Gewässerprivatisierung
der Abgeordneten Cornelia Behm, Nicole Maisch, Undine Kurth (Quedlinburg), Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Ulrike Höfken, Dr. Anton Hofreiter, Bärbel Höhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seen und diesen ähnliche Gewässer wie beispielsweise Flussarme sind von großer ökologischer und sozialer Bedeutung. Mit ihren weitläufigen Schilf- und vielfältigen Uferbereichen sind sie wertvolle Orte der biologischen Vielfalt. Darüber hinaus sind sie für die Regulierung des Landschaftswasserhaushalts, als landschaftsbildende Elemente sowie für Tourismus und Fischerei unverzichtbar. Eingebettet in ihre jeweilige spezifische Landschaft mit den dort lebenden Menschen bilden sie eine natürliche und kulturelle Einheit.
Der offene Zugang zu den Seen und das Engagement der Bürgerinnen und Bürger für die weitere touristische Erschließung der heimischen Gewässer werden vielerorts jedoch durch Privatisierungsbemühungen des Bundes und der Länder gefährdet.
Viele Gemeinden sind aufgrund ihrer Haushaltsituation nicht in der Lage, die auf ihrem Gebiet befindlichen Seen vom Bund zu kaufen. Durch den Verkauf der Seen an Private besteht die Gefahr, dass die Einwohner beispielsweise Badestellen und Stege nicht mehr oder nicht mehr kostengünstig nutzen können, Fauna und Flora wirtschaftlichen Interessen weichen müssen und sich die Wasserqualität durch fehlende oder nicht sachgerechte Pflege verschlechtert. Es ist beispielsweise zu befürchten, dass private Eigentümer mit dem Erhalt der Seen, insbesondere mit der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Einzelfall überfordert sein könnten, da die Gewässergüte oftmals von Faktoren beeinflusst wird, die sich dem Einfluss von Privatpersonen entziehen.
Seen mit überwiegender Bedeutung für ihr ökologisches Umfeld, den Landschaftswasserhaushalt, die Naherholung und den Naturtourismus sollten deshalb im Besitz der öffentlichen Hand verbleiben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche Seen, Teile von Seen oder diesen ähnliche Gewässer wie beispielsweise Flussarme befinden sich im Besitz des Bundes, aufgelistet nach Bundesländern mit Namen des Gewässers und der jeweiligen Flurstückangaben?
Welche dieser Gewässer sind im engeren Sinne keines natürlichen Ursprungs wie beispielsweise Bergbaufolgeseen?
Bei welchen Gewässern umfassen die dazugehörigen Flurstücke auch Uferbereiche, und wie groß sind diese jeweiligen Flächen?
Von welchen Einrichtungen des Bundes wie beispielsweise der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben oder der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH werden die jeweiligen Gewässer verwaltet bzw. gegebenenfalls privatisiert?
Bedeutet die Bekanntmachung der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH, dass sie bis zum Jahresende 2009 keine weiteren Gewässer zum Verkauf ausschreiben wolle, dass auch Gewässer, für die das Ausschreibungsverfahren bereits abgeschlossen, der Verkauf aber noch nicht vollzogen wurde, bis zu diesem Datum nicht verkauft werden?
Betrifft der Verkaufsstopp auch andere Einrichtungen des Bundes wie zum Beispiel die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben?
Wird die Bundesregierung die Privatisierung von Seen und ihnen ähnlichen Gewässern zum 1. Januar 2010 wieder aufnehmen, und wie begründet sie ihre Entscheidung?
Welche Seen, Teile von Seen oder diesen ähnliche Gewässer wie beispielsweise Flussarme wurden durch den Bund seit 1990 verkauft, aufgelistet nach Bundesländern mit Namen des Gewässers und der jeweiligen Flurstückangaben?
Bei welchen der verkauften Gewässer umfassten die dazugehörigen Flurstücke auch Uferbereiche, und wie groß waren diese jeweiligen Flächen?
Zu welchem Preis wurden die entsprechenden Gewässer den Kommunen angeboten, und welcher Kaufpreis wurde am Ende beim Verkauf erzielt?
Welche Kommunen haben von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht und Seen, Teile von Seen oder ihnen ähnliche Gewässer wie beispielsweise Flussarme erworben?
Welche der verkauften Gewässer sind nach dem Verkauf nicht mehr über ein öffentliches Grundstück zugänglich?