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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Europäische "Kriminalitätsinformationszellen" zum Datentausch zwischen Polizei, Geheimdiensten und Militär

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

29.12.2017

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/21407.12.2017

Europäische „kriminalitätsinformationszellen“ zum Datentausch zwischen Polizei, Geheimdiensten und Militär

der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. André Hahn, Christine Buchholz, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Martina Renner, Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Helin Evrim Sommer, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Europäische Union plant die Einrichtung von „kriminalitätsinformationszellen“ („crime information cells“) zum Austausch von Daten zwischen Polizei, Geheimdiensten und Militär (Quelle hier und im Folgenden: Ratsdokument 14265/17). So soll die interne und externe Dimension der inneren Sicherheit verbunden und gestärkt werden. Neben den Teilnehmenden militärischer EU-Missionen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) sollen Akteure aus dem Bereich Justiz und Inneres (JI), darunter auch die EU-Agenturen, eingebunden werden.

Als Problem gilt dabei die „Überklassifizierung“ eingestufter militärischer Informationen. Diese müssten niedrigere Geheimhaltungsgrade tragen, damit sie an Polizeibehörden verteilt werden könnten. Die Innen- und Verteidigungsminister der EU-Mitgliedstaaten haben deshalb ein Pilotprojekt einer „kriminalitätsinformationszelle“ bei der Militärmission EUNAVFOR MED beschlossen. Sie soll mit zehn Beamten aus dem Bereich der Strafverfolgung auf dem italienischen Flugzeugträger angesiedelt werden, der auch das Hauptquartier beherbergt. Weitere Details wurden in einem zivil-militärischen Workshop erarbeitet.

Allerdings weicht das Mandat von EUNAVFOR MED von dem der „kriminalitätsinformationszellen“ ab. Denn dort steht nicht die Bekämpfung des Terrorismus oder die Verfolgung von Straftaten in den Mitgliedstaaten im Fokus, sondern die Unterbindung der kommerziellen Fluchthilfe über das Mittelmeer, nachträglich ergänzt um das Aufspüren des Handels mit Schlauchbooten und von illegalem Waffenhandel.

Zur Rechtfertigung des Pilotprojekts werden deshalb die Erklärung von Malta vom 3. Februar 2017 sowie die Schlussfolgerungen des Rates für Außenbeziehungen vom 19. Juni 2017 herangezogen, in denen die Zusammenarbeit von Akteuren der Bereiche JI und GSVP zu Terrorismus und Migration betont wird. Außerdem könnten die in EUNAVFOR MED gesammelten Informationen möglicherweise bei der Terrorismusbekämpfung relevant sein.

Schon jetzt kooperieren die Beteiligten von EUNAVFOR MED mit der EU-Grenzagentur (Europäische Agentur für Grenz- und Küstenwache – EBCGA), dem Zentrum gegen Migrantenschmuggel bei Europol sowie der Agentur für justizielle Zusammenarbeit Eurojust.

Auch die bestehenden geheimdienstlichen EU-Strukturen könnten in die „kriminalitätsinformationszellen“ eingebunden werden. Hierzu sollen die Beteiligten prüfen, ob das zivile Lagezentrum INTCEN (EU Intelligence Analysis Centre) und das militärische Lagezentrum EUMS INT (EUMS: European Union Military Staff) die Verarbeitung und Analyse eingestufter Geheimdienstinformationen („classified intelligence“) übernehmen könnten. Diese dürften nicht von den JI-Akteuren eingesehen werden.

Entgegen anderer Aufträge von Militärmissionen dürfen in EUNAVFOR MED auch Personendaten gesammelt werden. Zur Begründung heißt es, diese dienten der Gefahrenabwehr sowie der Ermittlung und Verfolgung von Schleusertätigkeiten.

Der Datentausch soll „reziprok“ sein, die Militärs also auch Informationen aus dem JI-Bereich erhalten. Die „kriminalitätsinformationszellen“ sollen die erhaltenen Informationen auf eine sichere Art und Weise speichern und verarbeiten. Sie sollen auch auf Ebene der Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen, sofern dort die Nutzung militärischer Quellen für die Strafverfolgung gesetzlich geregelt ist.

Welche konkreten Daten ausgetauscht werden sollten, sei unter den Beteiligten „gut bekannt“, Europol und die EBCGA hätten aber in Vorbereitung des Workshops weitere relevante Datensätze benannt, die insbesondere für EUNAVFOR MED interessant wären.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. In welchen Zusammenarbeitsformen werden nach Kenntnis der Bundesregierung schon jetzt Informationen aus militärischen Quellen von zivilen Agenturen empfangen, etwa um diese für die Grenzüberwachung oder die Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität zu nutzen (bitte getrennt ausweisen für Missionen in den Formaten EU Border Assistance Mission – EUBAM, European Union Naval Force – EUNAVFOR, EU Capacity Building Mission – EUCAP, European Union Rule of Law Mission – EULEX, European Union Advisory Mission – EUAM, European Union Police Mission – EUPOL und die jeweils beteiligten Agenturen nennen)?

  • In welchen Fällen ist diese Zusammenarbeit durch Abkommen oder Vereinbarungen geregelt?
  • In welchen Fällen werden dabei auch Satellitendaten bzw. -bilder an die Agenturen weitergegeben, und wer sind die konkreten Empfänger?

2. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zum Vorschlag der Einrichtung von „kriminalitätsinformationszellen“ für die Kooperation von GSVP-Missionen und JI-Akteuren (Ratsdokument 14265/17)?

  • Welche militärischen und zivilen Einrichtungen sollten daran beteiligt werden?
  • Welche Informationen sollten untereinander ausgetauscht werden?
  • Welche existierenden Defizite sollten damit behoben werden?

3. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, auf welche Weise bzw. mit welcher Abgrenzung von Mandat und Zielen die geheimdienstlichen EU-Strukturen in die „kriminalitätsinformationszellen“ eingebunden werden sollen?

4. Über welches Mandat bzw. Ziel sollte eine „kriminalitätsinformationszelle“ aus Sicht der Bundesregierung verfügen, und inwiefern wäre dies mit dem Mandat von EUNAVFOR MED vereinbar, das nicht die Bekämpfung des Terrorismus oder die Verfolgung von Straftaten in den Mitgliedstaaten enthält?

5. Mit welchen Einschränkungen könnte die an EUNAVFOR MED beteiligte Bundeswehr auch zur Strafverfolgung in den EU-Mitgliedstaaten herangezogen werden?

6. Wann soll das Pilotprojekt einer „kriminalitätsinformationszelle“ im Rahmen der EU-Militärmission EUNAVFOR MED nach derzeitigem Stand beginnen?

  • Welche Kosten entstehen für die Maßnahme, und wie werden diese getragen?
  • Welche Akteure aus den Bereichen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie Justiz und Inneres sollen nach Kenntnis der Bundesregierung an der „kriminalitätsinformationszelle“ beteiligt werden (bitte so detailliert wie möglich auch die Abteilungen der Entsendebehörden benennen sodass beispielsweise ersichtlich wird, ob von Europol auch Experten zur Finanzermittlung beteiligt sind)?
  • Wie viele Personen sollen der „kriminalitätsinformationszelle“ bei der Militärmission EUNAVFOR MED nach Kenntnis der Bundesregierung angehören, aus welchen Bereichen stammen diese, wo würden diese stationiert, und inwiefern müssen diese über eine Zulassung zur militärischen Zusammenarbeit verfügen?

7. Auf welche Weise sollen die EU-Grenzagentur (EBCGA), Europol sowie die Agentur für justizielle Zusammenarbeit Eurojust nach Kenntnis der Bundesregierung in die „kriminalitätsinformationszelle“ eingebunden werden?

  • Inwiefern sollen bei Europol oder der EBCGA Abteilungen zur Entgegennahme oder Analyse der empfangenen Informationen eingerichtet werden?
  • Welche Planungen existieren zur Frage, ob auch sogenannte De-briefer von Frontex bzw. der EBCGA der „kriminalitätsinformationszelle“ beteiligt werden sollen?

8. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise die von den Innenministern der G7-Staaten beschlossene Diskussion zur Nutzung von „Daten von Kriegsschauplätzen“ („battlefield data“) sowie die Nutzung von Interpol als Plattform einer entsprechenden Datenbank umgesetzt werden soll (http://gleft.de/1Wv, bitte die Einzelmaßnahmen bzw. diesbezüglichen Anstrengungen schildern)?

  • Mit welchem Ergebnis wurde nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft, ob Europol Zugang zur militärischen „Biometric Enhanced Watch List“ der NATO erhält, und inwiefern soll diese auch in der „kriminalitätsinformationszelle“ genutzt werden (http://gleft.de/1Wy)?
  • Wie wollen die G7-Innenminister nach Kenntnis der Bundesregierung erreichen, dass bei Interpol eine Plattform zur Sammlung und Verarbeitung „terroristischer Inhalte“ bzw. Weiterleitung von Ersuchen zur Löschung derselben eingerichtet wird (http://gleft.de/1Wv, „a global law enforcement platform hosted by Interpol, to collect and exploit terrorist content, leveraging referrals“)?

9. Inwiefern sollen das zivile geheimdienstliche Lagezentrum INTCEN und das militärische geheimdienstliche Lagezentrum EUMS INT nach Kenntnis der Bundesregierung in die die Verarbeitung und Analyse eingestufter Geheimdienstinformationen („classified intelligence“) in EUNAVFOR MED eingebunden werden?

10. Welche Vorschläge oder Planungen kursieren nach Kenntnis der Bundesregierung zur Frage, ob auch ausländische Behörden in die „kriminalitätsinformationszelle“ eingebunden werden könnten, um welche handelt es sich dabei, und welche wurden bereits hierzu angesprochen?

11. Welche konkreten Informationen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung in der „kriminalitätsinformationszelle“ zwischen Polizei, Geheimdiensten und Militär in alle Richtungen ausgetauscht werden (bitte soweit möglich konkret darstellen, welche Datensätze bzw. Datenfelder übermittelt werden sollen)?

  • Welche Einstufung sollen die ausgetauschten Informationen tragen?
  • Welche Echtzeit-Informationskanäle soll die „kriminalitätsinformationszelle“ nach Kenntnis der Bundesregierung nutzen?

12. In welchen Datenbanken werden über die „kriminalitätsinformationszelle” verteilten Informationen nach Kenntnis der Bundesregierung gespeichert und verarbeitet, und wie wird der Datenschutz sichergestellt?

  • Auf welche Weise wären die Daten von welchen Bundesbehörden lesend oder schreibend nutzbar?
  • Welche existierenden Datensammlungen von Frontex bzw. der EBCGA sowie von Europol sollen dabei genutzt werden?
  • Welche „Überwachungsinformationen“ will die EBCGA zu der „kriminalitätsinformationszelle“ beisteuern?

13. Sofern auch das Bundeskriminalamt oder die Bundespolizei in den Informationsaustausch der „kriminalitätsinformationszelle“ eingebunden wäre oder hiervon profitiert, welche Einschränkungen existieren für die Behörden zur Verarbeitung von Informationen aus militärischen Quellen?

14. Was ist der Bundesregierung über ein „Migrant smuggling Information Clearing House“ bei der Polizeiagentur Europol bekannt, das im September 2017 unter dem Operationsplan gegen irreguläre Migration der europäischen multidisziplinären Plattform gegen kriminelle Bedrohungen (EMPACT) eingerichtet wurde und dem neben der Militärmission EUNAVFOR MED auch Angehörige von Behörden aus Deutschland, Italien, Spanien, Griechenland und Großbritannien angehören (Kommissionsdokument COM(2017) 669 final vom 15. November 2017), und worin besteht die deutsche Mitarbeit?

15. Inwiefern hat die Bundesregierung zum Vorschlag der „kriminalitätsinformationszelle“ bei EUNAVFOR MED weiteren Prüfbedarf angemeldet, und welche Bedenken wird sie diesbezüglich mitteilen?

16. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Prüfung einer vertieften Zusammenarbeit der Polizeiagentur Europol mit der „operativen Plattform“ europäischer Inlandsgeheimdienste im Rahmen der „Counter Terrorism Group“ (CTG) in Den Haag zu Ergebnissen geführt hat, etwa hinsichtlich einer Intensivierung oder Beschleunigung eines bislang noch nicht erfolgten Informationsaustausches (Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/159, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/10641, Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 19 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/8020, Ratsdokument 8881/16), und auf welche Weise arbeitet die CTG mittlerweile auch mit dem EU-Geheimdienstzentrum INTCEN zusammen?

Fragen16

1

In welchen Zusammenarbeitsformen werden nach Kenntnis der Bundesregierung schon jetzt Informationen aus militärischen Quellen von zivilen Agenturen empfangen, etwa um diese für die Grenzüberwachung oder die Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität zu nutzen (bitte getrennt ausweisen für Missionen in den Formaten EU Border Assistance Mission – EUBAM, European Union Naval Force – EUNAVFOR, EU Capacity Building Mission – EUCAP, European Union Rule of Law Mission – EULEX, European Union Advisory Mission – EUAM, European Union Police Mission – EUPOL und die jeweils beteiligten Agenturen nennen)?

a) In welchen Fällen ist diese Zusammenarbeit durch Abkommen oder Vereinbarungen geregelt?

b) In welchen Fällen werden dabei auch Satellitendaten bzw. -bilder an die Agenturen weitergegeben, und wer sind die konkreten Empfänger?

2

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zum Vorschlag der Einrichtung von „kriminalitätsinformationszellen“ für die Kooperation von GSVP-Missionen und JI-Akteuren (Ratsdokument 14265/17)?

a) Welche militärischen und zivilen Einrichtungen sollten daran beteiligt werden?

b) Welche Informationen sollten untereinander ausgetauscht werden?

c) Welche existierenden Defizite sollten damit behoben werden?

3

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, auf welche Weise bzw. mit welcher Abgrenzung von Mandat und Zielen die geheimdienstlichen EU-Strukturen in die „kriminalitätsinformationszellen“ eingebunden werden sollen?

4

Über welches Mandat bzw. Ziel sollte eine „kriminalitätsinformationszelle“ aus Sicht der Bundesregierung verfügen, und inwiefern wäre dies mit dem Mandat von EUNAVFOR MED vereinbar, das nicht die Bekämpfung des Terrorismus oder die Verfolgung von Straftaten in den Mitgliedstaaten enthält?

5

Mit welchen Einschränkungen könnte die an EUNAVFOR MED beteiligte Bundeswehr auch zur Strafverfolgung in den EU-Mitgliedstaaten herangezogen werden?

6

Wann soll das Pilotprojekt einer „kriminalitätsinformationszelle“ im Rahmen der EU-Militärmission EUNAVFOR MED nach derzeitigem Stand beginnen?

a) Welche Kosten entstehen für die Maßnahme, und wie werden diese getragen?

b) Welche Akteure aus den Bereichen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie Justiz und Inneres sollen nach Kenntnis der Bundesregierung an der „kriminalitätsinformationszelle“ beteiligt werden (bitte so detailliert wie möglich auch die Abteilungen der Entsendebehörden benennen sodass beispielsweise ersichtlich wird, ob von Europol auch Experten zur Finanzermittlung beteiligt sind)?

c) Wie viele Personen sollen der „kriminalitätsinformationszelle“ bei der Militärmission EUNAVFOR MED nach Kenntnis der Bundesregierung angehören, aus welchen Bereichen stammen diese, wo würden diese stationiert, und inwiefern müssen diese über eine Zulassung zur militärischen Zusammenarbeit verfügen?

7

Auf welche Weise sollen die EU-Grenzagentur (EBCGA), Europol sowie die Agentur für justizielle Zusammenarbeit Eurojust nach Kenntnis der Bundesregierung in die „kriminalitätsinformationszelle“ eingebunden werden?

a) Inwiefern sollen bei Europol oder der EBCGA Abteilungen zur Entgegennahme oder Analyse der empfangenen Informationen eingerichtet werden?

b) Welche Planungen existieren zur Frage, ob auch sogenannte De-briefer von Frontex bzw. der EBCGA der „kriminalitätsinformationszelle“ beteiligt werden sollen?

8

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise die von den Innenministern der G7-Staaten beschlossene Diskussion zur Nutzung von „Daten von Kriegsschauplätzen“ („battlefield data“) sowie die Nutzung von Interpol als Plattform einer entsprechenden Datenbank umgesetzt werden soll (http://gleft.de/1Wv, bitte die Einzelmaßnahmen bzw. diesbezüglichen Anstrengungen schildern)?

a) Mit welchem Ergebnis wurde nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft, ob Europol Zugang zur militärischen „Biometric Enhanced Watch List“ der NATO erhält, und inwiefern soll diese auch in der „kriminalitätsinformationszelle“ genutzt werden (http://gleft.de/1Wy)?

b) Wie wollen die G7-Innenminister nach Kenntnis der Bundesregierung erreichen, dass bei Interpol eine Plattform zur Sammlung und Verarbeitung „terroristischer Inhalte“ bzw. Weiterleitung von Ersuchen zur Löschung derselben eingerichtet wird (http://gleft.de/1Wv, „a global law enforcement platform hosted by Interpol, to collect and exploit terrorist content, leveraging referrals“)?

9

Inwiefern sollen das zivile geheimdienstliche Lagezentrum INTCEN und das militärische geheimdienstliche Lagezentrum EUMS INT nach Kenntnis der Bundesregierung in die die Verarbeitung und Analyse eingestufter Geheimdienstinformationen („classified intelligence“) in EUNAVFOR MED eingebunden werden?

10

Welche Vorschläge oder Planungen kursieren nach Kenntnis der Bundesregierung zur Frage, ob auch ausländische Behörden in die „kriminalitätsinformationszelle“ eingebunden werden könnten, um welche handelt es sich dabei, und welche wurden bereits hierzu angesprochen?

11

Welche konkreten Informationen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung in der „kriminalitätsinformationszelle“ zwischen Polizei, Geheimdiensten und Militär in alle Richtungen ausgetauscht werden (bitte soweit möglich konkret darstellen, welche Datensätze bzw. Datenfelder übermittelt werden sollen)?

a) Welche Einstufung sollen die ausgetauschten Informationen tragen?

b) Welche Echtzeit-Informationskanäle soll die „kriminalitätsinformationszelle“ nach Kenntnis der Bundesregierung nutzen?

12

In welchen Datenbanken werden über die „kriminalitätsinformationszelle” verteilten Informationen nach Kenntnis der Bundesregierung gespeichert und verarbeitet, und wie wird der Datenschutz sichergestellt?

a) Auf welche Weise wären die Daten von welchen Bundesbehörden lesend oder schreibend nutzbar?

b) Welche existierenden Datensammlungen von Frontex bzw. der EBCGA sowie von Europol sollen dabei genutzt werden?

c) Welche „Überwachungsinformationen“ will die EBCGA zu der „kriminalitätsinformationszelle“ beisteuern?

13

Sofern auch das Bundeskriminalamt oder die Bundespolizei in den Informationsaustausch der „kriminalitätsinformationszelle“ eingebunden wäre oder hiervon profitiert, welche Einschränkungen existieren für die Behörden zur Verarbeitung von Informationen aus militärischen Quellen?

14

Was ist der Bundesregierung über ein „Migrant smuggling Information Clearing House“ bei der Polizeiagentur Europol bekannt, das im September 2017 unter dem Operationsplan gegen irreguläre Migration der europäischen multidisziplinären Plattform gegen kriminelle Bedrohungen (EMPACT) eingerichtet wurde und dem neben der Militärmission EUNAVFOR MED auch Angehörige von Behörden aus Deutschland, Italien, Spanien, Griechenland und Großbritannien angehören (Kommissionsdokument COM(2017) 669 final vom 15. November 2017), und worin besteht die deutsche Mitarbeit?

15

Inwiefern hat die Bundesregierung zum Vorschlag der „kriminalitätsinformationszelle“ bei EUNAVFOR MED weiteren Prüfbedarf angemeldet, und welche Bedenken wird sie diesbezüglich mitteilen?

16

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Prüfung einer vertieften Zusammenarbeit der Polizeiagentur Europol mit der „operativen Plattform“ europäischer Inlandsgeheimdienste im Rahmen der „Counter Terrorism Group“ (CTG) in Den Haag zu Ergebnissen geführt hat, etwa hinsichtlich einer Intensivierung oder Beschleunigung eines bislang noch nicht erfolgten Informationsaustausches (Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/159, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/10641, Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 19 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/8020, Ratsdokument 8881/16), und auf welche Weise arbeitet die CTG mittlerweile auch mit dem EU-Geheimdienstzentrum INTCEN zusammen?

Berlin, den 5. Dezember 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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