Verkürzung des Zivildienstes (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 17/352)
der Abgeordneten Kai Gehring, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Monika Lazar, Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn), Agnes Krumwiede, Tabea Rößner, Krista Sager, Elisabeth Scharfenberg und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 17/352) auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Verkürzung des Zivildienstes“ (Bundestagsdrucksache 17/93) erweist sich in den Augen der Fragestellerinnen und Fragesteller als unvollständig und lückenhaft. Grundsätzliche Fragen, beispielsweise diejenigen nach den Gründen, die aus Sicht der Bundesregierung für bzw. gegen eine optionale Verlängerung des Zivildienstes sprechen, oder ob die Bundesregierung gesetzliche Veränderungen bei der Möglichkeit zur Ableistung von Diensten vor dem 18. Lebensjahr plant, werden gar nicht beantwortet. Begründet wird diese Nichtbeantwortung damit, dass derzeit ein Gesetzentwurf zur Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und FDP vorbereitet werde.
Die Beantwortung dieser und weiterer Fragen hängt jedoch nicht unmittelbar vom Inhalt eines möglichen Gesetzentwurfs zur Verkürzung des Zivildienstes ab. Es handelt sich vielmehr um Fragen nach einer allgemeinen politischen oder rechtlichen Bewertung, die die Bundesregierung unabhängig von den Inhalten eines Gesetzentwurfs beantworten könnte und vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlich garantierten Interpellationsrechts auch beantworten müsste.
Die Nichtbeantwortung der Fragen zur weiteren Planung der Freiwilligendienste im Jahre 2010 und darüber hinaus ist insofern unverständlich, da dies der Bundesregierung spätestens seit Verabschiedung des Haushaltsentwurfs 2010 möglich sein müsste.
Weiterhin begründet die Bundesregierung in keiner Weise, die von ihr geäußerte Einschätzung, die Verkürzung der Pflichtdienste sei eine „Chance, die Wehrpflicht in Zukunft noch gerechter und sinnvoller auszugestalten“ (Antwort der Bundesregierung vom 17. Dezember 2009).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für bzw. gegen eine optionale Verlängerung des Zivildienstes?
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch das im Koalitionsvertrag formulierte Vorhaben, wonach „eine mögliche Doppelableistung von Zivildienst und Freiwilligem Sozialen Jahr […] künftig ausgeschlossen sein [soll]“, auf die Freiwilligendienste?
Inwiefern plant die Bundesregierung in diesem Zusammenhang und darüber hinaus Veränderungen des § 14c des Zivildienstgesetzes und/oder des Jugendfreiwilligendienstgesetzes?
Plant die Bundesregierung gesetzliche Veränderungen bei der Möglichkeit zur Ableistung von (Ersatz-)Diensten vor Vollendung des 18. Lebensjahres, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Möglichkeiten mit Blick auf internationale Konventionen?
Welche Konzepte zur Kompensation der von Zivildienstleistenden erbrachten Leistungen, zum Beispiel im Bereich der Pflege, verfolgt die Bundesregierung für den Fall einer Verkürzung des Zivildienstes bzw. einer weiteren Absenkung der Zahl von Zivildienststellen?
Warum will die Bundesregierung die Mittel für die Freiwilligendienste 2010 erhöhen, und inwiefern plant sie die Anzahl der geförderten Freiwilligendienstplätze in den Folgejahren zu erhöhen (jeweils differenziert nach Jahr und Art des Freiwilligendienstes)?
Womit erklärt die Bundesregierung den Widerspruch dieser Planungen für das Jahr 2010 zu Äußerungen der ehemaligen Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Ursula von der Leyen, in verschiedenen Zeitungsberichten, die Freiwilligendienste ausbauen zu wollen (vgl. u. a. „jugendpolitischer dienst“ vom 26. November 2009)?
Warum plant die Bundesregierung keine Maßnahmen, um die Schaffung von regulären Arbeitsplätzen zum teilweisen Ersatz von Zivildienstplätzen zu unterstützen?
Wie erklärt sich die Bundesregierung den Widerspruch zwischen der Aussage im Bericht des Magazins „Frontal 21“ vom 17. November 2009: „Erst auf Nachfrage von Frontal 21 räumt das zuständige Familienministerium ein, dass Zivildienstleistende in Einzelfällen sehr wohl auch in Arztpraxen eingesetzt werden“, und ihrer Aussage: „Der Bundesregierung liegen hierzu keine neuen Erkenntnisse vor“ (Antwort zu Frage 33 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/352)?
Inwiefern erwartet die Bundesregierung durch eine Dienstzeitverkürzung Auswirkungen auf die Wehrgerechtigkeit?
Worin genau sieht die Bundesregierung die „Chance, die Wehrpflicht in Zukunft noch gerechter und sinnvoller auszugestalten“ (Antwort der Bundesregierung vom 17. Dezember 2009)?