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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Kindesentführungen ins Ausland

Einzelangaben zu Auslandsentführungen und erfolgreichen Rückführungen seit 1991 sowie zu offenen Rückführungsanträgen und gescheiterten Rückführungen mit Gründen, aktuelle Maßnahmen, Beratungsangebote für betroffene Elternteile und Kinder, bestehende zwischenstaatliche Abkommen neben dem Haager-Kindesentführungsabkommen sowie sonstige Maßnahmen zur Unterstützung der Rückführung, Gerichtsverfahren und Verurteilungen wegen Auslandsentführungen<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

27.12.2017

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/20007.12.2017

Kindesentführungen ins Ausland

des Abgeordneten Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Immer wieder gibt es in der Bundesrepublik Deutschland Fälle von Kindesentführungen ins Ausland (www.t-online.de/leben/familie/kleinkind/id_81301746/ kindesentfuehrung-durch-ein-elternteil.html). In der Regel entführt dabei ein Elternteil, gegen den Willen des anderen Elternteils, das Kind über die deutschen Landesgrenzen hinaus. Obwohl das völkerrechtlich bindende Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (auch Haager-Kindesentführungsübereinkommen, kurz: HKÜ) in vielen Zielländern formal gilt, ist es für die Betroffenen trotzdem sehr schwierig ihre Kinder wieder nach Deutschland zurückzuführen. Die Bundesregierung ist nach Auffassung der Fragesteller verfassungsrechtlich dazu verpflichtet, diesen Menschen zu helfen, denn die Familie steht nach Artikel 6 des Grundgesetzes unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Daher muss die Bundesregierung nach Auffassung der Fragesteller alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpfen, um ins Ausland entführte Kinder wieder nach Deutschland zurückzuholen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie viele Fälle sind der Bundesregierung seit 1991 pro Jahr bekannt, in denen Kinder von Deutschland ins Ausland entführt wurden (falls erfasst, bitte nach Geschlecht und Nationalität des Täters als auch nach Zielland aufschlüsseln)?

2

Wie viele Rückführungsanträge bezüglich Kindesentführungen sind derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung noch offen (bitte nach Zielländern auflisten)?

3

Wie viele Kinder gelten nach Kenntnis der Bundesregierung nach aktuellen Stand als ins Ausland entführt?

4

Wie oft ist es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1991 gelungen, Kinder wieder nach Deutschland zurückzuholen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

5

Aus welchen Gründen scheitern Rückführungen nach Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung aus den jeweiligen Ländern (bitte nach Häufigkeit absteigend aufführen)?

6

Was tut die Bundesregierung derzeit, um aktuelle Fälle von Kindesentführungen aufzuklären?

7

Werden neben dem Bundesamt für Justiz weitere Behörden zur Bearbeitung dieser Fälle herangezogen?

Wenn ja, welche?

8

Welche Beratungsprogramme und Anlaufstationen stellt die Bundesregierung betroffenen Elternteilen zur Verfügung, und mit welchen finanziellen Zuwendungen werden diese gefördert (bitte je nach Programm/Anlaufstation mit jeweiliger jährlicher Förderung/Finanzierung seit 1991 aufführen)?

Welche besonderen zwischenstaatlichen Abkommen gibt es, um die entführten Kinder wieder nach Deutschland zurückzuholen (bitte jeweils die Rechtsgrundlagen nennen und von welchen die Bundesregierung warum Gebrauch gemacht hat)?

a) Wie oft wurde seit 1991 von diesen besonderen zwischenstaatlichen Abkommen Gebrauch gemacht?

b) Plant die Bundesregierung weitere besondere zwischenstaatliche Abkommen zu schaffen, um die Kinder zukünftig schneller wieder in ihre Heimat zurückzubringen?

c) Plant die Bundesregierung eine internationale/europäische Schiedsgerichtbarkeit zu schaffen, um die Verfahren zu beschleunigen?

d) Gibt es Überlegungen seitens der Bundesregierung, das HKÜ so zu reformieren, dass die Zuständigkeit der Gerichtsbarkeit bei Streitfällen in das Land mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes fällt?

e) Sieht die Bundesregierung die aktuelle Gesetzeslage als ausreichend an, um gegen Kindesentführungen ins Ausland vorzugehen?

f) Versucht die Bundesregierung auch politische bzw. diplomatische Kanäle zu nutzen, um eine Verbesserung der Situation herbeizuführen?

g) Welche Mittel zieht die Bundesregierung bei Fällen in Betracht, in denen die Zielländer sich weigern die Kinder, trotz eines gültigen Rückführungsantrages, nach Deutschland ausreisen zu lassen?

h) Welche Mittel zieht die Bundesregierung bei Fällen in Betracht, in denen die Zielländer, trotz gültigen Rückführungsantrages, Verfahren hinauszögern oder verschleppen?

9

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Länder, die sich nicht an geschlossene zwischenstaatliche Abkommen halten, wenn es um die Rückführung von entführten Kindern geht (bitte für den Zeitraum seit 1991 die entsprechenden Länder nach Häufigkeit der Fälle aufführen)?

10

Gab bzw. gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Gerichtsverfahren bzw. Verurteilungen bezüglich Kindesentführungen ins Ausland (bitte seit 1991 nach Jahren aufschlüsseln)?

11

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Programme (z. B. psychotherapeutischer Art) für Kinder, die wieder in die Bundesrepublik Deutschland zurückgeholt wurden?

Berlin, den 6. Dezember 2017

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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