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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Maßnahmen zur Minderung der gesundheitlichen Belastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern durch Quecksilber in Energiesparlampen

<span>Durch unfachgerechte Entsorgung entstehende Belastungen für Mensch und Umwelt, Angemessenheit bestehender gesetzlicher Regelungen bei zunehmenden Verkaufszahlen, angestrebte Entsorgungsquote, Maßnahmen zur Senkung des Quecksilberanteils und der Verbesserung von Verbraucherinformation und Rücknahme, Einbeziehung des Handels, Konsequenzen aus der EG-Quecksilberverordnung</span>

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

14.12.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/6524. 11. 2009

Maßnahmen zur Minderung der gesundheitlichen Belastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern durch Quecksilber in Energiesparlampen

der Abgeordneten Karin Binder, Dr. Gesine Lötzsch, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Richard Pitterle, Sabine Stüber, Alexander Süßmair, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Als Energiesparlampen bezeichnete kompakte Gasentladungslampen sparen gegenüber herkömmlichen Glühlampen bis zu 80 Prozent Strom und haben durchschnittlich eine fünfmal längere Lebensdauer. Die Leuchtmittel leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Energieeffizienz und zum Klimaschutz. Auch mindern sie erzeugungsseitig bei fossilen Kraftwerken durch den deutlich niedrigeren Energieverbrauch den Luftschadstoffausstoß. Die EU-Staaten beschlossen daher im Dezember 2008, die ineffiziente Glühlampe ab September 2009 schrittweise europaweit aus dem Handel zu nehmen.

Marktgängige Energiesparlampen enthalten jedoch geringe Mengen an Quecksilber, um über den Gasentladungsvorgang Licht zu erzeugen. Nach der Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten dürfen Energiesparlampen nicht mehr als fünf Milligramm Quecksilber enthalten. Ältere Modelle – aufgrund der langen Lebensdauer noch in Umlauf – können bis zu acht Milligramm Quecksilber enthalten. Neuere marktgängige Modelle kommen bereits mit deutlich niedrigeren Quecksilberwerten aus und beinhalten bestenfalls nur noch 1,23 Milligramm (Quelle: Umweltinstitut München e. V., November 2009).

Nach Angaben der Lampenhersteller fielen 2008 bundesweit rund 120 Millionen Gasentladungslampen zur Entsorgung an und 180 Millionen solcher Leuchtmittel wurden in den Verkehr gebracht (Quelle: Lightcycle 2009). Nur 34,6 Prozent der Leuchtmittel wurden jedoch fachgerecht über die vorgeschriebenen Sammelstellen entsorgt. Der weitaus größte Teil der verbrauchten Energiesparleuchten gelangt in den Hausmüll. Als wesentliche Gründe werden die unzureichenden Informationen der Privathaushalte sowie ein nicht praxisgerechtes Entsorgungssystem angegeben. Da aufgrund der EU-Regelung zum Glühlampenverbot die Zahl der Gasentladungslampen erheblich ansteigen wird, muss selbst bei einer verbesserten Rücknahme unter den jetzigen gesetzlichen Rahmenbedingungen mit einer Zunahme des Quecksilbereintrags in die Umwelt gerechnet werden. Dies und der unmittelbare Quecksilberaustritt bei zerbrochenen Energiesparlampen in geschlossenen Räumen können zu gesundheitlichen Belastungen bei Verbraucherinnen und Verbrauchern führen.

Drucksache 17/65 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

In welcher Weise verursacht eine unzureichend fachgerechte Entsorgung quecksilberbehafteter Energiesparlampen relevante Belastungen bei Mensch und Umwelt?

2

Hält die Bundesregierung die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Vermeidung von Quecksilbereintrag in die Umwelt in Hinblick auf die zu erwartende Zunahme der in Verkehr gebrachten Energiesparlampen für ausreichend (Antwort bitte mit sachlicher und rechtlicher Begründung)?

3

Wie hoch muss die fachgerechte Entsorgungsquote künftig sein, um relevante gesundheitliche und ökologische Belastungen aus Gasentladungslampen zu vermeiden (Antwort bitte mit Begründung)?

4

In EU-Mitgliedstaaten, die den Handel in die Rücknahme von Energiesparleuchten mit einbeziehen, werden deutlich höhere Rücknahmequoten von bis zu 90 Prozent erreicht. Wird die Bundesregierung in dieser Wahlperiode eine bundesweite Regelung einführen, die den Handel, der Gasentladungslampen in Verkehr bringt, zur Rücknahme zumindest der kompakten Energiesparlampen verpflichtet (Antwort bitte mit Begründung)?

5

Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung die fachgerechte Rücknahme von Gasentladungslampen, insbesondere von Energiesparlampen, deutlich verbessern, und welche Rücknahmequote wird sie damit jeweils bis September 2010, 2011 und 2012 erreichen?

6

In welcher Höhe werden derzeit Mittel des Bundeshaushalts eingesetzt, um die fachgerechte Entsorgung von Gasentladungslampen zu verbessern, und wofür werden diese Mittel konkret verwendet?

7

Plant die Bundesregierung für den Haushalt 2010 Mittel ein, um die fachgerechte Entsorgung von Gasentladungslampen zu verbessern, und wenn ja, wofür konkret und in welcher Höhe, und wenn nein, warum nicht?

8

Durch welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung den Handel in die verbesserte Rücknahme von Energiesparleuchten einbinden?

9

Hält die Bundesregierung die Verbraucherinnen und Verbraucher für ausreichend über die gesundheitlichen und umweltbezogenen Belastungen, die bei zerbrochenen Glaskörpern bzw. unsachgemäßer Entsorgung von Energiesparlampen auftreten können, informiert (Antwort bitte mit Begründung)?

10

Durch welche konkreten Maßnahmen können Verbraucherinnen und Verbraucher besser als bisher über den Umgang mit Energiesparlampen informiert werden?

11

Wie stellt die Bundesregierung derzeit sicher, dass die zulässige Höchstmenge von Quecksilber zur Verwendung in Gasentladungslampen bei allen in den Verkehr gebrachten Produkten nicht überschritten wird?

12

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in dieser Wahlperiode ergreifen, um den Quecksilberanteil bei Energiesparleuchten weiter zu verringern bzw. quecksilberfreie Gasentladungslampen schnellstmöglich durchzusetzen?

13

Unterstützt die Bundesregierung eine Kennzeichnung besonders quecksilberarmer Gasentladungslampen, die weniger als 1,5 Milligramm Quecksilber enthalten, um den Verbraucherinnen und Verbrauchern bei der Wahl schadstoffarmer Produkte zu helfen, und wenn ja, wie genau, und wenn nein, warum nicht?

14

Die Verordnung (EG) Nr. 1102/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 über das Verbot der Ausfuhr von metallischem Quecksilber und bestimmten Quecksilberverbindungen und -gemischen und die sichere Lagerung von metallischem Quecksilber soll dazu beitragen, die globale Belastung durch Quecksilber und Quecksilberverbindungen zu reduzieren. Sie ist am 4. Dezember 2008 in Kraft getreten. Welche relevanten bzw. rechtlichen Konsequenzen ergeben sich daraus für

a) die Entsorgungsunternehmen, die quecksilberbelastete Siedlungsabfälle handhaben, weiterverarbeiten bzw. ausführen,

b) Entsorgungsunternehmen, die Quecksilber aus Gasentladungslampen fachgerecht handhaben, weiterverarbeiten bzw. ausführen,

c) die zur Rücknahme verpflichteten Lampenhersteller, die Quecksilber aus Gasentladungslampen handhaben, weiterverarbeiten, wiederverwenden bzw. ausführen?

Berlin, den 24. November 2009

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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