme“ eigener Staatsangehöriger Identitätspapiere auszustellen?
Welche Nachweise mussten in der Vergangenheit (bis 2008) gegenüber der UNMIK bzw. der Regierung des Kosovo erbracht werden, um die Herkunft einer ausreisepflichtigen Person aus dem Kosovo bzw. eine entsprechende Rücknahmeverpflichtung nachzuweisen, und welche Nachweise sind im Rahmen des Rückübernahmeabkommens erforderlich?
Welche Vorgehensweisen hat die Bundesregierung für Fälle vorgesehen, in denen eine Staatsangehörigkeit nicht (einfach) zu ermitteln ist, zum Beispiel bei vor dem 1. Januar 1998 eingereisten Personen, und welche anderen staatsangehörigkeitsrechtlichen Probleme im Zusammenhang der Sezession des Kosovo sind der Bundesregierung bekannt?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass hier geborenen bzw. aufgewachsenen Kindern jugoslawischer bzw. serbischer bzw. kosovarischer Staatsangehörigkeit im Rahmen des humanitären Aufenthaltsrechts ein Aufenthaltstitel verliehen werden kann/soll/muss, unter welchen Voraussetzungen, und wie begründet sie ihre Ansicht?
Welche Hilfen zur Wiedereingliederung „rückgeführter“ Personen aus dem Kosovo hat die Bundesregierung mit den vor Ort politisch Verantwortlichen oder sonstigen Organisationen vereinbart, welche Zielvereinbarungen wurden zu diesen Wiedereingliederungshilfen abgeschlossen, und wie sehen die Kontrollmechanismen dazu aus?
Teilt die Bundesregierung die Befürchtung des Menschenrechtskommissars des Europarates, dass die massenhafte Abschiebung von Minderheitenangehörigen in den Kosovo „einen negativen Effekt auf die Situation von Minderheitenangehörigen im Kosovo“ haben wird (siehe S. 28 des zitierten Berichts), und welche Konsequenzen zieht sie hieraus?
Wie ist die Abschiebung von langjährig hier lebenden Roma in das Kosovo damit vereinbar, dass die Diskriminierung und Ausgrenzung der Roma in Europa allgemein kritisiert wird und eine Abschiebung in das Kosovo für Roma bedeutet, dass sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in absoluter Armut, Arbeitslosigkeit und Verelendung gefangen sein werden?
Warum setzt sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Ermordung von 500 000 Sinti und Roma durch das NS-Regime nicht dafür ein, den hier lebenden Roma aus dem Kosovo eine dauerhafte Zukunft und einen sicheren Aufenthaltsstatus anzubieten, um das Leben der Roma-Gemeinden in Deutschland zu stärken – vergleichbar der Aufnahmeregelung für jüdische Flüchtlinge aus der ehemaligen Sowjetunion?
Warum sieht sich die Bundesregierung nicht in der Pflicht, den Roma aus dem Kosovo einen sicheren Aufenthaltsstatus zu gewähren, obwohl die Vertreibung der Roma und ihre jetzige verzweifelte Lage im Kosovo eine Folge des völkerrechtswidrigen Angriffs der NATO auf die Bundesrepublik Jugoslawien war bzw. ist?