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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Bilanz des Datenaustausches mit den Unterzeichnerstaaten des Prüm-Vertrages und Stand der Umsetzung des EU-Ratsbeschlusses 2008/615/JI zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Polizeizusammenarbeit

Bilanz der Suchergebnisse im Rahmen des automatisierten Abgleichs von DNA- und anderen Datenbanken, Übermittlung personenbezogener Daten von Deutschland in EU-Länder und umgekehrt

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

22.10.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1412005. 10. 2009

Bilanz des Datenaustausches mit den Unterzeichnerstaaten des Prüm-Vertrages und Stand der Umsetzung des EU-Ratsbeschlusses 2008/615/JI zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Polizeizusammenarbeit

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Inge Höger, Jan Korte, Kersten Steinke, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nachdem wesentliche Teile des Prümer Vertrages im Sommer 2008 mit dem EU-Ratsbeschluss 2008/615/JI in den Rechtsrahmen der Europäischen Union überführt wurden, sollen nun innerhalb einer Dreijahresfrist die Voraussetzungen für den automatisierten Datenaustausch zwischen allen 27 EU-Mitgliedstaaten geschaffen werden. Eine massive Ausweitung des Transfers bzw. des Austauschs polizeilicher Datensätze ist damit mittelfristig zu erwarten. Die bisherigen Bilanzen lassen erkennen, dass der Datenaustausch kaum zur Aufklärung von Schwerdelikten führt, sondern vor allem der Aufklärung von Eigentumsdelikten dient. Die datenschutzrechtlichen Bedenken, die unter anderem vom Europäischen Datenschutzbeauftragten Peter Hustinx formuliert wurden (er bezeichnete den anstehenden EU-weiten Informationsaustausch als „Alptraum“) sind bisher nicht im erforderlichen Maß aufgegriffen worden. Angesichts der zu erwartenden Dimensionen warnt Peter Hustinx insbesondere vor einer steigenden Zahl falscher „Treffer“ bei der Suche in und dem Abgleich von polizeilichen Datenbanken.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie viele der Unterzeichnerstaaten haben den Vertrag von Prüm und das Durchführungsabkommen mittlerweile ratifiziert?

2

Wie ist der aktuelle Stand der technischen Umsetzung des Vertrages von Prüm in den Unterzeichnerstaaten? Mit welchen anderen Unterzeichnerstaaten des Vertrages von Prüm gleicht Deutschland inzwischen im Regelbetrieb DNA-Datenbanken ab bzw. wann ist dies für welche Länder zu erwarten?

3

Zwischen welchen Prüm-Unterzeichnerstaaten sind die automatisierten Abfragen der Fingerabdruckdatenbanken und der KfZ-Register inzwischen operabel, und wie ist der Stand der Planungen?

4

Wie ist der aktuelle Stand der technischen Umsetzung des EU-Ratsbeschlusses 2008/615/JI, der die übrigen EU-Mitgliedstaaten in den automatisierten Datenaustausch mit einbeziehen soll?

5

Trifft es zu, dass das SIRENE-Büro des Bundeskriminalamtes (BKA) die Aufgaben der Nationalen Kontaktstelle (für DNA, Fingerabdrücke, KfZ-Daten und auch im Kontext der aus dem Vertrag von Prüm erwachsenen internationalen Verpflichtungen) wahrnimmt?

Falls dies nicht der Fall ist, welches BKA-Referat übernimmt die Aufgaben der Nationalen Kontaktstelle, und wie ist ihr Verhältnis zum SIRENE-Büro und der Kontaktstelle für den Informationsaustausch im Rahmen der „Schwedischen Initiative“?

6

Wie viele Anfragen wurden von der Nationalen Kontaktstelle seit Inkrafttreten des Durchführungsabkommens am 5. Dezember 2006 bearbeitet (bitte aufschlüsseln nach Jahren und den Bereichen DNA, Fingerabdrücke, Kraftfahrzeugregister)?

7

Wie oft hat die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen laufender Ermittlungs- oder Strafverfahren um die Gewinnung und Untersuchung molekulargenetischen Materials in anderen Vertragsparteien ersucht, und wie oft wurde dem Ersuchen stattgegeben?

Wie oft haben andere Vertragsparteien ein solches Ersuchen auf Rechtshilfe in der Bundesrepublik Deutschland gestellt, und wie oft wurde dem stattgegeben?

8

Wie ist die aktuelle Bilanz der Treffer im Rahmen des automatisierten Abgleichs von DNA-Datenbanken (bitte nach Personen-Spur-Treffern sowie Spur-Spur-Treffern und nach Delikten und Ländern aufschlüsseln)?

9

Wie hoch war die Zahl der „Zufallstreffer“ („adventitious matches“ bzw. „false positives“) bei den Initialmassenabgleichen mit den DNA-Datenbanken der anderen teilnehmenden Länder?

10

Wie ist die aktuelle Bilanz der Treffer im Rahmen des automatisierten Abgleichs daktyloskopischer Daten (bitte nach Delikten und Ländern aufschlüsseln)?

11

Wie ist die aktuelle Bilanz der Treffer im Rahmen des automatisierten Abrufes von Daten aus den Fahrzeugregistern (bitte nach Delikten und Ländern aufschlüsseln)?

12

Im Rahmen welcher Großveranstaltungen mit grenzüberschreitendem Bezug wurden auf Grundlage des Vertrages von Prüm personenbezogene Daten in oder durch die Bundesrepublik Deutschland übermittelt (bitte die Zahl eventuell übermittelter Datensätze nach Staaten und Veranstaltung aufschlüsseln)?

Bei welchen Anlässen wurden temporäre Zugriffsrechte auf deutsche Dateien gewährt, und bei welchen Anlässen wurden die Datensätze an die ausländischen Behörden übermittelt?

13

In wie vielen Fällen wurde auf Grundlage von Artikel 35 des Vertrages von Prüm einer Verarbeitung übermittelter personenbezogener Daten zu anderen Zwecken zugestimmt (bitte nach den Bereichen DNA, Fingerabdrücke und Fahrzeuge sowie nach Mitgliedstaaten aufschlüsseln), und in wie vielen Fällen wurde eine solche Zustimmung aus welchen Gründen verweigert?

14

In wie vielen Fällen fragte die Bundesrepublik Deutschland eine solche Verarbeitung zu anderen Zwecken, in welchen Mitgliedstaaten, für welche Bereiche, und mit welchem Erfolg an?

15

Wie viele Anfragen auf Auskunftsersuchen nach Artikel 40 des Vertrages von Prüm wurden an die Nationale Kontaktstelle gerichtet, und wie viele von ihnen beantwortet?

Zu welchen Bedingungen wurden diese beantwortet (in welcher Frist und mit welchen Kosten)?

16

Falls die Zahl der Auskunftsersuchen nicht statistisch erfasst wird: Inwiefern ist es aus Sicht der Bundesregierung erforderlich, eine solche Erfassung künftig vorzunehmen, um die Wirksamkeit datenschutzrechtlicher Bestimmungen bilanzieren zu können?

Berlin, den 30. September 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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