Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das dritte Quartal 2017 – Schwerpunktfragen zu Widerrufsprüfungen
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Jahr 2016 gab es vergleichsweise wenige abgeschlossene Widerrufsverfahren (2 207), zu 82 Prozent hatte dabei der überprüfte Schutzstatus Bestand (Bundestagsdrucksache 18/11262). In der ersten Jahreshälfte 2017 gab es 1 345 Entscheidungen in Widerrufsverfahren, in 79,4 Prozent der Fälle führte dies zu keinem Widerruf (Bundestagsdrucksache 18/13536, Antwort zu Frage 1). Für die Zukunft ist angesichts der großen Zahl gewährter Schutzstatus nach Abbau der Altverfahren im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit einer massiven Ausweitung der Widerrufsprüfungen zu rechnen. Bei international Schutzberechtigten – nicht bei subsidiär Schutzberechtigten – hat diese Prüfung spätestens drei Jahre nach einer Anerkennung zu erfolgen (vgl. § 73 Absatz 2a und § 73b des Asylgesetzes – AsylG), im Übrigen geschieht dies im Einzelfall bei Wegfall der Umstände, die zur Schutzgewährung geführt haben, wenn eine Rückkehr zumutbar ist. Für die Betroffenen – nicht selten traumatisierte Flüchtlinge – sind diese Verfahren und die damit verbundene Unsicherheit sehr belastend (www.proasyl.de/wp-content/uploads/2015/12/PRO_ASYL_Flyer_Fluechtlingsschutz_mit_Verfallsdatum_Mai_2005.pdf). Wird der Widerruf gerichtlich bestätigt, haben Betroffene aufgrund ihres langjährigen Aufenthalts unter Umständen Aufenthaltsrechte nach dem allgemeinen Aufenthaltsgesetz. Von 2000 bis 2010 gab es über 70 000 Widerrufe eines Schutzstatus (vgl. Bundestagsdrucksachen 16/9252, 16/11960, 17/693 und 17/4627) – das ist auch ein Grund dafür, warum viele formell abgelehnte Asylsuchende weiter rechtmäßig in Deutschland leben.
Infolge der Aufarbeitung des Falls „Franco A.“ hatte der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, angekündigt, in 80 000 bis 100 000 Fällen positiver Asylentscheidungen vorzeitige Widerrufsprüfungen vorzunehmen – diese seien gesetzlich ohnehin vorgesehen (vgl. www.tagesschau.de/inland/asylentscheidungen-103.html). Auf Nachfragen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13536, Antwort zu Frage 2) erklärte die Bundesregierung, im August 2017 sei damit begonnen worden, insbesondere Entscheidungen zu überprüfen, die im schriftlichen Verfahren ergangen sind (Syrien, Irak, Eritrea), sowie Fälle mit fehlenden Identitätsdokumenten (zusätzlich: Afghanistan). Auf Nachfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke erklärte Staatssekretärin Dr. Emily Haber am 5. Oktober 2017, dass vorbereitende Arbeiten von 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BAMF ausgeführt und zur inhaltlichen Prüfung weitere Kolleginnen und Kollegen hinzugezogen würden. Im Rahmen dieser Nachfrage bestätigte die Staatssekretärin auch die Rechtsauffassung, dass es nicht zulässig wäre, einen Flüchtlingsstatus mit der Begründung zu widerrufen, nur noch einen subsidiären Schutzstatus erteilen zu wollen, denn der Widerruf ist nur bei einem Wegfall der Umstände, die zur Schutzgewährung geführt haben, gerechtfertigt und nicht etwa infolge einer gewandelten Entscheidungspraxis des BAMF. Bei unrichtigen Angaben oder Täuschungen im Einzelfall kommt eine Rücknahme nach § 73 Absatz 2 AsylG in Betracht (kein Widerruf).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie viele Widerrufsverfahren wurden im dritten Quartal 2017 bzw. im vorherigen Quartal eingeleitet (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele Entscheidungen in Widerrufsverfahren mit welchem Ergebnis gab es in diesen Zeiträumen (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie ist der aktuelle Stand der im Zusammenhang des Falls „Franco A.“ angekündigten vorgezogenen Widerrufsprüfungen, wie viel Personal im BAMF ist dabei mit welchen Aufgaben befasst (bitte so konkret und differenziert wie möglich antworten), wie viele mündliche Anhörungen hat es bislang gegeben, wie viele Personen wurden angeschrieben, wie viele zu einer Anhörung einbestellt usw. (soweit möglich, bitte nach Herkunftsländern differenzieren), und welche entsprechenden Planungen zum Personaleinsatz bzw. zu künftigen Aktivitäten gibt es?
Welche genaueren Vorgaben zur Auswahl der vorzeitig zu überprüfenden Fälle gibt es (bitte im Detail darlegen, welche Verfahren in Bezug auf welche Herkunftsländer vorrangig überprüft werden sollen, welche Bescheide aus welchen Zeiträumen sollen überprüft werden, welche etwaigen Vorgaben zu Altersgruppen oder weitere Vorgaben gibt es usw.)?
Welche bisherigen Ergebnisse und Erkenntnisse haben die Überprüfungen erbracht (bitte so konkret wie möglich darstellen), wie viele Widerrufe oder Rücknahmen wurden im Zuge der Überprüfung bislang ausgesprochen (bitte nach den wichtigsten Herkunftsstaaten differenziert angeben), und was lässt sich zu den Gründen hierfür sagen, wie viele Sicherheitsbefragungen oder Identitätsklärungen haben mit welchem Ergebnis stattgefunden (bitte so genau wie möglich darstellen), und haben sich noch ähnliche Fälle wie der des „Franco A.“ ergeben, wenn ja, bitte darstellen, und wenn nein, inwieweit ist es nach Auffassung der Bundesregierung dennoch sinnvoll, die vorgezogene Prüfpraxis weiter fortzusetzen (bitte begründen)?
Wie viele anerkannte Schutzberechtigte wurden bislang durch das BAMF oder nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Ausländerbehörden dazu aufgefordert, ihre Identitätsdokumente für eine erneute Prüfung durch das BAMF vorzulegen, wie viele und welche Identitätsdokumente sind bislang im BAMF zur erneuten Prüfung eingegangen, wie viele von ihnen wurden überprüft, und bei wie vielen Personen hat sich durch diese Prüfungen bislang herausgestellt, dass falsche Angaben zur Herkunft bzw. Identität gemacht wurden, und welche Konsequenzen hatte dies (bitte jeweils nach den wichtigsten Herkunftsländern und dem erteilten Schutzstatus differenziert antworten)?
In welchen Fällen und aus welchen Gründen erfolgt die erneute Überprüfung von Identitätsdokumenten durch das BAMF, wie viele Fälle sollen insgesamt nach welchen Kriterien überprüft werden, inwieweit ist hierfür ein konkreter Verdacht im Einzelfall oder aufgrund allgemeiner Annahmen (welcher) erforderlich, was sind die konkreten Rechtsgrundlagen für dieses Vorgehen, insbesondere in Fällen, in denen kein Verdacht auf entsprechende Täuschungen oder Falschangaben besteht, und welche konkreten Folgen drohen bei einer Nichtmitwirkung (bitte darlegen)?
Wie lange dauert die erneute Überprüfung der Identitätsdokumente bislang durchschnittlich, mit welcher Dauer ist künftig zu rechnen, wie erhalten die Betroffenen ihre Dokumente zurück, und mit welchen Nachteilen, Belastungen und Aufwänden für die Betroffenen ist mit der erneuten Identitätsprüfung zu rechnen, was ist der Bundesregierung insbesondere über entsprechende Verunsicherungen und Ängste innerhalb der betroffenen Flüchtlingsgruppen bekannt, und was hat sie unternommen, um solchen Verunsicherungen entgegenzuwirken (bitte darlegen)?
Inwieweit erfolgen mit der erneuten Überprüfung von Identitätsdokumenten zugleich auch Widerrufsprüfungen, und inwieweit ist damit die Pflicht zur Überprüfung des Flüchtlingsstatus innerhalb von drei Jahren nach der Anerkennung erfüllt (bitte darlegen)?
Gibt es inzwischen Überlegungen, aufgrund der infolge der Untersuchungen zum Fall „Franco A.“ bekannt gewordenen Verfahrensmängel (unzureichende Anhörungen, falscher Gebrauch von Textbausteinen usw.; vgl. Ausschussdrucksache 18(4)914), auch negative Entscheidungen des BAMF, insbesondere gegenüber afghanischen Asylsuchenden, bei denen die Schutzquote bei gerichtlichen Überprüfungen und inhaltlichen Entscheidungen der Gerichte besonders hoch ist (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13551, Antwort zu Frage 14), zu überprüfen, wie es auch von mehreren Fachverbänden gefordert wurde (http://go.proasyl.de/nl/o56x/1ux9s.html), und wenn nein, warum nicht?
Inwieweit haben die bisherigen Widerrufsprüfungen und Vorarbeiten im BAMF dazu geführt, dass Zielsetzungen in anderen Bereichen nicht oder nicht so schnell wie geplant erreicht werden konnten, etwa in Bezug auf den Abbau von Altverfahren, eine Beschleunigung der Verfahren, die Qualitätsverbesserung und Weiterbildung der Beschäftigten, die Rückkehr zur Einheit von Anhörer und Entscheider und eine verbesserte Prozessvertretung des BAMF in Gerichtsverfahren (bitte begründen und auf alle genannten Aspekte gesondert eingehen), und welche internen Zielvorgaben gibt es zu den genannten Bereichen (bitte so konkret wie möglich darstellen)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung der Leiterin des BAMF, Jutta Cordt, um den Berg regulärer Überprüfungen positiver Asylbescheide bewältigen zu können, benötige das BAMF „ein Stück weit mehr Dauerpersonal“ (dpa vom 9. November 2017), welchen konkreten Mehrbedarf sieht die Bundesregierung diesbezüglich, wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Übernahme von bislang befristet beschäftigtem Personal bzw. der dauerhaften Besetzung von Stellen im BAMF (bitte auch mit konkreten Zahlen zur Zahl von Entfristungen, ausgelaufenen oder auslaufenden Verträgen, Planungen, Gesprächen, noch offenen Stellen usw. in den jeweiligen Bereichen antworten), und welche Fortschritte konnten insbesondere erzielt werden, um zunächst befristetet eingestelltes Personal mit inzwischen erworbenen Praxis- und Berufserfahrungen weiter beschäftigen zu können?
Wie viele Widerrufe eines Schutzstatus (bitte nach Status differenzieren) gab es in den Zeiträumen von 1990 bis 1999, 2000 bis 2009 und 2010 bis heute (bitte jeweils auch nach den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren), wie viele dieser Widerrufe wurden bestandskräftig, und wie viele Personen mit einem in der Vergangenheit widerrufenen Schutzstatus leben aktuell rechtmäßig in Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
Inwieweit hält die Bundesregierung anlasslose Widerrufsprüfungen bei international Schutzberechtigten spätestens drei Jahre nach der Anerkennung weiterhin für erforderlich bzw. auch für verhältnismäßig vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen (geringe Quote von Widerrufen, Zahl der gerichtlich bestätigten Widerrufe, Zahl der Personen mit einem Widerruf, die dennoch rechtmäßig in Deutschland verbleiben können, usw.) und angesichts der aus Sicht der Fragesteller bestehenden Gefahr, dass das BAMF in den nächsten Jahren mit einer Vielzahl von Widerrufsverfahren belastet werden könnte, die in der Mehrheit der Fälle am Ende ohne Auswirkung bleiben, während zugleich andere wichtige Zielsetzungen wie zügige und faire Asylverfahren, die Qualifizierung und Weiterbildung der Beschäftigten und der Ausbau eines wirksamen Systems der Qualitätsoptimierung zu kurz kommen könnten (bitte begründen)?
Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung bei ihrer Beurteilung, ob die Vorgabe anlassloser Widerrufsprüfungen nach spätestens drei Jahren weiterhin sinnvoll und verhältnismäßig ist, die Einschätzung des vormaligen Präsidenten des BAMF, Dr. Manfred Schmidt, der in einer Pressemitteilung des BAMF vom 13. August 2015 („Neue Rechtslage: Widerrufsprüfung ändert sich“) eine Rechtsänderung begrüßte, die „sowohl für die Flüchtlinge als auch für das Bundesamt in der jetzigen Situation eine wesentliche Entlastung“ bedeute, dass nämlich die Ausländerbehörden (nach damaliger Rechtslage) drei Jahre nach einer Anerkennung eine Niederlassungserlaubnis erteilen können, wenn im Einzelfall keine Mitteilung des BAMF über einen Widerruf oder eine Rücknahme vorliegt: „So entfällt in einer Vielzahl von Verfahren die bisher erforderliche aufwändige Anlage und Führung spezieller Widerrufsprüfakten und die damit einhergehende Korrespondenz mit den Ausländerbehörden. Der Aufwand für Einzelfallprüfungen, die das Bundesamt durchführen muss, wird sich damit deutlich verringern“ (bitte begründet antworten)?
In welchen anderen EU-Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es gesetzliche Vorgaben zu verpflichtenden anlasslosen Widerrufsprüfungen innerhalb einer bestimmten Zeitdauer, und kann die Bundesregierung bestätigen, dass dies neben Deutschland nur noch in Österreich der Fall ist?
Wie lauten nach Kenntnis der Bundesregierung die Vorgaben des EU-Rechts zu Widerrufsprüfungen und insbesondere zu verpflichtenden anlasslosen Prüfungen innerhalb einer bestimmten Zeitdauer, und wie wird diese Frage derzeit im Rahmen der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in den EU-Gremien, in der EU-Kommission bzw. im Rat diskutiert, was ist insbesondere die Position der Bundesregierung in den entsprechenden Ratsverhandlungen hierzu, und welche Gegenpositionen oder mehrheitlichen Auffassungen gibt es in den Ratsgremien zu der Frage verpflichtender, anlassloser Widerrufsprüfungen innerhalb bestimmter Zeiträume (bitte ausführen)?
Inwieweit wurde das Konzept zur Qualitätssicherung im Asylverfahren beim BAMF inzwischen finalisiert (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13536, Antwort zu Frage 11), welche Elemente genau enthält das Konzept, und wie ist der genaue Stand der Umsetzung in die Praxis (bitte so detailliert wie möglich ausführen und dabei z. B. auch die Zahl der jeweils an welchen Orten eingesetzten Personalkräfte nennen, den Umfang bisheriger oder vorgesehener Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen quantitativ angeben usw.)?
Inwieweit wurde inzwischen insbesondere die Qualität der Prozessvertretung des BAMF verbessert (bitte konkrete Zahlenangaben zum eingesetzten Personal und zu ergriffenen Maßnahmen machen usw.), welche Einschätzungen oder Angaben können die Bundesregierung oder das BAMF inzwischen machen zu fehlerhaften Bestandskraftbescheiden des BAMF und daraus resultierenden Folgen in der Praxis (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13703), und falls hierzu immer noch keine genaueren Angaben oder Zahlen vorliegen sollten, was sagt das über das interne Qualitätsmanagement des BAMF aus (bitte ausführen)?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die rechtswidrige Überstellung eines afghanischen Asylsuchenden nach Bulgarien (der dann anschließend nach Afghanistan ausgeflogen wurde und nunmehr zurückgeholt werden muss) deshalb erfolgte, weil das BAMF der Ausländerbehörde eine fehlerhafte Bestandskraftmitteilung übersandt hatte, obwohl rechtzeitig Rechtsmittel erhoben worden waren und das Gerichtsverfahren noch anhängig war (vgl. www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/972981/bundesregierungraeumt-panne-bei-asylverfahren-ein), wie ist in diesem konkreten Fall der aktuelle Stand der Rückholung des Betroffenen, und welche konkreten Konsequenzen hatten die behördlichen Versäumnisse in diesem Fall (bitte darlegen)?