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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Zur Weiterentwicklung und Evaluierung der Umsetzung des Bologna-Prozesses in Deutschland

<span>Probleme bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses, Beteiligung der Studierenden an der &bdquo;Reform der Bologna-Reform&ldquo;, einheitliche Regelung der Studienplatzvergabe, Prüfungsstandards und Hochschulabschlüsse; Förderung bisher unterrepräsentierter Gruppen, Zugangshürden zum Masterstudium, Zahl der Studienbewerber in den kommenden Jahren, Kriterien für die Akkreditierung von Studiengängen, Akzeptanz der Bachelor- und Masterabschlüsse, Evaluation, Stellenmehrung im akademischen Mittelbau</span>

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

28.12.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/18309. 12. 2009

Zur Weiterentwicklung und Evaluierung der Umsetzung des Bologna-Prozesses in Deutschland

der Abgeordneten Nicole Gohlke, Agnes Alpers, Dr. Rosemarie Hein, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Umsetzung des seit 1999 stattfindenden Bologna-Prozesses ist nicht zuletzt durch den Bildungsstreik, an dem sich bundesweit im Rahmen von Protestaktionen, Schul- und Hochschulbesetzungen sowie Demonstrationen hunderttausende junge Menschen engagieren, massiv in der Kritik. Die Studierenden beklagen unter anderem überfüllte Hörsäle, mangelnde Vergleichbarkeit von Studieninhalten, erschwerte nationale und internationale Mobilität, hohen Prüfungs- und Leistungsdruck, die mangelhafte inhaltliche Konzeption der Studiengänge sowie schlecht aufeinander abgestimmte Lehrpläne sowie mangelnde Möglichkeiten für eine eigenständige Gestaltung des Studiums und seiner inhaltlichen Schwerpunkte.

Die Bundesregierung, die Bundesländer und die Hochschulleitungen weisen sich gegenseitig für diese gravierenden Mängel der umfangreichsten Hochschulreform seit der Bildungsexpansion in den 1970er Jahren die Schuld zu. Unabhängig von der Frage nach den Ursachen des Reformchaos an den Hochschulen herrscht jedoch Einigkeit darin, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Am 16. Oktober 2009 verabschiedete die Kultusministerkonferenz eine Erklärung zur Weiterentwicklung der Bachelor- und Masterstudiengänge in Deutschland. Unter anderem fordern die Länder darin die Hochschulen auf, in den anstehenden Reakkreditierungsverfahren Studieninhalte und bisherige Schwerpunktsetzungen zu überprüfen und im Rahmen von Neueinführungen die Dauer von Studiengängen stärker zu variieren.

Mitte Dezember 2009 treffen sich erneut die Kultusminister in Bonn. Dort sollen weitere Schritte diskutiert werden. Ein breites Bündnis aus Schülerinnen und Schülern, Studierenden, Auszubildenden, Eltern und Lehrenden ruft zu einer zentralen Demonstration und Blockade auf, um weitere Bildungsdefizite zu thematisieren, dabei steht unter anderem die Kritik an der Umsetzung der Bologna-Reformen im Vordergrund.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen36

1

a) Welche Probleme bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses in Deutschland identifiziert die Bundesregierung?

1

b) Wie, mit welchen Maßnahmen und in welchem Zeitrahmen plant sie, diese Probleme effektiv zu beheben?

2

Wie erklärt sich die Bundesregierung die massive Kritik an der Umsetzung des Bologna-Prozesses in Deutschland und in anderen europäischen Ländern, inwieweit hält sie diese für angemessen, und wie hätten diese Kritikpunkte bei der Einführung der neuen Studienstruktur vermieden werden können?

3

Erkennt die Bundesregierung in anderen Teilnehmerländern des Bologna-Prozesses Vorbilder für in Deutschland notwendige Nachsteuerungen der Studienreformen?

Wenn ja, in welchen?

4

Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, Studierende im Rahmen der Organe der verfassten Studierendenschaft bzw. Dachorganisationen der Studierendenschaften an der Reform der Bologna-Reform zu beteiligen?

Falls ja, welche diesbezüglichen Empfehlungen wird die Bundesregierung zur Sicherstellung der Beteiligung der Studierendenschaft an die Länder bzw. Hochschulen geben?

5

a) Wie will die Bundesregierung die Beteiligung von Studierenden an den Prozessen der Weiterentwicklung, Evaluation und Akkreditierung bzw. Reakkreditierung der Bachelor- und Masterstudiengänge sicherstellen?

5

b) Hat die Bundesregierung vor, Studierendenverbände sowie das bundesweite Bildungsstreikbündnis zum Bildungsgipfel am 16. Dezember 2009 einzuladen?

Falls ja, wie viele Vertreterinnen und Vertreter von welchen Studierendenverbänden bzw. Bündnissen sollen eingeladen werden?

6

a) Plant die Bundesregierung mit Blick auf den am 12. April 2010 stattfindenden Gipfel zum Bologna-Prozess, Studierendenverbände, die Hochschulrektorenkonferenz sowie das bundesweite Bildungsstreikbündnis in die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung dieses Treffens einzubeziehen?

6

b) Welche studentischen und gewerkschaftlichen Akteure werden zu der von der Kultusministerkonferenz initiierten Fachtagung zur Evaluation der eingeleiteten Reformschritte sowie zum Bologna-Gipfel im April 2010 eingeladen?

7

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die in der von der Kultusministerkonferenz verabschiedeten Erklärung formulierte „Stärkung der Studentenwerke“ zu unterstützen bzw. voranzutreiben?

8

a) Wie schätzt die Bundesregierung die seit dem Inkrafttreten des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen erheblich erweiterten Möglichkeiten zur Selbstauswahl von Studierenden durch die Hochschulen im Ergebnis ein?

8

b) In welchen Ländern sind die Zulassungsverfahren bei örtlichem Numerus clausus mit zusätzlichen Gebühren für die Studierenden belegt?

8

c) Wie viele Studienplätze blieben wegen schlecht organisierter oder ausgrenzender Zulassungsverfahren der Hochschulen in den vergangenen beiden Semestern unbesetzt?

8

d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Veränderungen bei der sozialen Zusammensetzung der Studierenden durch das erweiterte Selbstauswahlrecht der Hochschulen?

9

a) Plant die Bundesregierung ein Gesetz oder mehrere Gesetze, um die Hochschulzulassung bzw. die Hochschulabschlüsse bundeseinheitlich zu regeln und verbindliche Kriterien zur Regelung der Hochschulzulassung und der Hochschulabschlüsse festzulegen?

Falls ja, welche Eckpunkte wird dieses Gesetz bzw. werden diese Gesetze enthalten?

9

b) Plant die Bundesregierung in diesem Rahmen, Instrumente zu verankern, die eine gezielte Förderung bisher an den Hochschulen unterrepräsentierter Gruppen gewährleisten?

Wenn nein, warum nicht?

9

c) Setzt sich die Bundesregierung in diesem Rahmen für den Master als Regelabschluss ein, wie dies etwa die neun führenden Technischen Universitäten (TU9) fordern, bzw. wie will sie sicherstellen, dass alle Bachelorabsolventinnen und -absolventen einen Masterstudiengang belegen, so sie dies wünschen?

9

d) Plant die Bundesregierung in diesem Rahmen eine Abschaffung von Quoten und weiteren Zugangshürden zum Masterstudium, wie die Bundesministerin für Bildung und Forschung dies am 7. Juli 2009 nach Gesprächen mit Studierenden gefordert hat?

Falls nein, warum nicht?

9

e) Plant die Bundesregierung in diesem Rahmen, bundeseinheitliche Standards für die Prüfung von Studienleistungen zu verankern, die der Zahl von Prüfungen Grenzen setzen und die Studierbarkeit der Studiengänge künftig besser sicherstellen?

Falls nein, warum nicht?

10

a) Wie wird sich nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung in den kommenden Jahren die Zahl derjenigen entwickeln, die eine Hochschulzugangsberechtigung erwerben (bitte für die nächsten 10 Jahre aufschlüsseln)?

10

b) Wie wird sich nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung in den kommenden Jahren die Zahl derjenigen entwickeln, die einen ersten Studienabschluss und damit die Zugangsberechtigung zu einem Masterstudiengang erwerben (bitte für die nächsten 10 Jahre aufschlüsseln)?

10

c) Wie wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber an den deutschen Hochschulen entwickeln (bitte für die nächsten 10 Jahre und nach Bachelor- und Masterstudiengängen aufschlüsseln)?

10

d) Plant die Bundesregierung eine Aufstockung des Hochschulpaktes II oder einen Hochschulpakt III, um einen bedarfsgerechten Kapazitätsausbau von Studienplätzen zu ermöglichen?

Falls ja, an welchen Eckpunkten orientiert sich die Bundesregierung bei den entsprechenden Verhandlungen mit den Ländern?

Falls nein, warum nicht?

11

a) Geht die Bundesregierung davon aus, dass die am 8. Dezember dieses Jahres durch den Akkreditierungsrat verabschiedeten neuen Kriterien für die Akkreditierung von Studiengängen die Praxis der Hochschulen und Akkreditierungsagenturen in der Gestaltung und Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen erheblich verändern werden?

Falls ja, inwiefern?

Falls nein, warum nicht?

11

b) Hält die Bundesregierung die neuen Kriterien für die Akkreditierung von Studiengängen für geeignet, um die in Kritik stehenden Probleme in der Gestaltung der Bachelor- und Masterstudiengänge zu beheben (bitte begründen)?

12

Inwiefern könnte die Akzeptanz der neuen Abschlüsse Bachelor und Master seitens der Arbeitgeber durch ein einheitliches und bundesweites Hochschulzulassungs- und -abschlüssegesetz gesteigert werden?

13

Wird die Bundesregierung Initiativen ergreifen, um Absolventinnen und Absolventen von Bachelorstudiengängen im öffentlichen Dienst den Zugang zu Laufbahnen des höheren Dienstes zu ermöglichen und damit einen Beitrag zur Akzeptanz des Bachelorabschlusses zu leisten?

Falls nein, warum nicht?

14

a) Welche Erklärung hat die Bundesregierung für die unausgewogene auf das Geschlecht bezogene Verteilung von Bachelor- und Masterstudierenden?

14

b) Wird die Bundesregierung Initiativen ergreifen mit dem Ziel, dass auch Masterabschlüsse künftig gleichermaßen von Frauen und Männern abgelegt werden?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

15

Welchen finanziellen Umfang würden die folgenden Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung erfordern: BAföG-Fördermöglichkeit auch in nichtkonsekutiven Masterstudiengängen, Evaluation und Weiterentwicklung aller Studiengänge, wie dies unter anderem die Kultusministerkonferenz und der Akkreditierungsrat vorgeschlagen haben?

16

a) Was beinhaltet das „Bologna Qualitäts- und Mobilitätspaket“ der Bundesregierung, welches im Koalitionsvertrag vereinbart wurde?

16

b) Inwieweit bezieht die Bundesregierung die vom Präsidium der FDP am 7. Dezember 2009 beschlossene Initiative für 5 000 neue Juniorprofessuren bzw. neue Stellen im Mittelbau in ihre Debatten und Planungen ein?

16

c) Inwieweit könnte aus Sicht der Bundesregierung ein solches Programm die Attraktivität deutscher Hochschulen für den wissenschaftlichen Nachwuchs steigern?

16

d) Plant die Bundesregierung zur Verbesserung der Betreuungsrelation Vereinbarungen mit den Ländern bezüglich neuer Stellenkategorien – etwa Lecturer oder Juniorprofessuren mit dem Schwerpunkt Lehre?

17

Plant die Bundesregierung – gegebenenfalls gemeinsam mit den Bundesländern – zusätzliche finanzielle Maßnahmen, um speziell die Weiterentwicklung und Evaluation der Bachelor- und Masterstudiengänge zu unterstützen bzw. zu gewährleisten (bitte begründen)?

Falls ja, in welcher Höhe?

18

Plant die Bundesregierung eine bundesweite Evaluation der bisherigen Umsetzung der Bologna-Reformen (bitte begründen)?

Berlin, den 9. Dezmber 2009

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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