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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Auflieger in deutschen Gewässern

<span>Liegegenehmigungen für außerhalb von Hafenanlagen ankernde Containerschiffe (sogenannte Aufleger), gesetzliche Grundlagen, Kosten, eventuelle Schadenshaftung</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Datum

11.01.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/33818. 12. 2009

Auflieger in deutschen Gewässern

der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Daniela Wagner, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Bärbel Höhn, Nicole Maisch, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Ulrike Höfken, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Friedrich Ostendorff, Dorothea Steiner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Infolge der weltweiten Wirtschaftskrise werden weniger Containerschiffe benötigt. Um Kosten zu sparen und weil Liegeplätze in Häfen zum Teil nicht ausreichen, ankern die Schiffe – sogenannte Auflieger – vor der Küste in Buchten. Bisher ist nicht absehbar, wie lange die Schiffe nicht gebraucht werden und welche Kosten und Auflagen damit verbunden sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie viele Schiffe ankern als sogenannte Auflieger derzeit in deutschen Gewässern außerhalb der Hafenanlagen (bitte aufschlüsseln nach Ort, Anzahl und Frachtkapazität in Twenty-foot Equivalent Unit – TEU)?

2

Wie viele Anträge von Reedereien für Auflieger in deutschen Gewässern außerhalb der Hafenanlagen liegen derzeit vor (bitte aufschlüsseln nach Ort, Anzahl und Frachtkapazität in TEU)?

3

Welche Kosten werden durch die außerhalb der Hafenanlagen aufliegenden Schiffe verursacht, wie hoch sind die Gebühren für die Auflieger, und an wen werden sie gezahlt?

4

Auf welcher gesetzlichen Grundlage werden die Genehmigungen für Auflieger erteilt, und welche Behörden sind in die Entscheidungen einbezogen?

5

Wie und von wem werden die Auflagen kontrolliert?

6

Wie informieren sich die involvierten Behörden untereinander, und wie wird sichergestellt, dass Auflagen der verschiedenen Behörden Teil der Genehmigungen werden?

7

Wer haftet bis zu welcher Höhe für möglicherweise entstehende Schäden an der Natur?

8

Werden bei den Genehmigungen die Möglichkeiten der Stromversorgung von Land geprüft, um die Emissionen von Abgasen zu reduzieren und weniger Lärm zu erzeugen?

Berlin, den 18. Dezember 2009

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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