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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Ausgestaltung eines nationalen Stipendienprogramms des Bundes und der Länder unter Beteiligung der Wirtschaft

Verfassungsrechtliche Grundlage der vom Bund beabsichtigten Mittelbereitstellung, zusätzliche Kosten, Mittelaufteilung zwischen den Ländern, Ausschluss regionaler Disparitäten, realistische Einschätzung der vorgesehenen Beteiligung der Wirtschaft, Vergabekriterien, Auswirkungen auf andere Studienfinanzierungsinstrumente

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

15.12.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/8727. 11. 2009

Ausgestaltung eines nationalen Stipendienprogramms des Bundes und der Länder unter Beteiligung der Wirtschaft

der Abgeordneten Kai Gehring, Priska Hinz (Herborn), Krista Sager, Sylvia Kotting-Uhl, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Agnes Krumwiede, Monika Lazar, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Nach zwei ergebnislosen Anläufen der von der CDU und der FDP geführten Landesregierung Nordrhein-Westfalen, über den Bundesrat ein nationales Stipendiensystem einzuführen, soll nun die neue Bundesregierung ein nationales Stipendienprogramm aufbauen.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hatte in der 16. Wahlperiode eine Beteiligung des Bundes an einem nationalen Stipendienprogramm, wie es die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen vorgeschlagen hat, abgelehnt. Damals wurde argumentiert, der Aufbau müsse in erster Linie durch private Initiativen realisiert werden (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Bundestagsdrucksache 16/8677 – Nationales Stipendiensystem).

Nun soll laut Koalitionsvertrag der CDU, CSU und FDP das Bundesministerium für Bildung und Forschung ein nationales Stipendienprogramm auf den Weg bringen. Geplant ist demnach, von Universitäten und Fachhochschulen bei der Wirtschaft und Privaten eingeworbene Stipendien in Höhe von 150 Euro im Monat in gleicher Höhe mit Steuergeldern zu ergänzen. Der öffentliche Zuschuss soll je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert werden. Zudem soll das Stipendium von der BAföG-Anrechnung freigestellt werden. Das bisherige Büchergeld der Begabtenförderungswerke soll gleichzeitig auf 300 Euro angehoben und von der BAföG-Anrechnung befreit bleiben.

Diese Eckpunkte für ein Stipendienprogramm lassen aber zahlreiche Fragen offen. Die konkrete Ausgestaltung des nationalen Stipendienprogramms bleibt unklar und wirft viele Probleme auf. Überdies scheint es fraglich, ob dies ein geeignetes Instrument ist, brachliegende Potenziale von jungen Leuten aus bildungsfernen Schichten zu heben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen34

1

Auf welcher verfassungsrechtlichen Grundlage beabsichtigt der Bund, Mittel für das im Koalitionsvertrag skizzierte nationale Stipendienprogramm bereitzustellen?

2

Mit welchen zusätzlichen Kosten rechnet die Bundesregierung, um den Anteil der Stipendiaten von zwei auf zehn Prozent zu steigern, und wie hoch werden dann die Gesamtaufwendungen von Bund, Ländern und Privaten für die Begabtenförderung sein (bitte nach Geldgebern aufschlüsseln)?

3

Nach welchen Maßstäben (z. B. Finanzkraft der Länder, Anzahl der Studierenden, Anzahl der Hochschulzugangsberechtigten, Anzahl der Stipendiaten nach Wohnort, Anzahl der Stipendiaten nach Studienort) sollen nach den Vorstellungen der Bundesregierung die Kosten zwischen den einzelnen Bundesländern aufgeteilt werden?

4

Strebt die Bundesregierung einen Maßstab an, bei dem es zu Querfinanzierungen zwischen den Ländern kommen kann, und wenn ja, warum?

5

Wann und in welchen Gremien wird die Bundesregierung Gespräche mit den Ländern aufnehmen, um die Errichtung des im Koalitionsvertrag skizzierten nationalen Stipendienprogramms zu beraten und verbindlich zu beschließen?

6

Teilt die Bundesregierung Befürchtungen, dass wirtschaftsschwache Länder durch das geplante nationale Stipendienprogramm benachteiligt werden könnten?

7

Inwieweit und mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung ausschließen, dass regionale Disparitäten zwischen Hochschulen in strukturschwachen und strukturstarken Regionen durch die Finanzierung des nationalen Stipendienprogramms verschärft werden?

8

Teilt die Bundesregierung die Feststellung des bayerischen Wissenschaftsministers Wolfgang Heubisch (FDP), der ausgeführt hat, ein Stiftungs- oder Matchingsystem, das mit Hilfe der Wirtschaft aufgebaut werden soll, „verspricht bei der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage und Entwicklung leider wenig Aussicht auf Erfolg“ (Bericht zum Stipendienwesen des bayerischen Staatsministers für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Wolfgang Heubisch, an den bayerischen Landtag vom 8. April 2009), und falls nein, warum nicht?

9

Wann und in welchen Gremien wird die Bundesregierung Gespräche mit der Wirtschaft und sonstigen privaten Stiftern aufnehmen, um die Errichtung des im Koalitionsvertrag skizzierten nationalen Stipendienprogramms zu beraten und zu verabreden?

10

Sollen auf der operativen Ebene der Bund, die Länder, die Hochschulen, die Fakultäten und Institute oder die einzelnen Lehrstuhlinhaber die Stipendien bei Wirtschaft und privaten Stiftungen einwerben?

11

Für wie realistisch hält die Bundesregierung die vorgesehene Beteiligung der Wirtschaft in Höhe von 50 Prozent der Kosten, und auf welchen konkreten Erkenntnissen beruht diese Einschätzung der Bundesregierung?

12

Welche Stipendienmodelle in anderen OECD-Staaten wird die Bundesregierung zum Vorbild für ihr Programm nehmen?

13

Zu welchem Semester rechnet die Bundesregierung mit den ersten Studierenden, die mittels des nationalen Stipendienprogramms gefördert werden, und wie viele Stipendien sollen bis 2013 durch das nationale Stipendienprogramm geschaffen werden (bitte nach einzelnen Jahren aufschlüsseln)?

14

Plant die Bundesregierung einen Schlüssel, nach dem die Stipendien auf die Hochschulen verteilt werden?

15

In welchem prozentualen Umfang sollen Studierende an Fachhochschulen vom geplanten Stipendienprogramm profitieren?

16

Sind auch Studierende an privaten Hochschulen antragsberechtigt?

17

Auf wie viele Jahre soll die staatliche Kofinanzierung des geplanten Stipendienprogramms angelegt werden, soll die Wirtschaft die Finanzierung perspektivisch vollständig übernehmen, und wenn ja, wann?

18

Soll es einheitliche Vergabekriterien und Bewerbungsmodalitäten für die Stipendien geben, und wessen Aufgabe wird es sein, solche Vergabekriterien und Bewerbungsmodalitäten zu entwickeln, und welche Rolle sollen dabei Bund, Länder, Hochschulen, Stipendiengeber oder sonstige Akteure spielen?

19

Betrachtet die Bundesregierung das Stipendienprogramm als Teil der MINT-Förderung?

a) Falls ja, wie sollen besonders begabte Studierende der Geistes- und Sozialwissenschaften gefördert werden?

b) Falls nein, welche besonderen Förderanreize wird die Bundesregierung setzen, damit auch Studierende der Geistes- und Sozialwissenschaften gefördert werden?

20

Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen von der Wirtschaft nur wenige Stipendien für Studierende geisteswissenschaftlicher Fächer einwerben konnten, den Einfluss von Stipendiengebern aus der Wirtschaft auf die Studienfachwahl?

21

Wie wird die Mobilität der Geförderten im Rahmen des Stipendienprogramms sichergestellt?

a) Ist im Rahmen eines Stipendiums ein Hochschulwechsel zwischen Bundesländern möglich?

b) Ist ein zeitweiliger Wechsel an Hochschulen in Bologna-Teilnahme-Staaten oder an Hochschulen in Drittstaaten möglich?

c) Unter welchen Voraussetzungen ist es möglich, das gesamte Studium an Hochschulen in Bologna-Teilnahme-Staaten oder an Hochschulen in Drittstaaten zu absolvieren?

d) Ist geplant, dass im Falle eines kompletten Auslandsstudiums der Bund den gesamten Anteil der öffentlichen Kofinanzierung übernimmt?

22

Wie kann durch die konkrete Ausgestaltung des Stipendienprogramms ausgeschlossen werden, dass ein Stifter/eine Stifterin ein Stipendienangebot auf zum Beispiel Familienangehörige zuschneidet und die staatliche Kofinanzierung in Anspruch nimmt?

23

Wie steht die Bundesregierung zur Errichtung eines nationalen Fonds zur Finanzierung von Stipendien, in den Bund, Länder und private Stifter ihren Beitrag einzahlen?

24

Sollen, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, die Stipendien „ausschließlich nach Begabung einkommensunabhängig vergeben werden“, und wenn ja, mit welcher Definition von Begabung geht die Bundesregierung in die Verhandlungen mit den Ländern und der Wirtschaft?

25

In welcher Gewichtung bzw. mit welcher Priorisierung sollen Schulnoten, Berufserfahrung, gesellschaftspolitisches Engagement, Bedürftigkeit und andere Fähigkeiten, Erfahrungen oder Kriterien bei der Entscheidung über die Förderung im Rahmen des im Koalitionsvertrag skizzierten Stipendienprogramms einbezogen werden?

26

Wie wird die Bundesregierung beim geplanten nationalen Stipendienprogramm dem Effekt vieler Auswahlverfahren nach Begabung entgegenwirken, dass die Geförderten weit überproportional aus bildungsnahen Schichten, vor allem Akademikerfamilien, kommen und der soziale Habitus über die Vergabe mitentscheidet?

27

Welche konkreten Schritte erwartet die Bundesregierung von den Begabtenförderwerken, um sich bislang unterrepräsentierten Gruppen stärker zu öffnen, und mit welchen konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung sie dabei unterstützen?

28

Sollen auch andere Stipendien (z. B. von privaten Stiftungen, die eigene Zielgruppen definieren und eigenverantwortlich über Stipendiaten entscheiden) bis zur Höhe von 300 Euro von der BAföG-Anrechnung freigestellt werden, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt soll das geschehen?

29

Welche Auswirkungen wird das nationale Stipendienprogramm auf das BAföG haben, und wie und mit welchen Zielen will die Bundesregierung das BAföG weiterentwickeln?

30

In welcher Höhe ist eine Erhöhung der BAföG-Sätze und Freibeträge geplant, und werden die Eckpunkte für eine BAföG-Novelle und zum nationalen Stipendiensystem noch vor dem Treffen zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten der Länder am 16. Dezember 2009 dem Deutschen Bundestag vorgelegt?

31

Warum will die Bundesregierung die in Aussicht gestellte allgemeine BAföG-Erhöhung von der Zustimmung der Länder zum nationalen Stipendienprogramm abhängig machen (dpa-Meldung vom 19. November 2009 „Bund will BAföG mit Stipendien-Vorstoß verknüpfen“)?

32

Hält die Bundesregierung an den im Koalitionsvertrag formulierten Zielen fest, dass eine Studienfinanzierungsberatung bereits in der Schule stattfindet und die Möglichkeit ausgeweitet wird, dass Bildungskredite auch über das 30. Lebensjahr hinaus vergeben werden können, und soll das auch für das Stipendienprogramm, das BAföG und die KfW-Studienkredite gelten?

33

Welche Änderungen plant die Bundesregierung bei den Studien- und Wissenskrediten, insbesondere den KfW-Studienkrediten?

34

In welchem Verhältnis werden die Studienfinanzierungsinstrumente BAföG, Studien- und Wissenskredite, Stipendien der Begabtenförderungswerke und Stipendien aus dem nationalen Stipendienprogramm untereinander stehen?

Berlin, den 27. November 2009

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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