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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Atommülllager Asse - Mittelverwendung des ehemaligen Betreibers

Zuwendungen des BMBF mit Zweckbindung an die GSF in den Jahren 1967 bis 1992, Unklarheiten bzgl. der Mittelverwendung, Zwischenverwendungsnachweise für die Jahre 1967 bis 2008, Verausgabung von Mitteln durch das Helmholtz Zentrum München (HZM) in den Jahren 1998 und 2000

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

08.04.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/34218. 12. 2009

Atommülllager Asse – Mittelverwendung des ehemaligen Betreibers

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Brigitte Pothmer, Dorothea Steiner, Markus Tressel, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 10. September 2009 teilte die Bundesregierung in Antworten auf zwei Schriftliche Fragen mit, in welcher Höhe im Zeitraum 1993 bis 2008 Finanzmittel für das Atommülllager Asse II (kurz Asse) zur Verfügung gestellt und verausgabt wurden (vgl. Bundestagsdrucksache 16/14032, Antwort zu den Fragen 84 und 85). Dabei wurden in den Jahren 1998 und 2000 die vom Zuwendungsgeber Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) für die Asse zur Verfügung gestellten Mittel vom Empfänger GSF – Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit GmbH (GSF)/Helmholtz Zentrum München (HZM) nicht in voller Höhe verausgabt. Die Differenz beträgt rund 1,5 Mio. Euro.

Ferner konnten die Mittelzuwendung und -verausgabung für die Jahre 1990 bis 1992 mit Verweis auf die Antwortfrist überhaupt nicht angegeben werden (vgl. Bundestagsdrucksache 16/14032, Antwort zu den Fragen 84 und 85). Dies erscheint insofern verwunderlich, als das HZM laut BMBF (vgl. Bundestagsdrucksache 16/14064, Antwort zu den Fragen 67 und 68) bereits am umfassenden Endverwendungsnachweis für das Asse-Projekt arbeitete, also mit derartigen Fragen befasst war. Mit der Fertigstellung des Endverwendungsnachweises wird im Jahr 2010 gerechnet. Spätestens dann muss das BMBF einen verlässlichen Überblick über die in den Jahren 1967 bis 1992 zur Verfügung gestellten Mittel haben, um überprüfen zu können, ob der ehemalige Asse-Betreiber sie korrekt verausgabte.

Angesichts diverser Lücken und Fehler in der Dokumentation des radioaktiven und chemotoxischen Asse-Inventars (vgl. Bundestagsdrucksache 17/89) stellt sich die Frage, mit welcher Sorgfalt der ehemalige Asse-Betreiber die Mittelverwendung dokumentierte und inwiefern sich heute – nach mehreren Jahrzehnten – eine korrekte Mittelverwendung noch einwandfrei belegen lässt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie hoch waren die jährlichen Zuwendungen des BMBF an den ehemaligen Asse-Betreiber GSF zwischen den Jahren 1967 und 1992 mit Zweckbindung Schachtanlage Asse II (bitte jährliche Ausweisung)?

2

War die Zweckbindung der Zuwendungen für diese Jahre aus Sicht der Bundesregierung klar geregelt (z. B. in den Nebenbestimmungen der Zuwendungsbescheide)?

3

Falls innerhalb der Antwortfrist keine vollständige Beantwortung der ersten Frage möglich sein sollte, welche Frist ist aus Sicht der Bundesregierung zu ihrer Beantwortung notwendig?

4

Falls innerhalb der Antwortfrist keine vollständige Beantwortung der ersten Frage möglich sein sollte, wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass sie auch 17 Jahre, nachdem diese Zuwendungen geleistet wurden, noch keinen Überblick hierüber hat?

5

Wird das BMBF bis dahin die notwendigen Unterlagen aus dem Bundes-/Zwischenarchiv anfordern, um zu wissen, welche Mittel in den Jahren 1967 bis 1992 von ihm zur Verfügung gestellt wurden?

6

Welche der zwischen 1967 und 1992 zugewiesenen Mittel des BMBF an die GSF mit Zweckbindung Schachtanlage Asse II verausgabte die GSF tatsächlich konkret für die Schachtanlage Asse II (bitte jahresbezogene Darlegung)?

7

Liegen der Bundesregierung in diesem Zusammenhang Hinweise auf Unklarheiten bezüglich der Mittelverwendung der GSF in den Jahren 1967 bis 2008 vor?

Falls ja, welche Hinweise?

8

Verfügt das HZM, das aktuell den umfassenden Endverwendungsnachweis erarbeitet, bereits über die von der GSF erstellten Zwischenverwendungsnachweise für den Zeitraum 1967 bis 1992?

Falls ja, welche Summen werden darin jeweils genannt?

9

Wann haben GSF/HZM die jährlichen Zwischenverwendungsnachweise für den Zeitraum 1993 bis 2008 jeweils erstellt?

10

Wie beurteilt das BMBF die Belastbarkeit der Zwischenverwendungsnachweise für den Zeitraum 1993 bis 2008?

11

Wie beurteilt das BMBF die Belastbarkeit der Zwischenverwendungsnachweise für die Jahre 1967 bis 1992?

Wurden Sie ebenfalls jährlich erstellt?

12

Ist die Bundesregierung bereit, dem Deutschen Bundestag die Zwischenverwendungsnachweise zum Projekt Asse zur Verfügung zu stellen (ggf. bitte der Antwort beifügen oder nachträglich an das Büro der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl senden)?

Falls nein, weshalb nicht?

13

Wie erklären das BMBF oder das HZM die Differenz zwischen den vom BMBF für die Asse zur Verfügung gestellten Mitteln und vom HZM für die Asse verausgabten Mitteln in den Jahren 1998 und 2000?

Floss der nicht verausgabte Differenzbetrag jeweils an das BMBF zurück, und falls nein, was geschah damit?

14

Sind dem BMBF weitere derartige Differenzen aus anderen Jahren bekannt, und falls ja, aus welchen Jahren in welcher Höhe?

Was geschah jeweils mit ihnen?

Berlin, den 18. Dezember 2009

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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