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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Schaffung eines Naturwalderbes auf fünf Prozent der bundesdeutschen Waldfläche

<span>Umsetzung des Ziels von fünf Prozent aus der Nutzung genommener Wälder: Waldbesitz bundeseigener Institutionen, geplante Privatisierungen, bisheriger Anteil und Eigentümer von Naturwäldern, rechtliche Absicherung, Erwerbs- und Entschädigungsnotwendigkeiten, Finanzbedarf, Schaffung eines organisatorischen Daches</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Datum

16.12.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/9027. 11. 2009

Schaffung eines Naturwalderbes auf fünf Prozent der bundesdeutschen Waldfläche

der Abgeordneten Cornelia Behm, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Ulrike Höfken, Friedrich Ostendorff, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner, Markus Tressel, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat sich in ihrer nationalen Biodiversitätsstrategie das Ziel gesetzt, fünf Prozent der Wälder einer natürlichen Entwicklung zu überlassen, also aus der Nutzung zu nehmen. Bei 11,076 Millionen Hektar Wäldern in Deutschland sind das zirka 554 000 Hektar. Bei den Staatswäldern soll dieser Anteil zehn Prozent betragen. Bei 33,3 Prozent Staatswäldern im Jahr 2002 (Tendenz abnehmend) wären das zirka 368 500 Hektar.

Wenn die Bundesregierung ihr Ziel ernst nimmt, dann kann es dabei nicht um einen vorübergehenden Nutzungsverzicht gehen, der kurzfristig wieder aufgehoben werden kann. Vielmehr müsste der dauerhafte Verzicht auf Nutzung rechtlich abgesichert werden.

Unklarheit besteht immer noch darüber, wie viel rechtlich gesicherte Naturwaldfläche in Deutschland bereits besteht. Die Bundesregierung hat hierzu auch in der Beantwortung verschiedener Anfragen keine Klarheit geschaffen. Vielmehr wurde zum Teil versucht, sämtliche Wälder, die zum Beispiel im Kleinprivatwald bis auf weiteres nicht genutzt werden, auf die fünf Prozent anzurechnen, um zu begründen, dass keine oder kaum zusätzliche Waldflächen benötigt werden, um das Ziel zu erreichen. Diese Flächen können jedoch nicht als „einer natürlichen Entwicklung überlassen“ gelten, da der Nutzungsverzicht keine gezielte, dauerhafte Maßnahme ist, sondern jederzeit wieder aufgehoben werden kann.

Zur Umsetzung des Fünf-Prozent-Ziels sollte ein Pool an gesicherten, aus der Nutzung genommenen Wäldern geschaffen werden, der mindestens fünf Prozent der gesamten Wälder in Deutschland umfasst. An diesem Pool könnten sich unterschiedliche staatliche und private Institutionen und Stiftungen beteiligen. Das heißt, das zu schaffende Naturwalderbe muss nicht unbedingt in einer Hand liegen. Sinnvoll wäre es aber, wenn es ein organisatorisches Dach für die Wälder gäbe.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Welche Bundesbehörden, Bundesanstalten (z. B. die Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten, BImA), bundeseigenen Gesellschaften (z. B. die Bodenverwertungs- und Verwaltungsgesellschaft, BVVG, oder die Lau- sitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft, LMBV), Bundes-Stiftungen (z. B. Deutsche Bundesstiftung Umwelt, DBU) und sonstigen bundeseigenen Institutionen sind Eigentümer von wie vielen Hektar Wald?

2

Für wie viele Hektar Wald der oben genannten Institutionen sind jeweils kurz-, mittel- oder langfristig die Privatisierung, und für wie viele jeweils der dauerhafte Verbleib in Bundeseigentum vorgesehen?

3

Wie viele Hektar Wald sind in Deutschland dauerhaft und rechtlich gesichert einer natürlichen Entwicklung überlassen bzw. aus der Nutzung genommen?

4

Welche Waldgesellschaften finden sich auf diesen aus der Nutzung genommenen Flächen, bzw. welche Waldgesellschaften wären dort standorttypisch und könnten sich dort entwickeln?

5

Welche bundeseigenen oder privaten Institutionen, Stiftungen oder Gesellschaften sind Eigentümer von wie vielen Hektar dieser aus der Nutzung genommenen Wälder?

6

Auf welche Art und Weise plant die Bundesregierung das Ziel zu erreichen, fünf Prozent der bundesdeutschen Wälder einer natürlichen Entwicklung zu überlassen, also ein Naturwalderbe auf fünf Prozent der bundesdeutschen Waldfläche zu schaffen?

7

Wie will die Bundesregierung hierbei sicherstellen, dass alle heimischen Waldgesellschaften in ausreichender Biotopgröße und Anzahl berücksichtigt werden?

8

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es notwendig ist, den Status „einer natürlichen Entwicklung überlassen“ bzw. „aus der Nutzung genommen“ rechtlich so abzusichern (per Gesetz, per Stiftung oder durch vertragliche Regelungen), dass er vom Eigentümer nicht ohne weiteres aufgehoben werden kann, und wenn nein, warum nicht?

9

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es für die öffentliche Hand und die sonstigen Träger des zukünftigen Naturwalderbes notwendig ist, die betreffenden Waldflächen zum erheblichen Teil zu erwerben, weil von Privatwaldbesitzern der Verzicht auf die Nutzung ihres Waldes nicht entschädigungslos erwartet werden kann, und wenn nein, warum nicht?

10

Plant die Bundesregierung Entschädigungszahlungen für Privatwaldbesitzer, die auf die Nutzung ihres Waldes verzichten, und wenn ja, wie sollen diese Zahlungen ausgestaltet, und aus welchen Haushaltstiteln finanziert werden?

11

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass anstelle einmaliger oder dauerhafter Entschädigungszahlungen für Privatwaldbesitzer der Erwerb der betreffenden Waldflächen durch die öffentliche Hand und die sonstigen Träger des zukünftigen Naturwalderbes die vorteilhaftere Alternative wäre, und wenn nein, warum nicht?

12

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass vor dem Hintergrund der geplanten Schaffung eines Naturwalderbes und des Bedarfs, hierfür Waldflächen zu erwerben, ein Privatisierungsmoratorium für die bundeseigenen Wälder angebracht wäre, um prüfen zu können, welche bundeseigenen Wälder für die Einbringung in das Naturwalderbe geeignet sind, und um ggf. Waldflächen mit privaten Eigentümer tauschen zu können, die nur bereit sind, Wälder für das Naturwalderbe zu verkaufen, wenn sie stattdessen andere Wälder zur Bewirtschaftung erhalten können, und wenn nein, warum nicht?

13

In welchem Maße rechnet die Bundesregierung damit, dass Privatwaldbesitzer einen Teil ihrer Wälder freiwillig in das zu schaffende Naturwalderbe einbringen werden?

14

Welchen Finanzbedarf sieht die Bundesregierung für die Schaffung des Naturwalderbes auf fünf Prozent der Waldfläche Deutschlands?

15

Welche Mittel plant die Bundesregierung in den nächsten Jahren für die Schaffung des Naturwalderbes bereitzustellen?

16

Welchen freiwilligen Finanzierungsanteil von Privatpersonen und nichtstaatlichen Institutionen hält die Bundesregierung zur Finanzierung des Naturwalderbes für realistisch?

17

Wird die Bundesregierung für das Naturwalderbe ein organisatorisches Dach schaffen, und wenn nein, warum nicht?

18

Nach welchen Kriterien wird die Bundesregierung Wälder für das Naturwalderbe auswählen, und wie wird sichergestellt, dass diese sich sinnvoll in das nationale Biotopverbundsystem einfügen?

Berlin, den 27. November 2009

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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