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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Deutsch-Chinesischer Rechtsstaatsdialog

<span>Kritik am bisherigen deutsch-chinesischen Rechtsstaatsdialog, Themen der Rechtssymposien, Thematisierung der rechtlichen Lage einzelner sozialer Gruppen, Förderung von Projekten, Beteiligung der Friedrich-Ebert-Stiftung, Rechtsberatung durch die Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ), Fortbildungsveranstaltungen, Korruption in der chinesischen Justiz, Rechtssicherheit, Behinderung der Arbeit der ersten Deutsch-Chinesischen Anwaltskonferenz</span>

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

13.10.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1408524. 09. 2009

Deutsch-Chinesischer Rechtsstaatsdialog

der Abgeordneten Wolfgang Neskovic, Dr. Hakki Keskin, Michael Leutert und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Deutsch-Chinesische Rechtsstaatsdialog existiert 2010 bereits zehn Jahre. Nach dem Verständnis der deutschen Öffentlichkeit sollte dieser Dialog vor allem der offensiven Diskussion über die Einhaltung und Durchsetzung von Menschenrechtsstandards dienen. Schon zur Halbzeit des Dialogs hieß es jedoch auf der Website des Bundesministeriums der Justiz (BMJ), der Vorschlag des ehemaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder zur Institutionalisierung eines solchen Dialogs sei deshalb aufgegriffen worden, „weil soziale Stabilität, wirtschaftliches Wachstum, Auslandsinvestitionen ein hohes Maß an Rechtssicherheit für Investoren verlangen“. Auf der Homepage des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hieß es dazu: „Ausländische Investoren erwarten Rechtssicherheit“, deshalb berate Deutschland China im Rechtsbereich. Der ständige Teilnehmer am Runden Tisch des Dialogs, der Anwalt und Leiter des Instituts für Arbeit, Dr. Rolf Geffken, kam in einer Auswertung des Dialogs schon 2005 zu dem Ergebnis, die Themen des Dialogs seien entweder „überwiegend begrenzt auf den Bereich des Wirtschaftsrechts oder des Verwaltungsrechts oder aber sie seien allgemein gehalten und damit zu beliebig“. Fragen, in denen sich der Rechtsstaat zu bewähren habe, also insbesondere Fragen der Behandlung von sozial und ethnisch Diskriminierten, abhängig Beschäftigten, Arbeitsmigrantinnen und -migranten etc., würden entweder nur ganz am Rande behandelt oder gar nicht. Insbesondere scheine der deutliche Zusammenhang zwischen Sozialstaat und Rechtsstaat in keinem der bisher bekannt gewordenen Projekte reflektiert worden zu sein.

Der Kölner Rechtssinologe Prof. Robert Heuser kritisiert die „Hochschullastigkeit“ des Dialogs, da die aktiven Teilnehmerinnen und Teilnehmer sich überwiegend aus dem Universitätsbereich τρόπο rekrutierten. Die Anwaltsorganisationen wiederum haben wiederholt auf die bisherige völlige Vernachlässigung der anwaltlichen Perspektive hingewiesen. Dabei haben sie zugleich darauf aufmerksam gemacht, dass diese Perspektive querschnittsartig die Existenz rechtsstaatlicher Strukturen verdeutlichen könne. Auf die bei der ersten Deutsch- Chinesischen Anwaltskonferenz in Tianjin gemachten Erfahrungen wurde dabei ausdrücklich hingewiesen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Ist der Bundesregierung die Kritik der genannten Personen und Institutionen an dem bisherigen Inhalt und Verlauf des Dialogs bekannt?

Ist ihr die Denkschrift des Instituts für Arbeit unter dem Titel „Der lange Weg Chinas zum Recht“ (2. Aufl. 2008) bekannt?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, teilt die Bundesregierung die darin geäußerte Kritik, und wenn nein, in welchen Punkten nicht, und warum nicht?

2

Welche Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um dem Vorwurf der Hochschullastigkeit des Dialogs zu begegnen?

Warum wurde erst für das Jahr 2010 das Thema „Anwaltschaft“ zum Gegenstand eines gemeinsamen Symposiums gewählt?

Ist es zutreffend, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den bisherigen Symposien nur aus einem äußerst begrenzten Personenkreis ausgesucht wurden und dass beispielsweise Teilnehmende des Runden Tisches zu diesen Symposien nicht eingeladen wurden, obwohl sie sich seit langer Zeit mit Fragen der Rechtssituation in China befassen?

Wenn nein, wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass beispielsweise der regelmäßige Teilnehmer am Runden Tisch, Dr. Rolf Geffken, zu keinem dieser Symposien eingeladen wurde?

3

Warum hält die Bundesregierung folgende bisherige Themen der Symposien für in höchstem Maße rechtsstaatlich relevant:

2001: „Rechtlicher Rahmen für die unternehmerische Tätigkeit in der Marktwirtschaft“

2002: „Die rechtsstaatliche Ordnung der Marktwirtschaft“

2003: „Internet/Recht der Informationstechnologie“

2004: „Notstandsregelungen im Rechtsstaat“

sowie zuletzt „Intellectual Property Rights“?

4

Warum war bislang kein einziges der Themen in den Symposien der Rechtssituation von Migrantinnen und Migranten, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Eigenheimbesitzenden gewidmet?

5

Hat die Bundesregierung gegenüber der chinesischen Regierung eine Initiative in dieser Richtung unternommen?

Wenn ja, mit welchem Inhalt und mit welcher Antwort der chinesischen Seite?

Wenn nein, warum nicht?

6

Hält die Bundesregierung es für ausreichend, das Thema Arbeitsrecht im Rahmen des Dialogs ausschließlich der Friedrich-Ebert-Stiftung zu überlassen?

Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, dass die Friedrich- Ebert-Stiftung bislang über Inhalt und Verlauf der von ihr angeblich oder tatsächlich durchgeführten Projekte keinerlei öffentliche Verlautbarungen vorgenommen hat, so dass eine Auswertung dieses Teils des Dialogs durch die deutsche Öffentlichkeit nicht möglich ist?

Welche Schritte beabsichtigt die Bundesregierung zu unternehmen, um die am Dialog beteiligten Partner zu mehr Transparenz vor allem auch gegenüber der deutschen Öffentlichkeit zu veranlassen?

7

Auf welche Weise gedenkt die Bundesregierung die Anwaltschaft (organisiert und nicht organisiert) im Jahre 2010 bei dem dort vorgesehenen Thema „freie Advokatur“ zu unterstützen?

Auf welche Weise gedenkt die Bundesregierung auch über 2010 hinaus die Anwaltschaft aktiv in den Dialog mit einzubeziehen?

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die materielle Unterstützung für die 1. Deutsch-Chinesische Anwaltskonferenz in Tianjin ausreichend war (bitte begründen)?

Trifft es zu, dass die Mehrzahl der diese Konferenz durchführenden Personen auf deutscher Seite überwiegend „ehrenamtlich“ arbeitete und zum Teil auch unter eigenen finanziellen Aufwendungen daran teilnehmen musste, und wie bewertet die Bundesregierung dies?

8

Im Auftrag der Bundesregierung betreibt die Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) in China in großem Umfang ein sogenanntes Rechtsberatungsbüro, mit dem sie in erster Linie die Gesetzgebungsorgane der Volksrepublik China berät.

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Gesetzgebungsberatung vor allem und in erster Linie Politikberatung ist, da sich die politischen Vorgaben eines Gesetzes und der Wille des Gesetzgebers vom Inhalt des Gesetzes kaum trennen lassen?

Wenn nein, warum nicht?

Auf welche konkreten Erfahrungen stützt sich dabei die Bundesregierung?

Wenn ja, teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die demokratische Legitimation der chinesischen Gesetzgebungsorgane defizitär ist, und wenn nein, warum nicht?

Welche konkreten Erfahrungen hat die Bundesregierung insoweit?

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass essentieller Bestandteil des Rechtsdialogs eine mit der Tätigkeit der GTZ verbundene „Rechtsentwicklungshilfe“ ist?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, wie ist dann vor diesem Hintergrund das bisherige Budget der GTZ zu erklären und zu rechtfertigen?

9

Welche Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um ihre an die GTZ sowie an die Firma Inwent – Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH (Inwent gGmbH) delegierten Aufgaben im Rahmen des Dialogs entweder selbst zu übernehmen oder anderen dezentralen Nichtregierungsorganisationen zu übertragen?

Warum wurden insbesondere Projekte kleinerer Institutionen nicht unterstützt, so z. B. die 1. Deutsch-Chinesische Konferenz zum Arbeitsrecht in Kanton 2004 sowie ein Projekt des Instituts für Arbeit mit der Renmin-Universität in Peking zur Beteiligung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern?

Trifft es zu, dass das BMJ bei verschiedenen beantragten Projekten wiederholt auf die GTZ verwiesen hat, die ihrerseits dann auf „eigene“ Projekte verweist?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung den bisherigen Inhalt und Verlauf von Fortbildungsveranstaltungen für chinesische Justizangehörige?

Wurden bei diesen Fortbildungsveranstaltungen Dozentinnen und Dozenten eingesetzt, die über Kenntnisse des chinesischen Rechts aufgrund eigenen Studiums oder aufgrund von Forschungsaufenthalten in China verfügen, oder handelt es sich dabei ausschließlich oder überwiegend um Dozierende, die nur im deutschen Recht zu Hause sind?

Welche Art von Dolmetscherinnen bzw. Dolmetschern wurde bei diesen Fortbildungen eingesetzt?

Welches Feedback der Teilnehmenden gab es in Bezug auf die einzelnen Seminare, allem bei solchen Veranstaltungen, die die Firma Inwent gGmbH im Auftrag der Bundesregierung durchgeführt hat?

Warum wurde bei diesen Seminaren bislang auf den Einsatz von deutschen Anwältinnen und Anwälten, die zugleich chinesische Rechtsexperten sind, verzichtet?

11

Ist der Bundesregierung bekannt, dass in China selbst unter Richterinnen und Richtern das Thema „Korruption in der Justiz“ diskutiert wird?

Wie bewertet die Bundesregierung eine Justiz, die gezwungen ist, sogenannte Ethikregeln für Richter aufzustellen, weil im Bewusstsein der Öffentlichkeit die Justiz – insbesondere in den chinesischen Provinzen – unter dem Generalverdacht der Korruption steht?

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das Thema Korruption in der Justiz für die Existenz eines Rechtsstaates von so essentieller Bedeutung ist, dass darauf im Rahmen eines Rechtsstaatsdialogs nicht verzichtet werden kann?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche konkreten Konsequenzen ergeben sich daraus für laufende und künftige Projekte in diesem Bereich?

12

Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Website des Hauptinitiators der 1. Deutsch-Chinesischen Anwaltskonferenz in Tianjin, des deutschen Rechtsanwaltes Dr. Rolf Geffken, von der chinesischen Regierung nach Durchführung der diesbezüglichen Sondierungsgespräche im Juni 2008 und noch kurz vor Durchführung der Konferenz gesperrt wurde und dass diese Sperre bis heute nicht aufgehoben wurde?

Trifft es zu, dass die Bundesregierung dem Betroffenen lediglich die Version des chinesischen Außenministeriums mitgeteilt hat, wonach es angeblich „technische Probleme“ mit verschiedenen Servern gebe, ohne dass allerdings überhaupt Bezug genommen wurde auf den konkret vom Betroffenen benutzten Server?

Trifft es zu, dass die Bundesregierung dem Betroffenen nur empfohlen hat, den Server zu wechseln, ohne beim chinesischen Außenministerium auf eine deutliche Klärung und Aufhebung der Maßnahmen zu dringen?

Ist der Bundesregierung bekannt, dass die chinesische Regierung über eine Vielzahl von technischen Möglichkeiten verfügt, Websites aus dem Ausland zu sperren, aber auch die Sperrung solcher Websites wieder aufzuheben?

Hält die Bundesregierung ihre Untätigkeit in der Angelegenheit der Website des Dr. Rolf Geffken für ein geeignetes Signal an die chinesische Regierung im Rahmen einer offensiven Fortführung des Rechtsstaatsdialogs?

Auf welche sonstige Weise beabsichtigt die Bundesregierung eine konkrete Unterstützung des betroffenen deutschen Anwaltes und aller künftig von solchen Maßnahmen möglicherweise betroffenen deutschen Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Dialog?

Sieht die Bundesregierung hierin einen Verstoß gegen die Regeln der World Trade Organization (WTO)?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche Schritte gedenkt die Bundesregierung wegen des Verstoßes gegen die WTO-Regeln zu unternehmen?

Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Betroffene sich im Rahmen der Sondierungsgespräche im Juni 2008 in Tianjin offensiv für die Teilnahme von Menschenrechtsanwältinnen und -anwälten an der 1. Deutsch- Chinesischen Konferenz in Tianjin eingesetzt hat und dieses Engagement auch erfolgreich war?

Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für ihr künftiges Vorgehen im Rahmen des Dialogs?

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass aktiv am Dialog beteiligte deutsche Juristinnen und Juristen sich auf eigenes existenzielles und berufliches Risiko in und zu China engagieren sollen, oder ist sie gewillt, solche Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Prozess aktiv zu unterstützen und zu schützen?

Berlin, den 24. September 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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