Asyl-Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Thüringen
der Abgeordneten Dr. Anton Friesen, Marcus Bühl und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im Rahmen der Kleinen Anfrage werden grundlegende Daten zur Entscheidungspraxis des Bundeamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Zweigstelle Thüringen (derzeit: Suhl), bei Asylanträgen erfragt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Wie viele Asylbewerber aus welchen Herkunftsstaaten befanden sich nach den zuletzt vorliegenden Daten zum 1. November 2017 in einem Asylverfahren in Thüringen (bitte nach Asylerstverfahren und Asylfolgeverfahren differenzieren)?
Wie viele noch nicht bearbeitete Asylanträge lagen in Thüringen vor (bitte für das Jahr 2017 zum jeweils Ersten eines jeden Monats aufschlüsseln)?
Wie viele Asylanträge wurden positiv (Anerkennung) bzw. negativ (Ablehnung) beschieden? Bei wie vielen Asylantragsentscheidungen handelt es sich um „Dublin-Fälle“ (formale Erledigung durch Nichtzuständigkeit)? Wie viele Asylanträge wurden von den Antragstellern zurückgenommen (bitte für das Jahr 2017 zum jeweils Ersten eines jeden Monats nach den Herkunftsländern aufschlüsseln)?
Wie viele Angestellte und Beamte wurden im betrachteten Zeitraum für die Bearbeitung der Anträge bei der Zweigstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Thüringen eingesetzt (bitte nach Beschäftigungsverhältnis und Besoldungs- bzw. Lohngruppen aufschlüsseln und den Stand jeweils zum 1. November der Jahre 2015 bis 2017 angeben)?