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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Immobilien der extrem rechten und neonazistischen Szene in der Bundesrepublik Deutschland

Immobilien im Besitz oder in dauerhafter Nutzung der extrem rechten Szene, Finanzierung, Zuwendungen öffentlicher Stellen im Rahmen von Förderprogrammen (KfW-Kredit, EU-Drittmittel u.a.), Verkauf oder Vermietung durch die öffentliche Hand, Nutzung als Veranstaltungsort, Ausgangsorte für Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

24.01.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/18604.12.2017

Immobilien der extrem rechten und neonazistischen Szene in der Bundesrepublik Deutschland

der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Bundesweit unterhalten Neonazis und andere Gruppierungen der extremen Rechten, wie das Institut für Staatspolitik (IfS), die Partei „Der III. Weg“, „Ein Prozent e. V.“, „Reichsbürger“, Identitäre Bewegung Deutschland e. V. (IB) sowie Versandstrukturen, Medien und Verlage eigene Häuser bzw. Räumlichkeiten oder nutzen diese dauerhaft für ihre Aktivitäten. Zuletzt berichtete „DIE ZEIT“ (Nr. 45) am 2. November 2017 bspw. über „Ein aktives Netzwerk“ der extremen Rechten, wobei auch mehrere Immobilien in der gesamten Bundesrepublik Deutschland erwähnt werden. Oftmals sind solche Immobilien Ausgangspunkte für Vernetzungen in der extrem rechten wie neonazistischen Szene: als Orte für Veranstaltungen und Konzerte – in deren Verlauf es auch zu Straftaten kommt – oder als Treffpunkte für Organisationen, die im Verdacht stehen mit Gewalt gegen Minderheiten und politische Gegner vorzugehen (www.mz-web.de/hallesaale/eskalation-der-gewalt-identitaere-greifen-polizisten-an---die-ziehen-ihrewaffen-28932000, www.thueringen24.de/welt/article209662959/Schnellroda-Wo-gehts-denn-hier-zum-Rittergut.html, www.mdr.de/thueringen/mitte-westthueringen/nazis-in-eisenach-100.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welche Immobilien (Häuser, Gebäude, Wohneinheiten, Gewerberäumlichkeiten, Grundstücke) sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Besitz von Personen, Parteien, Vereinen, Organisationen oder Gewerben, die der extrem rechten Szene zugeordnet werden (bitte nach Ort inklusive Bundesland, Zeitpunkt des Erwerbs, derzeitiger Nutzung, Besitzerin/Besitzer und Betreiberin/Betreiber auflisten)?

2

Welche Immobilien (Häuser, Gebäude, Wohneinheiten, Gewerberäumlichkeiten, Grundstücke etc.) werden nach Kenntnis der Bundesregierung dauerhaft von Personen, Parteien, Vereinen, Organisationen oder Gewerben genutzt, die der extrem rechten Szene zugeordnet werden (bitte nach Ort inklusive Bundesland, Zeitpunkt des Nutzungsbeginns, derzeitiger Nutzung, Partei/Verein/Organisation/Einzelperson/genauer Szenezugehörigkeit auflisten)?

3

Welche Veranstaltungen aus den Jahren 2015, 2016 und 2017 sind der Bundesregierung in den in den Fragen 1 und 2 genannten Immobilien bekannt (bitte nach Ort inklusive Bundesland, Datum, Titel bzw. Thema der Veranstaltung, Veranstalterin/Veranstalter, Anmelderin/Anmelder, beteiligten Organisationen, Rednern, Bands sowie Teilnehmerzahl auflisten)?

4

Welche Ordnungswidrigkeiten und/oder Straftaten sind der Bundesregierung im Zusammenhang mit den in den Fragen 1 und 2 genannten Immobilien bekannt (bitte nach Datum der Ordnungswidrigkeit/Straftat, Strafvorwurf bzw. Art der Ordnungswidrigkeit/Straftat, Ausgang des Ermittlungs-/Ordnungswidrigkeits-/Strafverfahren auflisten)?

5

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Finanzierung der in den Fragen 1 und 2 genannten Immobilien?

6

Zu welchen der in den Fragen 1 und 2 genannten Immobilien liegen der Bundesregierung Informationen vor, dass diese von öffentlicher Hand bzw. von Einrichtungen des Bundes, der Länder oder der Kommunen verkauft, vermietet oder überlassen wurden (unter Angabe, welche Einrichtung oder welcher Teil der öffentlichen Hand die Immobilie verkauft, vermietet oder überlassen hat)?

7

Zu welchen der in Frage 6 genannten Immobilien erfolgte seitens des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) oder des Bundeskriminalamtes im Vorfeld des Kaufs, der Vermietung, der Überlassung eine Information gegenüber den Stellen bzw. den Einrichtungen der öffentlichen Hand über Hintergrund und Absicht der Käufer/des Käufers?

8

Zu welcher der in den Fragen 1 und 2 genannten Immobilien liegen der Bundesregierung Informationen vor, dass es im Rahmen von Förderprogrammen bei Erwerb oder Unterhalt der Immobilie Zuwendungen bzw. Vergünstigungen aus öffentlichen Stellen (z. B. KfW-Kredit, EU-Drittelmittel etc.) gab (bitte nach Datum und Art der Zuwendung/Vergünstigung auflisten)?

Berlin, den 29. November 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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