Sanktionen für Sozialgeldbeziehende nach § 32 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Cornelia Möhring, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
§ 32 SGB II regelt die Absenkung und den Wegfall des Sozialgeldes. Anspruch auf die Zahlung eines Sozialgeldes haben nichterwerbsfähige Personen, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Dies sind in erster Linie Kinder bis 15 Jahre.
Sanktionen werden ausgesprochen bei der Verletzung der Meldepflicht, bei einer absichtlichen Reduktion von Einkommen oder Vermögen sowie bei der Fortsetzung von unwirtschaftlichem Verhalten.
Eine analoge Vorschrift, die auch Kinder betrifft, war im bisherigen Recht der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe nicht vorgesehen.
Die öffentlich zugänglichen statistischen Auswertungen der Bundesagentur für Arbeit zu Sanktionen im SGB II geben keine Auskünfte über Sanktionen nach § 32 SGB II.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie hoch ist der Anteil von Kindern bis 15 Jahre unter den Sozialgeldbezieherinnen und Sozialgeldbeziehern nach dem SGB II, und wie hat sich dieser Anteil seit 2005 verändert?
Welche Personengruppen jenseits von Kindern bis 15 Jahre beziehen Sozialgeld nach dem SGB II, und wie hoch ist ihr jeweiliger Anteil unter den Sozialgeldbezieherinnen und Sozialgeldbeziehern?
Welche sachlichen Gründe und Erfahrungen haben den Gesetzgeber dazu bewogen, einen eigenen Sanktionsparagrafen für nichterwerbsfähige Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) zu verankern?
Wie hoch war die Anzahl der ausgesprochenen Sanktionen nach § 32 SGB II in den einzelnen Jahren seit 2005 (absolut, in Prozentzahlen, getrennt nach Alters- und Personengruppen)?
Welche Gründe führten in welcher Häufigkeit zu der Verhängung von Sanktionen nach § 32 SGB II (jährlich seit 2005)?
Wie viele Fälle des (befristeten) Wegfalls des Sozialgeldanspruchs sind der Bundesregierung seit 2005 bekannt (absolut, in Prozentzahlen, getrennt nach Alters- und Personengruppen)?
Welche Gründe führten zu dem Wegfall des Sozialgeldanspruchs (jährlich seit 2005)?
Wie viele der Sanktionen wurden durch
a) einen Widerspruch und
b) durch eine Klage
angefochten (jährlich seit 2005)?
Wie hoch ist der Anteil der zurückgenommen Sanktionen auf Grund der Widersprüche bzw. Klagen (jährlich seit 2005)?
Welche sachlich nachvollziehbaren Gründe sprechen nach Ansicht der Bundesregierung gegen eine ersatzlose Streichung des § 32 SGB II?