Überarbeitung der Bedarfspläne für Bundesverkehrswege
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Bettina Herlitzius, Daniela Wagner, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Dr. Valerie Wilms, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist nach § 4 des Fernstraßenausbaugesetzes gehalten, alle fünf Jahre den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen zu evaluieren und an die veränderte Verkehrsentwicklung anzupassen. Eine vergleichbare Prüfung schreibt § 4 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes für den Bedarfsplan der Schienenwege des Bundes vor. Für die Bundeswasserstraßen existiert kein Bedarfsplan. Allerdings wurde im Investitionsrahmenplan bis 2010 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes vom April 2007 auch auf die bis 2010 geplanten Investitionen des Bundes in die Bundeswasserstraßen eingegangen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Wann ist mit einem Abschluss der Überprüfung der Bedarfspläne für Straßen und Schienen des Bundes zu rechnen?
Werden die Ergebnisse der maßnahmenbezogenen Bewertungen in Form von Nutzen-Kosten-Analysen mit der Überprüfung veröffentlicht werden?
Findet die Überprüfung auf der Basis der gesamtwirtschaftlichen Bewertungsmethodik des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2003 statt oder gibt es Änderungen bei der Methodik, und wenn ja, welche?
Werden RWA-Pool-Projekte (RWA = Raumwirksamkeitsanalyse), mit denen strukturschwache Regionen unterstützt werden sollen, weiterhin in besonderer Weise gewichtet, auch wenn eine rein volkswirtschaftliche Betrachtung für die Bauwürdigkeit dieser Projekte nicht ausreicht?
In welcher Weise wird der naturschutzfachliche Planungsauftrag künftig abgearbeitet?
In welcher Weise findet eine Überprüfung der Bundeswasserstraßenprojekte des BVWP 2003 statt?
Wie bewertet die Bundesregierung die in die Verkehrsprognose 2025 eingegangene Rahmenbedingung, dass der Rohölpreis im Jahr 2025 bei höchstens 60 Dollar pro Barrel liegen wird, vor dem Hintergrund, dass der Rohölpreis aktuell – in der größten globalen Wirtschaftskrise der Nachkriegszeit – bei rund 80 Dollar pro Barrel liegt und die Internationale Energieagentur in ihrem World Energy Outlook 2009 von einem Ölpreis von 190 Dollar im Jahr 2030 ausgeht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Verdreifachung des angenommenen Rohölpreises gegenüber der Verkehrsprognose 2025 signifikante Auswirkungen auf die Verkehrsnachfrage und Verschiebungen zwischen den Verkehrsträgern hat?
Wird die Verkehrsprognose 2025 vor dem Hintergrund veränderter prognostizierter Energiekosten aktualisiert werden?
Wie bewertet die Bundesregierung die in die Verkehrsprognose 2025 eingegangene Rahmenbedingung, dass es im Jahr 2025 keine über die bestehende Lkw-Maut hinausgehende Bemautung für andere Kraftfahrzeuge auf Bundesfernstraßen gibt?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Einführung einer Maut für alle Kraftfahrzeuge signifikante Auswirkungen auf die Verkehrsnachfrage und Verschiebungen zwischen den Verkehrsträgern hat?
Plant die Bundesregierung Sensivitätsuntersuchungen, welche Verschiebungen es in der Verkehrsbelastung gibt, in Abhängigkeit davon, ob eine Maut für alle Kraftfahrzeuge im Jahr 2025 eingeführt ist?
Welche weiteren Vorarbeiten neben der Verkehrsprognose 2025 liegen dieser Evaluierung zugrunde?
Inwieweit plant die Bundesregierung, Hebungen von Projekten des Weiteren Bedarfs beziehungsweise von Projekten des Weiteren Bedarfs mit Planungsrecht in den Vordringlichen Bedarf nach Abschluss der Überprüfung der Bedarfspläne?
Werden diesen Hebungen Abstufungen im gleichen finanziellen Umfang an anderer Stelle gegenüberstehen, sodass der Umfang der Projekte des Vordringlichen Bedarfs nicht angehoben wird?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Projekte, für die im Rahmen der Erarbeitung des BVWP und der Bedarfspläne kein Bedarf mehr festgestellt wurde, bei der Überprüfung der Bedarfspläne wieder in den Bedarfsplan aufgenommen werden?
Hält die Bundesregierung daran fest, die Bundesländer bei der Überprüfung der Bedarfspläne nicht zu beteiligen (siehe Antwort zu Frage 20, Bundestagsdrucksache 16/13788)?
Wird die Bundesregierung das Instrument des verkehrsträgerübergreifenden Investitionsrahmenplans (IRP) beibehalten oder zu den sektoralen Fünfjahresplänen für Straße und Schiene zurückkehren?
In welcher Form soll der mittelfristige Bedarf für den Neu- und Ausbau von Wasserstraßen für die Jahre 2010 bis 2015 festgestellt und vorgelegt werden?
Werden der IRP 2011 bis 2015 oder die jeweiligen Fünfjahrespläne alle noch nicht begonnenen Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs des BVWP enthalten?
Wenn nein, warum nicht?
Werden dieser IRP oder die jeweiligen Fünfjahrespläne ausschließlich Maßnahmen des Vordringlichen Bedarfs enthalten?
Wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung vor den vorbereitenden Arbeiten für den nächsten BVWP in Verhandlungen mit den Bundesländern über eine Abschichtung von nicht überregional bedeutsamen Bundesstraßen in die Baulastträgerschaft der Länder treten?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass auch Bundesschienenwege und Bundeswasserstraßen an die Länder übertragen werden sollten?
Wenn ja, welche Initiativen beabsichtigt sie?
Wenn nein, warum nicht?
Liegt das Ergebnis eines Forschungsvorhabens zur Integration einer Strategischen Umweltprüfung in die Bundesverkehrswegeplanung mittlerweile vor (siehe Bundestagsdrucksache 16/12014)?