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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Stand der Neubauplanung der Bundesstraße 190n

<span>Planungsstand und Kostenentwicklung, naturschutzfachliche Bedenken im Hinblick auf die im Rahmen der Nationalen Strategie über biologische Vielfalt (NBS) eingegangene Verpflichtung zur Erhaltung unzerschnittener verkehrsarmer Räume (UZVR), die Durchschneidung des schützenswerten Naturmonuments Grünes Band sowie die Bedenken des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Datum

12.01.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/37823. 12. 2009

Stand der Neubauplanung der Bundesstraße 190n

der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Anton Hofreiter, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Nicole Maisch, Ingrid Nestle, Friedrich Ostendorff, Dorothea Steiner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Bestandteil der so genannten Verkehrsuntersuchung Nordost (VUNO) ist neben der Autobahn 14 (Magdeburg–Schwerin) und der Autobahn 39 (Wolfsburg– Lüneburg) auch der Neubau der Bundesstraße 190n. Dieser Straßenzug soll die beiden vorgenannten Autobahnen verbinden und ins weitere Straßennetz einbinden. Die Neubauplanung der Abschnitte der Bundesstraße 190n befindet sich teilweise bereits im Linienbestimmungsverfahren. Sie stößt wie auch die Planungen der Autobahnen 39 und 14 auf erhebliche Widerstände in den betroffenen Kommunen wie auch auf schwerwiegende naturschutzfachliche Bedenken.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie ist der konkrete Planungsstand (Raumordnungsverfahren, Linienbestimmungsverfahren, RE-Entwurf, Planfeststellungsverfahren) für den Bau der Bundesstraße 190n, aufgeschlüsselt nach Bauabschnitten?

2

Wann rechnet die Bundesregierung mit der Baureife der Abschnitte dieses Straßenzuges, aufgeschlüsselt nach Bauabschnitten?

3

Welche aktuellen Kostenschätzungen liegen der Bundesregierung vor, aufgeschlüsselt nach Bauabschnitten?

4

Ist die parallel zur geplanten Bundesstraße 190n befindliche und inklusive Ortsumgehungen fast fertiggestellte Bundesstraße 188, die die Autobahnen 39 und 14 verbinden soll, bei den Planungen zur Bundesstraße 190n berücksichtigt worden, und wenn ja, wie?

Wenn nein, warum nicht?

5

Kann die Bundesregierung Kostensteigerungen, analog den in diesem Jahr bekannt gewordenen Kostensteigerungen für den Bau der Autobahn 14, ausschließen?

Wenn nein, worin liegen sie begründet?

6

Wie behandelt die Bundesregierung die im Rahmen des Linienbestimmungsverfahrens vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit geäußerten naturschutzfachlichen Bedenken und Empfehlungen zum Bau der Bundesstraße 190n?

7

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hinsichtlich der Projektplanung insbesondere aus der Tatsache, dass in der bisherigen Planung die Auswirkungen jedes Projektes der VUNO (Autobahnen 39, 14, Bundesstraße 190n) auf Natur und Landschaft nur separat erhoben wurden, und die Gesamtheit des VUNO-Projektes nicht berücksichtigt worden ist?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass sie sich in der Nationalen Strategie über die Biologische Vielfalt (NBS) in einer zentralen Zielstellung dazu verpflichtet hat, die immer noch anhaltende Inanspruchnahme neuer Flächen für Siedlungs- und Verkehrs zwecke deutlich zu reduzieren und die vorhandenen unzerschnittenen verkehrsarmen Räume (UZVR), die größer als 100 km2 sind, zu sichern – im Gegensatz dazu aber durch die Neubauplanung der Bundesstraße 190n eine Vielzahl von UZVR so beeinträchtigt wird, dass sie zwar nicht in Gänze verloren gehen, sich ihre flächenmäßige Ausstattung aber erheblich reduziert?

9

Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der Durchschneidung des Grünen Bandes durch die Querspange zwischen den Autobahnen 39 und 14 und die Parallelführung eines beträchtlichen Streckenabschnittes der Bundesstraße 190n zum Grünen Band, das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vom 26. Oktober 2009 als besonders schützenswertes Naturmonument benannt worden ist?

10

An welchen Stellen hält es die Bundesregierung für erforderlich, aus naturschutzfachlichen Gründen von der Vorzugsvariante abzuweichen?

11

Wie bezieht die Bundesregierung die erheblichen Bedenken des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gegen die aktuelle Vorzugstrasse der Autobahn 14-Nordverlängerung und die empfohlene Überprüfung eines Ausbaus der Bundesstraße 71 in die gegenwärtigen Planungen ein, und welche Auswirkungen haben diese Überlegungen auf die Planungen zur Bundesstraße 190n (Volksstimme vom 12. Dezember 2009)?

12

Unter welchen fachlichen Voraussetzungen sieht die Bundesregierung das Ökosternchen für diese Straßenplanung als abgearbeitet an?

Berlin, den 23. Dezember 2009

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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