Zur Zulässigkeit von Regelleistungskürzungen bei stationären Aufenthalten
der Abgeordneten Katja Kipping, Frank Spieth, Klaus Ernst, Dr. Ilja Seifert, Karin Binder, Jörn Wunderlich, Dr. Lothar Bisky, Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Erfahrungen mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende zeigen, dass die mit der Durchführung der Leistung befassten Behörden bei einem stationären Aufenthalt die Regelleistung kürzen. Die Begründung für diese Kürzung ist uneinheitlich. Zum einen wird argumentiert, dass der Bedarf des/der Hilfebeziehenden durch die Gewährung von Verpflegung teilweise gedeckt ist. Zum anderen wird darauf verwiesen, dass die Gewährung kostenfreier Verpflegung als Sachbezug eine Einnahme in Geldeswert darstelle und diese somit als Einkommen i. S. d. § 11 SGB II anzusehen sei.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Praxis der für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende verantwortlichen Behörden, bei stationärem Aufenthalt die Regelleistung nach SGB II zu kürzen?
Wie hoch fallen die Kürzungen des Regelsatzes bei einem stationären oder teilstationären Aufenthalt in der Regel aus?
Welche rechtliche Grundlage gibt es für diese Kürzungen? Gibt es eine Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit oder Ähnliches und welchen Inhalts ist diese?
Wie werden die vorgenommenen Kürzungen demnach begründet?
Hält die Bundesregierung die Kürzung der Regelleistung bei stationärem Aufenthalt für rechtlich zulässig? Welche Gründe sprechen für bzw. gegen eine solche Kürzung?
Wie steht die Bundesregierung zu der Bewertung, dass eine Kürzung der Regelleistung bei stationärem Aufenthalt nicht mit einer teilweisen Bedarfsdeckung durch angebotene Verpflegung begründet werden kann, da es sich bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht um eine bedarfsorientierte Leistung, die die individuellen Belange berücksichtigt, sondern um eine pauschalierte Leistung handelt?
Sollte die Bundesregierung die Begründung der teilweisen Bedarfsdeckung aus Frage 5 für stichhaltig ansehen, wäre zu fragen, wie sie die Tatsache bewertet, dass Patienten, die die Zuzahlungsobergrenze nicht erreichen, durch die Zuzahlungen für den stationären Aufenthalt auf der einen und die temporäre Absenkung der Regelleistung doppelt belastet werden?
Wie steht die Bundesregierung zu der Bewertung, dass eine Begründung der Kürzung mit der Wertung kostenfreier Verpflegung als Einkommen keine Substanz hat, da § 2 der Arbeitslosengeld-II-Verordnung (ALG-II-VO) nur für Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit gilt und die Leistung nicht in Geld tauschbar ist?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass durch eine in der Praxis übliche Kürzung der Regelleistung um bis zu 35 Prozent dem Hilfebeziehenden für den Zeitraum des Krankenhausaufenthalts auch die Möglichkeit genommen wird, aus dem Regelsatz Ansparungen für künftige größere Anschaffungen zu treffen, die wegen der weitgehenden Pauschalierung der früheren Einmal- und Sonderzahlungen nötig sind?