Stand der Verhandlungen zum Internationalen Anti-Piraterie-Abkommen (Anti Counterfeiting Trade Agreement – ACTA)
der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers, Herbert Behrens, Nicole Gohlke, Annette Groth, Heike Hänsel, Dr. Rosemarie Hein, Andrej Hunko, Dr. Lukrezia Jochimsen, Harald Koch, Ulla Lötzer, Kathrin Senger-Schäfer, Sahra Wagenknecht, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit 2007 verhandeln Vertreter einzelner Staaten, darunter die USA, Japan, Korea, Australien und die Europäische Union, über ein Abkommen zum Schutz geistigen Eigentums – das Anti Counterfeiting Trade Agreement (ACTA). Diese Verhandlungen sind nicht öffentlich und unterliegen besonderen Sicherheitsbestimmungen. Trotzdem zirkulieren immer wieder Dokumente und Verhandlungsstände im Internet. Offiziell wurde der Entwurf des Abkommens bisher nur einzelnen Expertinnen und Experten vorgestellt, die jedoch zu Stillschweigen verpflichtet sind. Nach Darstellung der EU-Kommission (fact sheet der EU-Kommission) soll das ACTA weder Freiheitsrechte einschränken noch Verbraucher und Nutzer belasten.
Vom 4. bis 6. November 2009 trafen sich die Verhandlungspartner in Seoul, um weitere Schritte zu beraten. Der Onlinedienst heise.de meldete unter Berufung auf verschiedene Quellen am 4. November dieses Jahres, dass auf Drängen der USA weitgehende Regelungen zur Regulierung des Datenverkehrs im Internet im Rahmen von ACTA vorgenommen werden sollen. Unter anderem sei eine so genannte Three-Strikes-Regelung, das heißt eine Sperrung des Internetanschlusses nach dreimaligem Verstoß gegen Urheberrechtsbestimmungen im Gespräch. Gegen die Einführung solcher Regelungen haben sich CDU, CSU und FDP im Koalitionsvertrag ausgesprochen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Wann und wo haben bisher Verhandlungen zum ACTA stattgefunden?
Welche Länder verhandeln über dieses Abkommen? Gab es im Verlauf der Verhandlungen Änderungen bei den teilnehmenden Staaten?
In welcher Form ist die Bundesregierung an den Verhandlungen zum ACTA beteiligt?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Verhandlungspositionen der Europäischen Union, der weiteren Verhandlungspartner sowie über den konkreten Verhandlungsfortgang?
In welcher Form nimmt die Bundesregierung Einfluss auf die Verhandlungsposition der EU-Kommission?
Wie bewertet die Bundesregierung, dass die Verhandlungen zum ACTA und ihre konkreten Ergebnisse der Geheimhaltung unterliegen, obwohl das Abkommen vermutlich weitreichende Folgen für die Politik der EU-Mitgliedstaaten zeitigen wird?
Welche deutschen Experten konnten sich bisher über den Verhandlungsstand informieren?
In welcher Form wirkt sich aus Sicht der Bundesregierung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum EU-Vertrag von Lissabon auf die Legitimation der ACTA-Verhandlungen aus? Sieht die Bundesregierung nach dem Urteil die Verhandlungen in dieser Form noch als verfassungskonform an?
Warum wurde der Deutsche Bundestag nicht nach Maßgabe der Lissabon-Begleitgesetze über die Willensbildung der Bundesregierung, den Verlauf der Beratungen der Organe der Europäischen Union sowie die Stellungnahmen der Europäischen Kommission und der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Vorfeld der ACTA-Verhandlungsrunde von Seoul unterrichtet?
Wie soll der Deutsche Bundestag in Zukunft über den Fortgang der Verhandlungen zum ACTA informiert werden?
Wäre der Abschluss eines solchen Abkommens aus Sicht der Bundesregierung zustimmungspflichtig durch die EU-Mitgliedstaaten, und wie begründet die Bundesregierung ihre Position?
Wird das Abkommen unter dem Dach regulärer internationaler Organisationen, etwa der Welthandelsorganisation (WTO) oder der World Intellectual Property Organization (WIPO), verhandelt? Wenn nein, warum nicht?
Welchen Bezug wird das ACTA zu bestehenden internationalen Abkommen über die Durchsetzung von Rechten an geistigem Eigentum haben – etwa zum Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum (Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights – TRIPS)?
Welche Positionen vertritt die Bundesregierung bezüglich der bei den ACTA-Verhandlungen diskutierten Themen, und welche zentralen Ziele verfolgt sie in diesem Zusammenhang?
Inwieweit wird das ACTA Auswirkungen auf die Rechtsetzung in Deutschland bezüglich des Urheberrechtes und anderer Schutzrechte haben? Welche Auswirkungen werden dies nach jetzigem Verhandlungsstand sein?
Welche konkreten Ergebnisse hat die jüngste Verhandlungsrunde zum ACTA erbracht?
Sind die Medienberichte zutreffend, wonach die USA auf eine internationale Übereinkunft zur Haftungsausweitung von Internetserviceprovidern, etwa durch Anwendung einer so genannten Three-Strikes-Regelung, drängen?
Wie bewertet die Bundesregierung solche Absichten vor dem Hintergrund der proklamierten Zielsetzung des ACTA, Freiheits- und Verbraucherrechte nicht einschränken zu wollen?
Wird sich die Bundesregierung gegen eine solche Regelung im Rahmen des ACTA einsetzen?
Wann rechnet die Bundesregierung mit einem Abschluss des ACTA-Abkommens?