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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Klage von Vattenfall gegen Deutschland

<span>Klage von Vattenfall vor dem Washingtoner Schiedsgericht für Investitionsstreitigkeiten (ICSID) wegen umweltrechtlicher Auflagen der Senatsverwaltung bei der Genehmigung des Kohlekraftwerks in Hamburg-Moorburg: Gegenstand, internationaler Vertrag über die Energie-Charta als Grundlage, Zulässigkeit, Konsequenzen aus dem möglichen Urteil, Bemühungen zur Lösung des Streits vor Einreichung der Klage, vergleichbare Fälle</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

26.01.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/40006. 01. 2010

Klage von Vattenfall gegen Deutschland

der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Cornelia Behm, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Ulrike Höfken, Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Dorothea Steiner, Markus Tressel, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im April 2009 hat der schwedische Staatskonzern Vattenfall AB die Bundesrepublik Deutschland vor dem Washingtoner Schiedsgericht für Investitionsstreitigkeiten (ICSID) verklagt. Ursache des Streits sind die umweltrechtlichen Auflagen, die von der Hamburger Senatsverwaltung bei der Genehmigung des Kohlekraftwerks in Hamburg-Moorburg auferlegt wurden.

Laut in der Presse zitierten Auszügen aus der Klageschrift bewerte Vattenfall AB das Verhalten des Hamburger Senats als „unvereinbar mit internationalen Abkommen“ und verlange von der Bundesrepublik Deutschland eine Kompensationszahlung in Höhe von 1,4 Mrd. Euro plus Zinsen sowie die Übernahme der Verfahrenskosten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Was ist das Ziel der Energie-Charta, auf die sich der Vattenfall-Konzern bei seiner Klage stützt, und welche Verpflichtungen ist die Bundesregierung mit der Unterzeichnung der Charta eingegangen?

2

Was genau ist Gegenstand der Vattenfall-Klage? Welche Punkte werden in der Klageschrift konkret benannt?

3

Wie oft wurde Deutschland bislang vor einem Schiedsgericht für Investitionsstreitigkeiten verklagt, was war der jeweilige Grund, wie lautete das jeweilige Urteil?

4

Wie oft, und aus welchem Grund wurden bislang EU-Staaten von anderen EU-Staaten oder von in deren Besitz befindlichen Unternehmen auf Grundlage der Energie-Charta verklagt?

5

Welche Länder außerhalb der EU sind neben Deutschland aktuell von Klagen auf Grundlage der Energie-Charta betroffen, und aus welchen Gründen?

6

Wäre die Vattenfall-Klage auch auf der Grundlage des nationalen oder des EU-Rechts denkbar? Wenn ja, auf welcher Grundlage? Wenn nein, warum nicht?

7

Trifft es zu, dass im Sommer 2008 ein Treffen mit Vertretern der Vattenfall AB im Bundeskanzleramt stattgefunden hat, mit dem Ziel, die vom Hamburger Senat ausgesprochenen Auflagen „wegzuverhandeln“ (SPIEGEL ONLINE, 11. Juli 2009)?

8

Welche Linie hat die Bundesregierung in diesem Gespräch vertreten, und was war das Ergebnis?

9

Wie bewertet die Bundesregierung die vom Hamburger Senat gemachten Umweltauflagen für das geplante Kraftwerk in Hamburg-Moorburg vor dem Hintergrund der Klage vor dem ICSID?

10

Wie bewertet die Bundesregierung die von Greenpeace eingereichte Beschwerde nach den OECD-Leitsätzen (OECD: Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) für multinationale Unternehmen?

11

Teilt sie die Ansicht, dass das Betreiben des ICSID-Verfahrens durch Vattenfall AB gegen die OECD-Leitsätze verstößt?

12

Welche Bedeutung hat für die Bundesregierung die Tatsache, dass die Vattenfall AB sich zu 100 Prozent im Besitz des Staates Schweden befindet, also einem EU-Mitgliedstaat, der zudem bis Ende Dezember 2009 die EU-Ratspräsidentschaft stellte?

13

Was hat die Bundesregierung unternommen, um den Streitfall zu lösen? Haben darüber insbesondere Gespräche mit der schwedischen Regierung stattgefunden? Wenn ja, wann, und mit welchen Ergebnissen?

14

Teilt die Bundesregierung die von Umweltverbänden geäußerte Sorge, dass ein Urteil oder allein schon die Androhung von Forderungen in Milliardenhöhe die Umsetzung umweltrechtlicher Auflagen in Genehmigungsverfahren künftig erschweren würde?

15

Was unternimmt die Bundesregierung, um dies zu verhindern?

16

Sieht die Bundesregierung die Gefahr des Unterlaufens von nationalen Klimaschutzstandards, falls die Klage von Vattenfall AB ganz oder teilweise erfolgreich sein sollte?

17

Mit welchen Schadenersatzzahlungen bzw. Strafzahlungen müssten die Bundesrepublik Deutschland bzw. das Land Hamburg im Falle einer Niederlage vor dem ICSID rechnen?

18

Beabsichtigt die Bundesregierung das Land Hamburg in Regress zu nehmen, falls die Klage von Vattenfall AB ganz oder teilweise erfolgreich sein und die Bundesrepublik Deutschland zu einer Zahlung verurteilt werden sollte?

19

Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage? Welche Rolle spielt dabei, dass das Land Hamburg die umweltrechtlichen Auflagen in Umsetzung von Europa- und Bundesrecht erteilen müsste?

Berlin, den 6. Januar 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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