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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Die Entwicklung des Antiziganismus in Deutschland ab 2015

Antiziganistische Straf- und Gewalttaten, Dunkelziffer, antiziganistische Äußerungen in sozialen und Printmedien, statistische Erfassung, Sensibilisierung von Polizei- und Justizbehörden, Verwendung des Begriffs &quot;Zigeuner&quot; in Bundes- und Landesbehörden, Datenbestände sog. Landfahrerdateien, behördliche Erfassung von Personen unter &quot;Sinti/Roma&quot;, &quot;Zigeuner&quot;, &quot;mobile ethnische Minderheit&quot; (MEM) oder ähnlichen Bezeichnungen, Kriterien der Identitätsfeststellung, Verwendung des Begriffs &quot;RuBu&quot; für Person aus Rumänien oder Bulgarien, Präventionsmaßnahmen zum Thema Antiziganismus<br /> (insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

20.12.2017

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/6413.11.2017

Die Entwicklung des Antiziganismus in Deutschland ab 2015

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Andrej Hunko, Jan Korte, Kersten Steinke, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mit etwa 10 bis 12 Millionen Angehörigen stellen Sinti und Roma eine der größten europäischen Minderheiten dar (www.bpb.de/internationales/europa/sintiund-roma-in-europa/). Sinti und Roma sind seit Jahrhunderten verschiedensten Formen von Diskriminierung ausgesetzt, die unter dem Begriff des Antiziganismus zusammengefasst werden. Die Wurzeln des Antiziganismus reichen in Europa bis mindestens in das ausgehende Mittelalter bzw. die frühe Neuzeit zurück (vgl. Wippermann, Wolfgang, „Religion und Teufelsglaube“, S. 89 f.) und schlagen sich unter anderem auch massiv in den Werken der Reformation nieder (vgl. Wippermann, Wolfgang, „Luthers Erbe“, S. 119). Mit der Durchsetzung der europäischen Nationalstaaten wurden die Rechte von Sinti und Roma und anderen nicht sesshaften Bevölkerungen immer restriktiver gefasst. Die Entwicklung gipfelte im Porajmos, dem Genozid an der europäischen Sinti- und Roma-Bevölkerung durch Deutschland und seine Verbündeten während der NS-Zeit.

Antiziganismus blieb auch nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges in den europäischen Gesellschaften ein weitverbreitetes Phänomen. So steht in der Handlungsempfehlung, der vom Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Auftrag gegebenen Studie zu Bevölkerungseinstellungen gegenüber Sinti und Roma, dass 19 Prozent der Befragten dezidiert negative Einstellungen gegenüber Sinti und Roma hätten und dass sich gegenüber keiner anderen Gruppe „ein so durchgehendes Bild der Ablehnung“ zeige. Insbesondere fordert die Studie auf, Wissen über Sinti und Roma in der Mehrheitsgesellschaft zu vermitteln und durch regelmäßige Erhebungen Diskriminierungserfahrungen sichtbar zu machen.

Immer wieder wird berichtet, dass Personen, die einem vermeintlichen Roma-Erscheinungsbild entsprechen, von der Polizei verstärkt verdachtsunabhängig kontrolliert werden. Diese Praxis legt den Verdacht des „Racial Profiling“ nahe und stellt damit aus Sicht des Zentralrats einen Verstoß gegen die Menschenrechte dar (vgl. http://zentralrat.sintiundroma.de/wp-content/uploads/presse/333.pdf, 2. Auflage, Stand September 2014). Ebenso konnte sowohl in Wort als auch in Schrift die Benutzung antiziganistischer Klischees durch Angehörige der Polizei in einer am 17. Oktober 2017 vorgestellten und im Auftrag des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma erstellten Studie mit dem Titel „Antiziganistische Ermittlungsansätze in Polizei- und Sicherheitsbehörden“ dargestellt werden.

In der Zeitschrift der Bundespolizei wird sich so beispielsweise generalisierend und kriminalisierend über Roma geäußert: „Zum Stehlen nicht nur erzogen und ausgebildet, fühlen sich die Kinder vor allem moralisch ihren Eltern verpflichtet. In der Kultur der Roma besitzt die Verantwortung der Kinder für ihre Eltern einen außerordentlich hohen Stellenwert. Dies rührt auch daher, da ihnen im Kindesalter ein Wertesystem vermittelt wird, das für die meisten Europäer kaum vorstellbar erscheint.“ (Riedel, Frank, 2015: „Tatort Rolltreppe. Scara Rulanta“, in: BUNDESPOLIZEI kompakt, 04/2016, S. 23). Neben solchen Darstellungen legt die Studie deutliche Hinweise darauf nahe, dass Dateien, in denen Roma während der NS-Diktatur von Behörden zu ihrer Ermordung erfasst wurden, in der Bundesrepublik Deutschland weiterbenutzt wurden.

Antiziganistische Einstellungen schlagen sich immer wieder in Gewalt gegen als Roma wahrgenommene Personen nieder. Die Bundesregierung erklärte auf Bundestagsdrucksache 18/253 (Antwort zu den Fragen 1 und 2), die Entwicklung von Straftaten, die sich gegen Sinti und Roma richten, aufmerksam zu verfolgen. Seit Januar 2017 werden antiziganistische Straftaten in der Statistik der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) gesondert aufgeführt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Wie viele antiziganistische Straftaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 begangen worden (bitte wenn möglich nach Straftatbestand und quartalsweise aufschlüsseln, wenn nötig, bitte auch der Bundesregierung zugängliche Quellen aus den Bundesländern nach ihrer Kenntnis miteinbeziehen)?

2

Sind der Bundesregierung Untersuchungen zur Dunkelziffer antiziganistischer Straftaten bekannt, und falls ja, welchen Inhalt haben diese?

3

Wie viele Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 Opfer antiziganistischer Gewalt (bitte nach unverletzt, leicht verletzt, schwer verletzt und Opfer eines Tötungsdeliktes aufschlüsseln und bitte Tathergang, Tatort und Ermittlungsergebnis sowie möglichen Prozessausgang ausführen)?

4

Wie viele Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen von Sinti und Roma bewohnte Häuser begangen (bitte Tathergang, Tatort und Ermittlungsergebnis, wie auch juristisches Ergebnis, ausführen)?

5

Wie viele Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen Fahrzeuge von Sinti und Roma begangen (bitte Tathergang, Tatort, und Ermittlungsergebnis, wie möglichen Prozessausgang, ausführen)?

6

Wie viele antiziganistische Äußerungen in den sozialen Medien wurden seit 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung zur Anzeige gebracht (bitte quartalsweise aufschlüsseln)?

7

Welche grundsätzlichen Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Lageentwicklung im Bereich antiziganistischer Straf- und Gewalttaten in den letzten Jahren?

8

Wie viele Meldungen oder Anzeigen bezüglich antiziganistischer Äußerungen in Printmedien wurden seit 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung erfasst (bitte Artikel und Datum benennen)?

9

Welche Bundesbehörden und nach Kenntnis der Bundesregierung Landesbehörden führen intern Statistiken zu antiziganistischen Straftaten oder Vorfällen?

10

Welche genauen Kriterien werden nach Kenntnis der Bundesregierung zum Erkennen und zur Erfassung antiziganistischer Delikte angewandt?

11

Inwieweit und auf welche Weise werden nach Kenntnis der Bundesregierung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Polizei- und Justizbehörden von Bund und Ländern zum Erkennen antiziganistischer Delikte sensibilisiert?

12

Wie viele der erfassten Straftaten gingen nach Kenntnis der Bundesregierung auf Diskriminierungen oder Übergriffe auf Behördenvertreter zurück (bitte Vorfälle ausführen), wie viele solche Vorfälle wurden nach Kenntnis der Bundesregierung angezeigt, und wie viele davon haben zu Verurteilungen geführt?

13

Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Verwendung des Begriffs „Zigeuner“ oder anderer Ersatzbezeichnungen (zum Beispiel „mobile ethnische Minderheit“, „Landfahrer“) in Bezug auf Sinti und Roma in Bundes- und Landesbehörden, ihren Dateien, Datensätzen und Schriftsätzen der letzten sechs Jahre?

Falls ja, in welchen Kontext, und warum werden diese Begriffe jeweils von welchen Behörden verwendet?

Inwieweit gibt es entsprechende Anweisungen von Bundes- und Landesbehörden, die Benutzung dieser Begriffe zu unterlassen (falls ja, aus welchem Anlass)?

14

Ist der Begriff „Zigeunerkriminalität“ nach Kenntnis der Bundesregierung immer noch ein in der Ausbildung von Polizeibeamtinnen und -beamten verwendeter Begriff, bzw. taucht dieser Begriff in Lehrwerken zur Ausbildung der Bundespolizei oder nach Kenntnis der Bundesregierung der Länderpolizeien auf, und falls ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus (bitte auch Schulungsmaterial und Vorträge miteinbeziehen und die betroffenen Werke auflisten)?

15

Was ist mit den früher in den sogenannten Landfahrerdateien erfassten Datenbeständen von Bundes- und Landespolizeibehörden nach Kenntnis der Bundesregierung geschehen?

Wurden diese vernichtet?

Falls nein, warum nicht (www.faz.net/aktuell/politik/inland/ns-vergangenheitdes-bka-nach-dem-vorbild-des-reichskriminalamtes-1462630-p3.html)?

16

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Datenbestände, auch nur teilweise, aus den sogenannten Landfahrerdateien in neuere Datenbanken übernommen?

Wenn ja, in welche und warum (vgl. End, Markus Dr.: „Antiziganistische Ermittlungsansätze in Polizei- und Sicherheitsbehörden“, Kurzexpertise im Auftrag des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, Heidelberg, Oktober 2017)?

17

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Fall zu erklären, in dem ein Sinto ein Anschreiben der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach erhielt, in dem im Adressteil der Begriff „Zigeuner“ steht?

Sind der Bundesregierung ähnliche Vorfälle bekannt?

Inwiefern wird der Begriff „Zigeuner“ nach Kenntnis der Bundesregierung immer noch im Datenbestand der Justiz verwendet, und aus welchem Kontext kommt dieser Datenbestand gegebenenfalls (vgl. End, Markus, Dr.: „Antiziganistische Ermittlungsansätze in Polizei- und Sicherheitsbehörden“, Kurzexpertise im Auftrag des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, Heidelberg, Oktober 2017, S. 8 f.)?

18

Auf welche Dateien bezieht sich nach Kenntnis der Bundesregierung die „Bild“-Zeitung, wenn sie von „internen Polizeistatistiken spricht“, nach denen „70 Prozent der Laden-, Taschen- und Metalldiebstähle sowie Einbrüche von Rumänen, Bulgaren und Ex-Jugoslawen begangen [werden] – aus Roma Familien“ (www.bild.de/regional/koeln/einbruch/bei-7-von-10-diebstaehlen-und-einbruechen-sind-roma-die-taeter-29386148.bild.html), und wie kommt die Einordnung der Betreffenden als „Roma“ zustande?

19

Nach welchen Kriterien und im welchem Zusammenhang werden nach Kenntnis der Bundesregierung welche Menschen von welchen Landes- und Bundesbehörden als mobile ethnische Minderheit (MEM) erfasst?

Gilt hierfür die Einschätzung des kontrollierenden Polizeibeamten oder die Selbstbezeichnung der festgestellten Person?

20

Ist es nach Auffassung der Bundesregierung legitim, Personen behördlich unter „Sinti/Roma“ „Zigeuner“ oder ähnlichen Bezeichnungen zu erfassen, und falls ja, anhand welcher Kriterien soll diese Identität festgestellt werden?

21

Inwieweit verwenden die Bundespolizei oder nach Kenntnis der Bundesregierung die Länderpolizeien den Begriff „RuBu“ und auf welcher Grundlage werden hier rumänische und bulgarische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger subsumiert (vgl. www.tagesspiegel.de/politik/debatte-nach-der-silvesternachtin-koeln-koelner-polizei-will-weiter-nafri-sagen/19205374.html)?

22

Welche Präventionsmaßnahmen zum Thema Antiziganismus haben die Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung Länder und Kommunen in Schulen, Behörden und bei der Polizeiausbildung unter welchen Prioritäten durchgeführt (ab zweitem Quartal 2015 bitte aufschlüsseln und Art der Veranstaltung beschreiben)?

23

Welche Präventionsmaßnahmen zum Thema Antiziganismus planen die Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder und Kommunen in Schulen, Behörden und bei der Polizeiaus- und -fortbildung, insbesondere auch unter dem Aspekt des nach Aussagen von Selbsthilfeorganisationen verstärkt stattfindenden Racial Profiling?

24

Welche Maßnahmen finden bei der Bundespolizei zur Sensibilisierung gegenüber der Diskriminierung von Sinti und Roma statt, und wie wirkt die Bundesregierung darauf hin, präventiv gegen die menschenrechtswidrige Praxis des Racial Profiling vorzugehen?

25

Welche Erhebungen haben die Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder über die Diskriminierungserfahrungen von Sinti und Roma (vgl. http://zentralrat.sintiundroma.de/wp-content/uploads/presse/333.pdf) seit 2015 durchgeführt, welche Konsequenzen zieht sie daraus, und welche Erhebungen sind für die 19. Wahlperiode geplant?

Berlin, den 9. November 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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