Arbeitsbedingungen in der Zeitarbeitsbranche
der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Birgitt Bender, Sven Kindler, Maria Klein-Schmeink, Lisa Paus, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Zeitarbeit wurde lange als ein wirkungsvolles Instrument zum Abbau der Arbeitslosigkeit angesehen. Ziel war es, Einstellungsbarrieren zu überwinden und Arbeitslose durch den erhofften „Klebeeffekt“ in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass sich diese Hoffnungen leider nicht bewahrheitet haben.
Die Liberalisierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) im Jahr 2002 hat zu einem starken Zuwachs der Zeitarbeit geführt. Im Aufschwung bis zum Sommer 2008 hat die Bedeutung der Zeitarbeit stark zugenommen. Die Zahl der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer stieg ständig an und erreichte im Jahr 2008 fast die Millionengrenze. In der darauffolgenden und bis heute anhaltenden Krise wurde die Zeitarbeit wieder stark um fast die Hälfte reduziert.
Arbeitnehmerüberlassung wurde lange Zeit ausschließlich dazu benutzt, Auftragsspitzen abzufangen und kurzfristige Ausfälle von Beschäftigten zu kompensieren. Dies ist mittlerweile nicht mehr der Fall. Es häufen sich die Fälle, in denen Stammbelegschaften durch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer ersetzt werden. Zudem wird Zeitarbeit zum Zwecke des Lohndumpings missbraucht. Dies trägt zur Erosion des Normalarbeitsverhältnisses bei und führt zur Verunsicherung und zu Abstiegsängsten in den Stammbelegschaften.
Aktuelle Fälle des Missbrauchs der Arbeitnehmerüberlassung durch Unternehmen weisen auf den dringenden Reformbedarf im AÜG zum besseren Schutz der Arbeitnehmerrechte hin. Ein Beispiel ist die Drogeriekette Schlecker. Sie gründete Anfang 2009 die Zeitarbeitsfirma MENIAR, die Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer in neu eröffnete Filialen der Schleckerkette vermittelt. Bei den Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern der Firma MENIAR handelt es sich offenbar regelmäßig um vormalige Angestellte von Schlecker, die im Zuge der Schließung von bestehenden Schlecker-Filialen entlassen wurden. Laut Informationen von Ver.di beträgt der Stundenlohn der von MENIAR überlassenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 6,78 Euro pro Stunde. Es werden weder Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld noch Sparförderleistungen gezahlt. Zudem gibt es weniger Urlaubstage.
De facto handelt es sich bei der Zeitarbeitsfirma MENIAR um einen Teil des Schlecker-Konzerns, die im Rahmen der „konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung“ Beschäftigte an andere Konzerntöchter verleiht. Schlecker bedient sich der Arbeitnehmerüberlassung, um die Arbeitsbedingungen von bisherigen Beschäftigten krass zu verschlechtern und das bisherige Filialnetz durch Märkte mit deutlich geringeren Personalkosten zu ersetzen. So werden die Tariflöhne unterlaufen, ein Unterbietungswettbewerb innerhalb der Branche ausgelöst und den Beschäftigten der Bestandsschutz genommen.
Dieses Beispiel ist nur eines von vielen. Es zeigt, dass die Arbeitnehmerüberlassung unbedingt re-reguliert werden muss, dass Missbrauch und das Unterlaufen von Tarifverträgen und Mitbestimmungsrechten der Beschäftigten in Zukunft verhindert wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie bewertet die Bundesregierung die Substitution von Stammbelegschaften durch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, wie sie im Moment exemplarisch bei Schlecker zu beobachten ist, insbesondere angesichts des dadurch ausgelösten Drucks auf die zunehmend prekären Löhne und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten, der dadurch praktizierten Flucht aus Tarifbindung und Mitbestimmung und des dadurch ausgelösten zerstörerischen Unterbietungswettbewerbs zwischen Firmen innerhalb einer Branche?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von weiteren Fällen, in denen Unternehmen seit Inkrafttreten des reformierten Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes im Jahr 2003 Beschäftigte der Stammbelegschaft entlassen und zeitgleich oder zeitnah Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer in denselben oder anderen Unternehmensteilen eingesetzt haben?
Hält es die Bundesregierung angesichts der Vorgänge bei Schlecker und in vergleichbaren Fällen für notwendig, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz so zu überarbeiten, dass eine Substitution von Stammbelegschaften durch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer mit der Folge einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in Zukunft ausgeschlossen wird?
Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?
Wie bewertet die Bundesregierung – angesichts des im Vergleich zum Einsatzbetrieb regelmäßig niedrigeren Lohnniveaus und der schlechteren Arbeitsbedingungen für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer – die geltenden Ausnahmen vom Gleichbehandlungsgrundsatz im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus ihrer Bewertung?
Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) die Tariffähigkeit abzuserkennen, die Missbrauchsanfälligkeit der geltenden Bezugnahmeklausel im AÜG?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit von Arbeitsverträgen, die wie im Falle von MENIAR auf Tarifverträge der CGZP verweisen, infolge der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg?
Welchen Änderungsbedarf am Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sieht die Bundesregierung infolge der reformierten EU-Leiharbeitsrichtlinie 2008/104/EG vom 19. November 2008?
Wann plant die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag entsprechende Reformvorschläge zur Beratung vorzulegen?
Beabsichtigt die Bundesregierung die Aufnahme der Zeitarbeit in das Arbeitnehmerentsendegesetz, um auf diesem Wege den tariflichen Mindestlohn zwischen dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und dem Bundesverband Zeitarbeit (BZA) bzw. Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) für allgemeinverbindlich zu erklären?
Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre ablehnende Haltung?
Beabsichtigt die Bundesregierung die Einführung einer Genehmigungspflicht für die konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Häufigkeit der ergänzenden Erbringung von Arbeitslosengeld II für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer?
Welche finanziellen Belastungen entstehen dadurch dem Bundeshaushalt?
Beabsichtigt die Bundesregierung in Zukunft mittels geeigneter Maßnahmen zu verhindern, dass Beschäftigte in Zeitarbeitsfirmen nur über ergänzendes Arbeitslosengeld II ihr Existenzminimum sichern können?
Wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung hierfür?
Erachtet die Bundesregierung eine Begrenzung der Überlassungsdauer an Entleihbetriebe für sinnvoll, um die Zeitarbeit auf diese Weise wieder auf ihre Ursprungsfunktion zur Abfederung von Auftragsspitzen zurückzuführen?
Wenn ja, auf wie viel Monate soll die maximale Überlassungsdauer festgesetzt werden?
Hält die Bundesregierung das Synchronisationsverbot für ein geeignetes Instrument, um für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer Dauerbeschäftigungsverhältnisse zu ermöglichen und die Befristung der Beschäftigung für die Dauer eines akquirierten Einsatzes in einem Entleihbetrieb in Zukunft zu verhindern?