Ehrung ehemaliger Wehrmachtssoldaten am Ehrenmal der Bundeswehr
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Wolfgang Gehrcke, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Dr. Lukrezia Jochimsen, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am neu erbauten Ehrenmal der Bundeswehr in Berlin werden Bundeswehrsoldaten, die infolge der Ausübung ihres Dienstes verstorben sind, geehrt und namentlich genannt.
Die Fragesteller haben sich bereits in der 16. Legislaturperiode (zum Teil mehrfach) danach erkundigt, wie viele der namentlich Genannten vor ihrem Dienst in der Bundeswehr in der Wehrmacht bzw. der Waffen-SS gedient hatten.
Schließlich ist bekannt, dass Zehntausende von Bundeswehrsoldaten aus den Streitkräften des Naziregimes stammten.
Die bisherigen Antworten der Bundesregierung (insbesondere auf Bundestagsdrucksache 16/14127) lassen erkennen, dass diese die Bedeutung der Frage nicht erkannt hat. Sie sieht keine Notwendigkeit für eine Erfassung ehemaliger Wehrmachts- bzw. SS-Gedienter, weil diese vor ihrer Übernahme in die Bundeswehr bereits überprüft worden seien. Allerdings erfolgte die Überprüfung durch den Personalgutachterausschuss in den Jahren 1955 bis 1957, also lange, bevor die Geschichtswissenschaft damit begonnen hatte, die von Wehrmacht und Waffen-SS verübten Kriegsverbrechen aufzuarbeiten. Man weiß heute, dass in der Bundeswehr mehrere Wehrmachtsangehörige gedient haben, die an Kriegsverbrechen bzw. deren Planung beteiligt waren.
So sind gleich mehrere Angehörige faschistischer Generalstäbe von der Bundeswehr übernommen worden, darunter der an der Planung des Überfalls auf die Sowjetunion beteiligte Adolf Heusinger (Chef der Operationsabteilung im Oberkommando des Heeres). Ebenfalls übernommen wurde der Kommandant des Gebirgsjäger-Regiments 98, Reinhold Klebe, unter dessen Kommando am 16. August 1943 ein Massaker an den Einwohnern des griechischen Dorfes Kommeno verübt worden war. Auch etliche Angehörige der Legion Condor, die zum Teil unmittelbar an der Bombardierung der Stadt Guernica beteiligt waren, wie Heinz Trettner, Oberleutnant Hannes Trautloft, Major Adolf Galland und Oberst Erwin Jaenecke, haben später in der Bundeswehr gedient.
Diese Aufzählung ist nur exemplarisch und längst nicht vollständig.
Dass diese Soldaten die Überprüfung durch den Personalgutachterausschuss überstanden haben, ist kein Zeichen für eine weiße Weste, sondern dafür, dass der Ausschuss nicht den Willen oder die Kapazitäten hatte, Kriegsverbrecher zu identifizieren und aus der Bundeswehr herauszuhalten. Den Fragestellern ist nicht bekannt, ob diese Soldaten infolge ihrer Dienstausübung für die Bundeswehr verstorben sind und somit am Ehrenmal genannt werden. Dies gilt es, auch im Hinblick auf weitere „Wehrmachtgediente“, herauszufinden. Denn nach Lage der Dinge kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass Kriegsverbrecher aus Wehrmacht oder Waffen-SS im Ehrenmal der Bundeswehr geehrt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Welche verstorbenen Angehörigen der Bundeswehr werden derzeit am Ehrenmal namentlich genannt (bitte vollständige namentliche Auflistung mit biographischen Daten, vor allem Geburts- und Todesdatum und letzten Dienstgrad in der Bundeswehr angeben)?
Wie viele jener Bundeswehrangehöriger, die namentlich am Ehrenmal genannt werden, haben zuvor in der Wehrmacht bzw. der Waffen-SS gedient (bitte einzelne Namen angeben und den letzten Dienstgrad in der Wehrmacht/SS nennen)?
Vorausgesetzt, die Bundesregierung beruft sich bezüglich der vorangegangenen Frage darauf, es gebe keine einschlägige Statistik, ist sie dann bereit, eine solche zu rekonstruieren (wie vom Bundesverfassungsgericht in anderem Zusammenhang gefordert, siehe 2 BvE 5/06 vom 1. Juli 2009)?
Wenn nein, warum nicht, und wenn ja, bis wann wird die Rekonstruktion voraussichtlich abgeschlossen sein?
Warum ist bei der Erstellung der Namensliste für das Ehrenmal darauf verzichtet worden, das Militärgeschichtliche Forschungsamt oder andere historisch versierte Institutionen zu konsultieren, um auf Grundlage des heutigen Forschungsstandes eine Überprüfung der „Wehrmachtgedienten“ vorzunehmen und dadurch zu verhindern, dass möglicherweise Kriegsverbrecher am Ehrenmal geehrt werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr, dass Rechtsextremisten möglicherweise zur gezielten Verherrlichung einzelner dieser „Wehrmachtgedienten“ am Ehrenmal aufrufen, welche Anstrengungen unternimmt sie, um diese Gefahr einzuschätzen und ihr zu begegnen?
a) Ist der Bundesregierung bekannt, ob am Ehrenmal bereits ausdrücklich Wehrmachtsangehörigen gedacht wurde (bitte gegebenenfalls ausführen)?
b) Wird das im Ehrenmal niedergelegte Material wie Kränze (Widmungen, Schleifentexte) und Ähnliches gesichtet und auf etwaige rechtsextreme Inhalte überprüft, und wenn ja, durch wen, und welche Erkenntnisse sind bislang durch diese Überprüfung entstanden?
c) Werden öffentliche sowie nichtöffentliche Äußerungen der rechtsextremen Szene daraufhin untersucht, wie diese zum Ehrenmal steht, und wenn ja, welche Erkenntnisse gibt es bislang hierzu?