BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

EU-Pläne zur Bekämpfung von Zahlungsverzug

<span>Verschlechterung der Zahlungsmoral bei öffentlichen und privaten Auftraggebern, Ausmaß und Gründe, dadurch verursachte Unternehmensinsolvenzen; Bewertung von Inhalten und möglichen Auswirkungen des vorliegenden EU-Richtlinienentwurfs, insbes. der Sonderregelungen für öffentliche Aufträge</span>

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

30.12.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/30317. 12. 2009

EU-Pläne zur Bekämpfung von Zahlungsverzug

der Abgeordneten Ralph Lenkert, Katrin Kunert, Dr. Barbara Höll, Steffen Bockhahn, Harald Koch, Jens Petermann, Sabine Stüber, Sahra Wagenknecht, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Immer wieder klagen Handwerks- und andere Unternehmen darüber, dass Kunden ihre Rechnungen verspätet bezahlen. Laut „Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ)“ (27. November 2009) soll sich die Zahlungsmoral vieler Kunden im Rahmen der Wirtschaftskrise noch verschlechtert haben, was zu Liquiditätsengpässen bei Unternehmen beitrage. Um dem Problem grundsätzlich zu begegnen, hat die EU-Kommission den Entwurf einer Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (KOM(2009) 126) vorgelegt.

Der Entwurf sieht allerdings eine Ungleichbehandlung von öffentlichen und privaten Auftraggebern vor: Öffentliche Auftraggeber sollen verpflichtet werden, Forderungen innerhalb von 30 Tagen zu begleichen. Andernfalls drohen nicht nur Verzugszinsen und Ersatz der Beitreibungskosten, sondern zur Abschreckung auch eine pauschale Entschädigung in Höhe von 5 Prozent des geschuldeten Betrages ab dem ersten Tag des Verzugs. Für private Auftraggeber soll diese Regelung nicht gelten.

Die verschärften Vorschriften, verbunden mit der einseitigen Betroffenheit der öffentlichen Hand, können zu einer Mehrbelastung der öffentlichen Haushalte führen. Insbesondere wenn die Richtlinie auch für öffentliche Unternehmen gelten sollte, könnten die Regelungen zu zusätzlichem Privatisierungsdruck führen.

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat die geplante Richtlinie bereits scharf kritisiert. Bei Gewährleistungsfragen im Rahmen der Vertragsabwicklung bei öffentlichen Aufträgen schaffe sie „eine Risikoverlagerung zu Lasten der öffentlichen Hand und damit des Steuerzahlers“. Die EU-Kommission gehe allein aufgrund pauschaler Vorwürfe gegen öffentliche Auftraggeber vor; es gebe keine Zweifel, dass öffentliche Stellen „ihren vertraglichen Zahlungsverpflichtungen regelmäßig rechtzeitig nachkommen“. Auch die Bundesregierung betonte noch 2008: „Es ist kein Fall bekannt, in dem konkret ein öffentlicher Auftraggeber benannt wurde, der mit seinen Zahlungen wesentlich in Verzug gekommen ist.“ (Bundestagsdrucksache 16/7962).

Das zuständige Referat im Bundesministerium der Justiz (BMJ) kritisierte den Richtlinienentwurf in einem Ressortbericht vom 6. Mai 2009 und in einer umfassenden Bewertung vom 3. Juni 2009: Es widerspreche deutscher Rechtsanschauung, zivilrechtliche Regelungen zur Abschreckung einzuführen; Sonderregelungen für öffentliche Stellen seien kritisch zu hinterfragen. Eine zusätzliche Belastung der öffentlichen Haushalte durch die Richtlinie wird für möglich gehalten und deshalb zunächst eine eingehende Untersuchung von Ausmaß und Gründen für verspätete Zahlungen angeregt. Es wird in Frage gestellt, dass Sonderregelungen für die öffentliche Hand dazu geeignet sind, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu einer schnelleren Bezahlung zu verhelfen.

Der Bundesrat hat in einem Beschluss (Bundesratsdrucksache 385/09 (Beschluss)) die Bundesregierung gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Mitgliedstaaten keine Sonderregelungen für öffentliche Stellen schaffen müssen und „im Verlauf des weiteren Normgebungsverfahrens in geeigneter Weise sicherzustellen, dass in allen Fällen zur Prüfung und Zahlung von Schlussrechnungen für Bauleistungen eine Frist von zwei Monaten zur Verfügung steht“.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie viele Unternehmen in Deutschland mussten in den vergangenen zehn Jahren Insolvenz anmelden, weil Kunden ihre Rechnungen verspätet bezahlt haben, und wie viele Insolvenzen sind dabei auf verspätete Zahlungen der öffentlichen Hand, wie viele auf verspätete Zahlungen von privaten Auftraggebern zurückzuführen (bitte alle vorhandenen Daten oder Schätzungen angeben und nach Jahren aufschlüsseln)?

2

Wie viele Unternehmen in Deutschland mussten in den vergangenen zehn Jahren Insolvenz anmelden, weil Kunden ihre Rechnungen überhaupt nicht bezahlt haben, und wie viele Insolvenzen sind dabei auf ausgefallene Zahlungen der öffentlichen Hand, wie viele auf ausgefallene Zahlungen von privaten Auftraggebern zurückzuführen (bitte alle vorhandenen Daten oder Schätzungen angeben und nach Jahren aufschlüsseln)?

3

Ist die im Zuge der Krise laut „FAZ“ aufgetretene Verschlechterung der Zahlungsmoral nach Ansicht der Bundesregierung eher auf eine verschlechterte Zahlungsmoral öffentlicher Stellen oder eher auf mehr verspätete Zahlungen durch Private zurückzuführen, und wie begründet die Bundesregierung ihre Position?

4

Liegen der Bundesregierung empirische Untersuchungen vor, die belegen, dass öffentliche Stellen Rechnungen öfter verspätet bezahlen als private Auftraggeber, wenn ja, welche Studien sind das, und was waren ihre konkreten Ergebnisse?

5

Wie sind die Zahlungsfristen in der Regel bislang bei der öffentlichen Auftragsvergabe allgemein, und wie lang bei Bauleistungen im Speziellen?

6

Wie bewertet die Bundesregregierung die bereits vorhandenen Forderungsregelungen, insbesondere die Umsetzung des seit 2008 geltenden Forderungssicherungsgesetzes?

7

Falls Fälle vorliegen, in denen die öffentliche Hand Zahlungen verspätet geleistet hat, sind der Bundesregierung dann die Gründe für diese verspäteten Zahlungen bekannt? Wenn ja, welche Gründe sind das?

8

Hat eine „nähere Untersuchung des Ausmaßes und vor allem der Gründe für verspätete Zahlungen der öffentlichen Hand“ stattgefunden, seitdem das Referat III des BMJ eine solche im Juni 2009 angeregt hat, wenn ja, was hat diese ergeben, und wenn nein, weshalb nicht?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung die in Artikel 5 des o. g. Richtlinienentwurfs festgeschriebenen Regelungen für den Fall von Zahlungsverzug durch öffentliche Stellen?

10

Können diese Regelungen nach Ansicht der Bundesregierung dazu beitragen, dass kleine und mittlere Unternehmen zukünftig keine Probleme mehr mit dem Zahlungsverzug von Kunden haben, wenn ja, auf welche Weise, und wie begründet die Bundesregierung ihre Position?

11

Teilt die Bundesregierung die Sorge, dass die Richtlinie zu einer Mehrbelastung der öffentlichen Haushalte führen könnte, und wie begründet sie ihre Position?

12

Gelten die in Artikel 5 des Richtlinienentwurfs formulierten Regelungen auch für öffentliche bzw. kommunale Unternehmen oder solche mit Mehrheitsbeteiligung der öffentlichen Hand, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dies; wenn nein, ist der Bundesregierung bekannt, ob im Europäischen Parlament darauf hingearbeitet wird, den Anwendungsbereich der geplanten Richtlinie auf den öffentlichen Unternehmensbereich auszudehnen, und wie bewertet die Bundesregierung dies?

13

Wenn die Regelungen des Artikels 5 auch für öffentliche Unternehmen gelten, wie würde sich das auf den Wettbewerb mit potenziellen privaten Wettbewerbern in den jeweiligen Bereichen auswirken?

14

Wie bringt sich die Bundesregierung in die Diskussion um den o. g. Richtlinienentwurf auf europäischer Ebene ein, und wann hat die Bundesregierung welche Positionen bezüglich des Richtlinienentwurfs gegenüber Akteuren auf EU-Ebene vertreten?

15

Ist die Bundesregierung der Aufforderung des Bundesrates nachgekommen, sich dafür einzusetzen, dass Mitgliedstaaten keine Sonderregelungen für öffentliche Stellen bei eventuellem Zahlungsverzug schaffen müssen, und wenn ja, in welcher Weise, und wenn nein, wann wird sie dieser Aufforderung nachkommen, und wie begründet die Bundesregierung ihre Position?

16

Ist die Bundesregierung der Aufforderung des Bundesrates nachgekommen, sicherzustellen, dass in allen Fällen zur Prüfung und Zahlung von Schlussrechnungen für Bauleistungen eine Frist von zwei Monaten zur Verfügung steht, und wenn ja, in welcher Weise; wenn nein, wann wird sie dieser Aufforderung nachkommen, und wie begründet die Bundesregierung ihre Position?

17

Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag des Bundesrates, den in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a des Richtlinienentwurfs festgesetzten Pauschalbetrag für Schadenersatz im Forderungsbereich bis zu 1 000 Euro auf 20 Euro herabzusetzen?

18

Sind die Aussagen des Referats III des Bundesministeriums der Justiz, es widerspreche deutscher Rechtsanschauung, zivilrechtliche Regelungen zum Zwecke der „Abschreckung“ einzuführen und die Notwendigkeit von Sonderregelungen für öffentliche Stellen sei „kritisch zu hinterfragen“, Bestandteil der Position der Bundesregierung? Wenn ja, auf welche Weise versucht die Bundesregierung diese Positionen auf EU-Ebene durchzusetzen? Wenn nein, welche Bedeutung hat die Bewertung des Referats des BMJ?

19

Wäre die Bundesregierung bereit, für eine Entschädigungsverpflichtung bei verspäteter Zahlung für alle Auftraggeber, öffentliche und private, im gleichen Umfang einzutreten, welche aus eventuellen Reklamationsgründen auf 60 Tage befristet wird?

Berlin, den 17. Dezember 2009

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen