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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Diskussionen auf Ebene der Europäischen Union zu rechtsstaatlichen Problemen bei Fahndungsersuchen via Interpol

Einzelfragen zu Fahndungsersuchen und Festnahmeersuchen aus der Türkei und der Ukraine sowie Spanien (katalanischer Ex-Präsident Carles Puigdemont), politische Konsequenzen gehäufter missbräuchlicher Anfragen sowie europäisches Expertentreffen zu rechtsstaatlichen Problemen politisch motivierter türkischer Interpol-Anfragen, Reform der Datenkontrollkommission bei Interpol; überprüfte Ersuchen im Rahmen des europäischen Haftbefehls<br /> (insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

06.12.2017

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/7513.11.2017

Diskussionen auf Ebene der Europäischen Union zu rechtsstaatlichen Problemen bei Fahndungsersuchen via Interpol

der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan Korte, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Über die internationale Polizeiorganisation Interpol können verschiedene Fahndungsersuchen zur Festnahme oder Aufenthaltsermittlung versandt werden, darunter sogenannte „Diffusions“ und „Notices“ (Bundestagsdrucksache 18/13652, Antwort zu Frage 1). Sie werden weltweit verbreitet, in Deutschland stehen die enthaltenen Informationen innerhalb der Bundesverwaltung dem Bundeskriminalamt (BKA), der Bundespolizei sowie dem Zollkriminalamt zur Verfügung (Bundestagsdrucksache 18/13652, Frage 3). Das deutsche Interpol-Büro befindet sich beim BKA. Wie jedes nationale Interpol-Büro muss das BKA vor der Übermittlung von „Diffusions“ sicherstellen, dass das eigene Fahndungsersuchen im Einklang mit den Interpol-Richtlinien, insbesondere mit Artikel 2 und 3 der Interpol-Statuten, steht (Bundestagsdrucksache 18/13652, Antwort zu Frage 11).

Das Generalsekretariat von Interpol (IPSG) unterzieht internationale Fahndungsersuchen generell einer Prüfung auf etwaige Verstöße gegen die Regularien, insbesondere Artikel 3 der Interpol-Statuten (Bundestagsdrucksache 18/11375, Frage 17). Artikel 3 untersagt Interpol jegliche Betätigung oder Mitwirkung in Fragen oder Angelegenheiten politischen, militärischen, religiösen oder ,,rassischen“ Charakters (Statuten und allgemeine Bestimmungen der IKPO-Interpol, Artikel 3). Außer den ,,Diffusions" und ,,Notices" können die Interpol-Mitgliedstaaten die Kanäle auch nutzen, um bilateral gezielte Ersuchen zur Festnahme oder Aufenthaltsermittlung an andere nationale Interpol-Büros zu stellen. Weil das Interpol-Generalsekretariat nicht eingebunden ist, werden die Ersuchen dort nicht rechtlich geprüft (Bundestagsdrucksache 18/13652, Frage 11).

Im Fall des türkischen Schriftstellers Doğan Akhanlı hatte die Türkei bereits im November 2013 ein Festnahmeersuchen („Red Notice“) wegen angeblicher Beteiligung an einem Raubmord über Interpol verteilt und an alle Interpol-Mitgliedstaaten übermitteln lassen. Im Sommer war Doğan Akhanlı im Spanienurlaub festgenommen worden. Nach internationalen Berichten und Protesten hat Interpol den Suchauftrag nach dem Schriftsteller gelöscht („Interpol löscht Fahndungsmeldung nach Doğan Akhanlı“, www.sueddeutsche.de vom 25. August 2017). Mehrere EU-Mitgliedstaaten nahmen daraufhin am 22. September 2017 an einem Expertentreffen zu einem informellen und vertraulichen Austausch über die rechtsstaatliche Problematik politisch motivierter türkischer Interpol-Fahndungsersuchen teil (Schriftliche Frage 37 des Abgeordneten Dr. Diether Dehm auf Bundestagsdrucksache 18/13696 vom 16. Oktober 2017). Auch hinsichtlich anderer „Drittstaaten“ haben die Beteiligten Abstimmungsbedarf artikuliert. Die Europäische Kommission wurde gebeten, hierzu einen Workshop zu „politisch motivierten Fahndungsersuchen“ abzuhalten. Lediglich bezüglich des Putschversuches vom 15. Juli 2016 hat das IPSG das Interpol-Büro in Ankara angewiesen, Fahndungsersuchen in diesem Zusammenhang zu unterlassen (Bundestagsdrucksache 18/11375, Frage 17). Entsprechende Sachfahndungen nach türkischen Reisedokumenten wurden aus den Interpol-Systemen gelöscht.

Zuletzt wurden in der Ukraine zwei Journalisten aufgrund eines türkischen Fahndungsersuchens via Interpol verhaftet (http://gleft.de/1WB). Betroffen sind der aserbeidschanische Journalist Fikret Huseynli, der im Exil in den Niederlanden lebt, und der usbekische Journalist Narzullo Akhunzhonov. Im Sommer 2017 war bereits der türkische Staatsangehörige Kemal K., der politisches Asyl in Deutschland erhielt, in der Ukraine verhaftet worden. Bernd Fabritius, der Berichterstatter zu Interpol bei der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, erinnert deshalb an die Resolution 2161 (2017) des Europarates, die den Missbrauch Interpols zu politischer Verfolgung anprangert und Verbesserungen fordert (http://gleft.de/1WB).

Ab dem 11. März 2017 gilt ein neues Statut für Interpols Datenkontrollkommission (www.cilip.de/2017/02/01/neuausrichtung-von-interpol). Bislang berät sie das Generalsekretariat über Anfragen zu Auskunftsersuchen, Akteneinsicht oder die Korrektur oder Löschung gespeicherter Daten. Die Zahl der Mitglieder der Kommission wird nun von fünf auf sieben erhöht. Sie können jetzt selbst über Individualbeschwerden von Petenten entscheiden, ohne diese dem Generalsekretariat vorzulegen. Für die Bearbeitung der Anträge gibt es nun festgelegte Fristen. Widersprüche gegen Entscheidungen der Datenkontrollkommission werden von ihr selbst geprüft.

Dass Interpol zu politischen Zwecken missbraucht wird, ist aus Sicht der Fragesteller ein Geburtsfehler der sogenannten Buntecken. Die gravierenden Mängel der Interpol-Schutzmechanismen müssen deshalb verbessert werden. Betroffene erfahren oft erst von einem Eintrag, wenn sie in einem anderen Land festgenommen werden. Die unbequeme Untersuchungshaft bis zum Nachweis eines Artikel-3-Verstoßes muss ihnen erspart werden. Mehr Personal für die Artikel-3-Prüfungen wird das Problem aus Sicht der Fragesteller allein nicht lösen, denn wie im Fall von Doğan Akhanlı oder zuletzt der Ukraine können Betroffenen gefälschte Beweise untergeschoben werden, um sie wegen vermeintlich unpolitischer Straftaten verfolgen zu lassen. Die Datenkontrollkommission muss deshalb möglichst unabhängig werden. Die vielen gefundenen Verstöße der Türkei sollten auch politische Konsequenzen haben, indem sich beispielsweise das Auswärtige Amt einschaltet. Die deutsche Botschaft muss deshalb nach Auffassung der Fragesteller bei der türkischen Regierung in jedem Einzelfall Protest einlegen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Auf welche Weise könnten die Interpol-Schutzmechanismen aus Sicht der Bundesregierung weiter verbessert werden?

2

Inwiefern haben Interpol oder die Bundesregierung Überlegungen angestellt, ob die Datenkontrollkommission bei Interpol unabhängig organisiert werden könnte?

3

Welche politischen Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den gehäuften Artikel-3-Verstößen durch die Türkei?

4

Welche EU-Mitgliedstaaten nahmen am 22. September 2017 an einem Expertentreffen zu einem informellen und vertraulichen Austausch über die rechtsstaatliche Problematik politisch motivierter türkischer Interpol-Fahndungsersuchen teil (vgl. Schriftliche Frage 37 des Abgeordneten Dr. Diether Dehm auf Bundestagsdrucksache 18/13696 vom 16. Oktober 2017)?

a) Hinsichtlich welcher „anderen Drittstaaten“ haben die Beteiligten weiteren Abstimmungsbedarf artikuliert?

b) Auf welche Weise wurde auf Bitte Deutschlands und Schwedens „auf hochrangiger Ebene unter den EU-Mitgliedstaaten“ eine Diskussion zum Umgang mit Interpol-Fahndungen aus Drittstaaten und über die weitere Verbesserung bereits existierender Interpol-Schutzmechanismen angestoßen, und wo wird diese Diskussion geführt?

c) Wann will die Europäische Kommission hierzu einen Workshop zu „politisch motivierten Fahndungsersuchen“ abhalten, und wer nahm bzw. wer nimmt nach gegenwärtigem Stand daran teil (vgl. Schriftliche Frage 37 des Abgeordneten Dr. Diether Dehm auf Bundestagsdrucksache 18/13696 vom 16. Oktober 2017)?

d) Auf welche Weise hat sich die Bundesregierung gegenüber der Ukraine für die Freilassung von zwei Journalisten eingesetzt, die nach einem türkischen Interpol-Fahndungsersuchen festgenommen wurden (http://gleft.de/1WB)?

5

Wie viele „Diffusions“ und „Notices“ hat das Interpol-Generalsekretariat nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Putschversuch am 15. Juli 2016 via Interpol von der Türkei wegen eines Artikel-3-Verstoßes ausgesondert?

6

Wie viele Sachfahndungen nach türkischen Reisedokumenten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem Putschversuch vom 15. Juli 2016 aus den Interpol-Systemen gelöscht (Bundestagsdrucksache 18/11375, Antwort zu Frage 17)?

7

Wie viele „Diffusions“ und „Notices“ aus der Türkei hat das deutsche Interpol-Nationalbüro seit dem Putschversuch am 15. Juli 2016 erhalten (bitte nach den einzelnen Buntecken darstellen)?

a) In wie vielen Fällen hat die Türkei in dem besagten Zeitraum die Interpol-Kanäle genutzt, um bilateral Ersuchen zur Festnahme oder Aufenthaltsermittlung an das deutsche nationale Interpol-Büro zu stellen?

b) Wie viele dieser „Diffusions“ und „Notices“ sowie bilateralen Ersuchen aus der Türkei wurden nach einer deutschen Prüfung wegen eines Artikel-3-Verstoßes ausgesondert?

c) In welchen dieser einzelnen Fälle hat sich das Auswärtige Amt eingeschaltet oder die deutsche Botschaft bei der türkischen Regierung Protest eingelegt?

8

Bei welchen weiteren Behörden, außer den spanischen Behörden, hat die Bundesregierung nach der Verhaftung aufgrund türkischer Fahndungsersuchen seit dem Putschversuch vom 15. Juli 2016 „ihre Besorgnis über eine mögliche Auslieferung“ an die Türkei ausgedrückt (Bundestagsdrucksache 18/13652, Antwort zu Frage 15)?

9

Inwiefern kann die Datenkontrollkommission bei Interpol nach Kenntnis der Bundesregierung auch auf eigene Initiative tätig werden, um einen Artikel-3-Verstoß zu prüfen?

10

Wie viele „Diffusions“ und „Notices“ aus der Ukraine hat das Interpol-Generalsekretariat nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2014 wegen eines Artikel-3-Verstoßes ausgesondert?

11

Wie viele „Diffusions“ und „Notices“ hat das deutsche Interpol-Nationalbüro seit 2014 via Interpol von der Ukraine erhalten (bitte nach den einzelnen Buntecken darstellen)?

12

Wie viele dieser „Diffusions“ und „Notices“ sowie bilateralen Ersuchen aus der Ukraine wurden nach einer deutschen Prüfung wegen eines Artikel-3-Verstoßes ausgesondert?

13

Auf welche Weise hat sich die Bundesregierung gegenüber der Ukraine wegen der Festnahme zweier Journalisten sowie des türkischen Staatsangehörigen Kemal K., der politisches Asyl in Deutschland erhielt, aufgrund eines türkischen Fahndungsersuchens via Interpol verhalten?

14

Wie will die Bundesregierung die Resolution 2161 (2017) des Europarates umsetzen, die den Missbrauch Interpols zu politischer Verfolgung anprangert und Verbesserungen fordert, und welche Maßnahmen hält sie dazu für geeignet („Wie Interpol vor Despoten geschützt werden kann“, www.tagesspiegel.de vom 26. August 2017)?

15

Inwiefern hegt die Bundesregierung nach der Einschätzung des Weltwirtschaftsforums (WEF), das den spanischen Staat hinsichtlich der Unabhängigkeit seiner Justiz (,,6 Judicial independence“) weltweit nur auf Platz 58 sieht, Diskussionsbedarf, da sich die Europäische Union aus Sicht der Fragesteller auch als Rechts- und Wertegemeinschaft versteht und deshalb eine unabhängige Justiz besonders wichtig sein sollte (http://gleft.de/1XF)?

16

Welche Fahndungs- oder Festnahmeersuchen betreffend den katalanischen Ex-Präsidenten Carles Puigdemont sind der Bundesregierung nach dem 14. November 2017 bekannt geworden (bitte hierzu die Kanäle der Übermittlung entsprechender Ersuchen und das Datum des Eingangs nennen)?

a) Mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung geprüft, ob die Vorwürfe gegen Carles Puigdemont (Rebellion, Ungehorsam im Amt sowie Zweckentfremdung öffentlicher Mittel) als politische Delikte einzustufen sind, die von dem Straftatenkatalog des europäischen Haftbefehls ausgenommen sind und auch im Falle einer Ausschreibung via Interpol die Statuten der internationalen Polizeiorganisation verletzen würden?

b) Welche Bundesministerien und Behörden haben die Prüfungen vorgenommen?

c) Sofern die Bundesregierung keine solche Prüfung veranlasste, welche Gründe führt sie hierzu an?

17

Wie viele Ersuchen im Rahmen eines europäischen Haftbefehls hat die Bundesregierung in den Jahren 2016 und 2017 auf eine Nichtübereinstimmung mit dem Straftatenkatalog prüfen lassen, und wie verhält sich diese Zahl zu den gesamten Ersuchen?

18

Wie viele Ersuchen wurden nach einer Prüfung abgelehnt, und welche Länder betraf dies vorwiegend?

Berlin, den 9. November 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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