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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Einrichtung einer Deutschen Digitalen Bibliothek

Umfang der geplanten und durchgeführten Digitalisierung sowohl für die deutsche als auch die europäische digitale Bibliothek EUROPEANA, eingesetzte Verfahren, für den Aufbau und Betrieb der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) zur Verfügung stehende Mittel, Zugang zu verwaisten und vergriffenen Werken, Kooperationen mit privaten Unternehmen, Aufbau der Infrastruktur für die DDB

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

14.01.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/30417. 12. 2009

Einrichtung einer Deutschen Digitalen Bibliothek

der Abgeordneten Dr. Lukrezia Jochimsen, Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Kathrin Senger-Schäfer und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Rahmen der europäischen Initiative zur Digitalisierung des Kulturerbes ist im Jahr 2008 die europäische digitale Bibliothek Europeana online gegangen. Laut Aussagen der EU-Kommission ist jedoch erst ein Prozent der in europäischen Archiven und Bibliotheken lagernden Werke digitalisiert worden. Die zuständige EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien Viviane Reding bezeichnete das Urheberrecht als größte Hürde bei der Digitalisierung des europäischen Kulturerbes, nachdem die Konsultation zum Grünbuch „Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft“ durch die EU-Kommission ausgewertet wurde.

Das Projekt einer Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) entspringt dieser europäischen Vorhabenplanung und soll unter dem Dach der Europeana den Zugang zum digitalisierten deutschen Kulturerbe bündeln, das von etwa 30 000 Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen in Deutschland beherbergt wird. Für den Aufbau der technischen Infrastruktur werden die Kosten mit 1,3 Mio. Euro und die Kosten für den laufenden Betrieb mit 2,6 Mio. Euro beziffert. Die eigentlichen Kosten für die Digitalisierung fallen jedoch vor Ort in den Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen an und betragen in Deutschland derzeit jährlich etwa 30 Mio. Euro. Dazu kommen die Kosten für die Verfügbarhaltung auf Servern und die Datensicherung, die derzeit etwa 28 Mio. Euro betragen. Die wissenschaftlichen Begleitstudien zur Errichtung der DDB schlagen eine Erhöhung dieser Mittel „um ein Mehrfaches“ vor, wenn die DDB bei der Ausweitung der Bestände relevante Fortschritte verzeichnen will. Am 2. Dezember 2009 hat die Bundesregierung der Einrichtung der DDB zugestimmt.

Parallel zu den Projekten Europeana und DDB scannt der Suchmaschinekonzern Google seit 2005 nach amerikanischem Recht vergriffene und gemeinfreie (nicht oder nicht mehr urheberrechtsgeschützte) Werke in den USA und Europa ein. Mit zehn Millionen gescannten Titeln ist das Projekt deutlich weiter fortgeschritten als Europeana und DDB.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie groß ist der Anteil der Werke, die in Deutschland bereits digitalisiert sind und für die zukünftige Deutsche Digitale Bibliothek zur Verfügung stehen?

Fragen24

2

Wie groß ist derzeit der deutsche Anteil am gesamten europäischen Bestand an Digitalisaten, der im Rahmen der europäischen digitalen Bibliothek (Europeana) gebündelt wird?

3

Welche Ziele setzt sich die Bundesregierung bezüglich des Anteils von Werken aus deutschen Einrichtungen bei der Europeana?

4

Bis zu welchem Umfang sollten die Bestände in Museen, Bibliotheken und Archiven aus Sicht der Bundesregierung langfristig digitalisiert werden (bitte nach Art der Bestände aufschlüsseln)?

5

In welchem Umfang wuchsen die Bestände an digitalisierten Werken in den letzten Jahren, und ist diese Steigerung aus Sicht der Bundesregierung zufriedenstellend?

6

Welche Probleme sind aus Sicht der Bundesregierung zu lösen, damit eine umfassende Digitalisierung des Kulturerbes in Deutschland stattfinden kann?

7

Inwieweit werden in Deutschland automatisierte Verfahren zur Digitalisierung (Scanroboter) eingesetzt, und welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung in dieser Hinsicht?

8

Sind die Bibliotheken, Museen und Archive aus Sicht der Bundesregierung angemessen ausgestattet, gegebenenfalls im Rahmen eines zweckgebundenen Budgets, um dem Auftrag zur Digitalisierung des Kulturerbes nachkommen zu können?

9

In welcher Höhe stellt die Bundesregierung Mittel unmittelbar für den Aufbau und den Betrieb der Deutschen Digitalen Bibliothek zur Verfügung?

10

In welcher Höhe stellt die Bundesregierung Mittel für die Herstellung des digitalen Inhalts, der über die DDB veröffentlicht werden soll, zur Verfügung?

11

In welcher Höhe haben Länder und Kommunen Mittel für Aufbau und Betrieb der DDB zugesagt, und welche Vereinbarung gilt für den Fall, dass Länder und Kommunen dieser Vereinbarung nicht nachkommen?

12

Plant die Bundesregierung eine finanzielle Unterstützung der Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen bei der Unterhaltung und Pflege der als Grundlage der DDB notwendigen Serverkapazitäten, Portale und Datenbanken?

13

Soll auch der Zugang zu so genannten verwaisten und zu vergriffenen Werken für die Nutzer der DDB kostenlos sein?

14

Welche Eckpunkte der von der Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT) mit dem Bibliothekenverband, dem Börsenverein des deutschen Buchhandels und weiteren Verbänden getroffenen Übereinkunft zur Zugänglichmachung von verwaisten Werken sind der Bundesregierung bekannt?

15

Wie bewertet die Bundesregierung diese insbesondere bezüglich der Tatsache, dass von den Bibliotheken gezahlte Schutzgebühren für verwaiste Werke nach erfolgloser Suche nach einem Urheber an die bei der VG WORT registrierten Rechteinhaber fließen sollen?

16

Stellt diese Übereinkunft aus Sicht der Bundesregierung Rechtssicherheit für die Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen her, falls Rechteinhaber von vermeintlich verwaisten Werken doch Widerspruch gegen die digitale Veröffentlichung erheben?

17

Welchen gesetzlichen Weg zur besseren Zugänglichmachung verwaister Werke verfolgt die Bundesregierung – den einer neuen Schrankenregelung für Zwecke von Bildung und Wissenschaft oder eine gesetzliche Verankerung der oben genannten Verfahrens- und Vergütungsregelungen mit maßgeblicher Verantwortung der Verwertungsgesellschaften?

18

Welchen Nutzen versprechen sich Bund, Länder und Kommunen von der Kooperation der DDB mit dem kommerziellen E-Book-Shop libreka.de, der durch den Börsenverein des deutschen Buchhandels betrieben wird und über den im September 2009 lediglich 32 digitale Bücher verkauft wurden?

19

Wird libreka.de einen exklusiven Zugriff als einzige kommerzielle Buchhandlung auf das Portal der DDB bekommen?

Wenn ja, sind in den Verträgen Vergütungen für die jeweiligen Leistungen von DDB und libreka.de vorgesehen?

20

Welche Bestandteile der DDB-Infrastruktur werden im Rahmen des vom Bund geförderten Forschungsprogramms „THESEUS“ entwickelt?

21

Wie kompatibel sind die im Rahmen des Forschungsprogramms „THESEUS“ entwickelten Suchmaschinen der DDB mit den Programmen, die auf dem Portal der Europeana zur Anwendung kommen?

22

Wie bewertet die Bundesregierung die Initiative der EU-Kommission, die Bestände der europäischen digitale Bibliothek Europeana in Kooperation mit privaten Partnern, möglicherweise auch Google, kurzfristig deutlich zu erweitern?

23

Ist auch im Rahmen der DDB eine Einbindung der Digitalisate privater Unternehmen, etwa der von Google Book Search, vorgesehen?

24

Welchen Anteil haben bildende und darstellende Werke sowie Film- und Tonwerke am Bestand der Digitalisate in Deutschland?

25

Welche konkreten Vorhaben plant die Bundesregierung gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Ländern zur weiteren Digitalisierung dieser Werke?

Berlin, den 17. Dezember 2009

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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