Umgang mit Asylsuchenden und Flüchtlingen aus Sri Lanka
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dağdelen, Petra Pau, Jens Petermann, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In der vergangenen Wahlperiode beantragte unter anderem die Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag einen Abschiebestopp für Personen aus Sri Lanka (Bundestagsdrucksache 16/4203). Dieser Antrag wurde ebenso abgelehnt wie eine Beschlussvorlage an die Innenministerkonferenz (IMK) im April 2008, in der ein Abschiebestopp für schutzbedürftige Gruppen aus Sri Lanka vorgesehen war. Mittlerweile hat sich die militärische Lage in Sri Lanka beruhigt, nachdem die Armee die „Tamil Tigers“ (LTTE) militärisch geschlagen hat. Mindestens 100 000 vor allem tamilische Flüchtlinge leben nun in großen Flüchtlingslagern unter der Kontrolle des Militärs. In den von der Armee oder regierungsnahen Milizen kontrollierten Gebieten im Norden und Osten stehen Menschenrechtsverletzung auf der Tagesordnung, gerade im Falle der Gewalt gegen Frauen und Kinder (Zwangsprostitution, Zwangsarbeit) herrscht weitgehend Straffreiheit. Gleiches gilt für gezielte Gewalt zur Unterdrückung der Pressefreiheit oder des Engagements für Menschenrechte.
Von einer signifikanten Verbesserung der Menschenrechtssituation kann also trotz der militärischen Beruhigung keine Rede sein. In den aktuellen „UNHCR-Richtlinien zur Feststellung des internationalen Schutzbedarfs sri-lankischer Asylsuchender“ weist der Vertreter des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen folgerichtig auf den Schutzbedarf zahlreicher Gruppen aus Sri Lanka hin. Die Menschenrechtssituation bleibe weiter besorgniserregend. Er widerspricht in den Leitlinien auch dem Eindruck, es gebe für alle Gruppen, denen von Seiten der verschiedenen Akteure (Reste der LTTE, regierungsnahe tamilische Guerillas, Armee, weitere paramilitärische Gruppen) Gewalt und Menschenrechtsverletzungen drohen, landesinterne Fluchtalternativen. Auch wenn die UNHCR-Richtlinien keine bindende Wirkung haben, kommt ihnen für die Beurteilung der asylrelevanten Lage in denHerkunftsländern von Asylsuchenden eine wichtige Bedeutung zu.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie viele asylberechtigte Personen aus Sri Lanka befinden sich derzeit in Deutschland (bitte nach Aufenthaltstitel und Geschlecht auflisten)?
Wie viele asylsuchende Personen aus Sri Lanka befinden sich derzeit in Deutschland (bitte nach Erst- und Folgeantrag und Geschlecht auflisten)?
Wie viele anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) aus Sri Lanka befinden sich derzeit in Deutschland (bitte nach Aufenthaltstitel und Geschlecht auflisten)?
Wie viele Personen aus Sri Lanka befinden sich derzeit in Deutschland, für die ein Abschiebeverbot nach § 60 Absatz 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes gilt (bitte nach Rechtsgrundlage des Abschiebeverbots, Aufenthaltstitel und Geschlecht auflisten)?
Wie viele Personen aus Sri Lanka befinden sich derzeit in Deutschland, deren Asyl- oder Flüchtlingsanerkennung oder deren Abschiebungsschutz widerrufen oder zurückgenommen wurde (bitte nach Aufenthaltsstatus und Geschlecht auflisten)?
Wie viele Personen aus Sri Lanka befinden sich derzeit in Deutschland, die ausreisepflichtig sind, und wie viele von ihnen werden noch geduldet (bitte nach Geschlecht und Aufenthaltsdauer von weniger bzw. mehr als sechs Jahren auflisten)?
Wie viele Personen aus Sri Lanka befanden sich in den Jahren 2008 und 2009 im Flughafenverfahren, wie viele von ihnen konnten zur Prüfung ihres Asylbegehrens einreisen, und wie viele wurden zurückgeschoben (bitte nach Jahr und Geschlecht auflisten und jeweils die Zahl der unbegleiteten Minderjährigen angeben)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des UNHCR, dass tamilische Asylsuchende aus dem Norden Sri Lankas als GFK-Flüchtlinge anerkannt werden sollten (soweit sie nicht als Kriegsverbrecher oder wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit asylunwürdig sind) (bitte begründen)?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des UNHCR, dass Frauen unter anderem wegen der bestehenden Straflosigkeit im Norden und Osten Sri Lankas vermehrt Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt werden, und welche Schlüsse zieht sie daraus für die Anerkennungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) (bitte begründen)?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung des UNHCR, dass für Tamilen aus dem Norden und Osten Sri Lankas, die vor gezielten Menschenrechtsverletzungen fliehen, keine Schutzalternative in irgendeinem anderen Landesteil besteht, und welche Konsequenzen zieht sie hieraus (bitte begründen)?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung des UNHCR, dass für Asylsuchende, die vor gezielter Gewalt der LTTE geflohen sind, keine interne Schutzalternative in Sri Lanka zur Verfügung steht, und welche Konsequenzen zieht sie hieraus (bitte begründen)?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung des UNHCR, dass für Asylsuchende, die vor gezielten Verfolgungsmaßnahmen durch Regierungsakteure und regierungsnahe Gruppen geflohen sind, keine interne Schutzalternative zur Verfügung steht, und welche Konsequenzen zieht sie hieraus (bitte begründen)?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung des UNHCR, dass der Flüchtlingsstatus von Personen, die bereits ein individuelles Verfahren zur Flüchtlingsanerkennung durchlaufen haben, nur in solchen Fällen überprüft werden sollte, in denen konkrete Hinweise auf Ausschlussgründe nach der GFK vorliegen (bitte begründen)?
In wie vielen Fällen ist in den vergangenen zehn Jahren im Fall Sri Lankas ein Asylantrag wegen der „Asylunwürdigkeit“ des Antragstellers (Beteiligung an Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit) abgelehnt worden (bitte nach Jahren und Geschlecht auflisten)?
In wie vielen Fällen ist in den vergangenen zehn Jahren im Fall Sri Lankas eine Asylanerkennung bzw. Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft widerrufen bzw. zurückgenommen worden, weil die Asylunwürdigkeit i. S. d. Artikels 1 F Buchstabe a oder Buchstabe c der GFK festgestellt wurde?
In wie vielen Fällen ist in den vergangenen zehn Jahren im Fall Sri Lankas die Asylanerkennung bzw. Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft widerrufen worden, weil nach Ansicht des BAMF die Umstände weggefallen waren, die zu einer Anerkennung der Asyl- bzw. Flüchtlingseigenschaft geführt haben (bitte nach Jahren und Geschlecht auflisten)?