Flexibles Arbeiten in Deutschland
der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Fabio De Masi, Susanne Ferschl, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Bernd Riexinger, Jessica Tatti, Alexander Ulrich, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In der Arbeitswelt ist eine anhaltende Entgrenzung der Arbeitszeit zu beobachten (www.igmetall.de/der-entgrenzung-und-dem-verfall-von-arbeitszeit-entgegenwirken-8967.htm). Die Grenzen zwischen Arbeitszeit und Freizeit verschwimmen für immer mehr Beschäftigte, deren Arbeitszeit flexibel gestaltet ist. Sie arbeiten in Gleitzeitmodellen, Vertrauensarbeitszeit oder auf Abruf. Für manche führen flexible Arbeitszeitmodelle zu mehr Autonomie, für viele aber zu Arbeitsverdichtung, Entgrenzung und vermehrtem Stress (DGB-Index: Gute Arbeit, Report 2011). Letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn die Flexibilitätsanforderungen dem Unternehmensinteresse folgen und die Arbeitsmenge nicht in der vereinbarten Zeit zu bewältigen ist. Dann kann flexibles Arbeiten zu gesundheitlichen Belastungen führen (vgl. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2016: Arbeitszeitreport Deutschland 2016; vgl. Böckler Impuls 13/2017).
Mit mobilen Geräten können Beschäftigte ihre Arbeit überall und zu jeder Zeit erledigen. Rund ein Viertel der Beschäftigten ist auch außerhalb der Arbeitszeit telefonisch oder per E-Mail erreichbar (vgl. WISO DISKURS 04/2016). Viele sehen darin eine Chance, Arbeit und Leben besser zu vereinbaren, wie Beispiele zeigen. Mobile Arbeit löst aber nicht nur Probleme, sie kann auch neue schaffen, wenn sie nicht klar geregelt wird. Aus Sicht der Fragesteller verliert Arbeit ihre Grenzen, Arbeitszeiten werden nicht erfasst, nicht bezahlt und ufern aus.
Als eines der Schwerpunktthemen in der Tarifauseinandersetzung 2017 nennt der Vorsitzende der IG Metall die Arbeitszeit. Dabei gehe es ihm darum, die Souveränität im Umgang mit der Zeit zurückzugewinnen: „Wir wollen nicht hinnehmen, dass Flexibilität immer nur zu Lasten der Arbeitnehmer gehen soll“ (www.finanztreff.de/news/ig-metall-will-arbeitszeit-souveraenitaet-und-tarifbindungstaerken/11837528).
Mit dieser Kleinen Anfrage möchten sich die Fragesteller einen Überblick über die aktuelle Lage des flexiblen Arbeitens in Deutschland verschaffen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie viele Beschäftigte haben nach Kenntnis der Bundesregierung flexible Arbeitszeiten und wie viele ein starres Arbeitszeitmodell (bitte sowohl in absoluten Zahlen als auch als Anteil an allen Beschäftigten angeben; bitte sowohl nach Geschlecht als auch nach Bundesländern, Wirtschaftszweigen, Betriebsgröße bis zu zehn, von elf bis zu 50, von 51 bis zu 500 und mehr als 500 Mitarbeitern differenzieren)?
Wie haben sich diese Zahlen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?
Wie viele Betriebe bieten nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2002 flexible Arbeitszeitmodelle an, wie viele ein starres Arbeitszeitmodell, wie viele beides (bitte jeweils jährlich aufgeschlüsselt sowohl in absoluten Zahlen als auch als Anteil an allen Betrieben angeben; sowohl nach Bundesländern, Wirtschaftszweigen als auch Betriebsgröße bis zu zehn, von elf bis zu 50, von 51 bis zu 500 und mehr als 500 Mitarbeitern differenzieren; bitte ebenfalls nach Bundesländern differenzieren; siehe Antwort zu Frage 6 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/1402)?
Wie viele Betriebe machen seit 2009 nach Kenntnis der Bundesregierung Gebrauch von den erweiterten gesetzlichen Möglichkeiten für Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten nach dem Vierten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) (bitte differenziert aufgelistet nach Wirtschaftszweigen, Bundesländern, Betriebsgröße bis zu zehn, von elf bis zu 50, von 51 bis zu 500 und mehr als 500 Mitarbeitern sowie Tarifgebundenheit und Vorhandensein eines Betriebsrates)?
Wie viele Beschäftigte haben seit 2009 nach Kenntnis der Bundesregierung Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten nach dem SGB IV (bitte jeweils jährlich aufgeschlüsselt sowohl in absoluten Zahlen als auch als Anteil an allen Beschäftigten angeben; sowohl nach Geschlecht, Bundesländern, Wirtschaftszweigen als auch Betriebsgröße bis zu zehn, von elf bis zu 50, von 51 bis zu 500 und mehr als 500 Mitarbeitern differenzieren)?
In wie vielen Betrieben gelten nach Kenntnis der Bundesregierung so genannte Vertrauensarbeitszeitregelungen, bei denen die Arbeitszeit der Mitarbeiter üblicherweise nicht vom Arbeitgeber erfasst wird (bitte jährlich angeben für den Zeitraum seit 2002 sowie differenziert aufgelistet nach Wirtschaftszweigen, Bundesländern, Betriebsgröße bis zu zehn, von elf bis zu 50, von 51 bis zu 500 und mehr als 500 Mitarbeitern)?
Wie viele Beschäftigte haben nach Kenntnis der Bundesregierung so genannte Vertrauensarbeitszeitregelungen, bei denen die Arbeitszeit der Mitarbeiter üblicherweise nicht vom Arbeitgeber erfasst wird (bitte jährlich angeben für den Zeitraum seit 2002 in absoluten Zahlen und als Anteil an allen Beschäftigten; bitte nach Qualifikation, vertraglicher Arbeitszeit, Geschlecht, Bundesländern, Wirtschaftszweigen und Betriebsgröße bis zu zehn, von elf bis zu 50, von 51 bis zu 500 und mehr als 500 Mitarbeitern differenzieren)?
Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung im Homeoffice (bitte nach Geschlecht, Wirtschaftszweig, Qualifikation, Einkommen, vertraglicher Arbeitszeit, Anzahl der geleisteten Überstunden, Anzahl der jeweiligen Haushaltsmitglieder und eigenen Kinder sowie nach Bundesländern differenziert ausweisen; bitte zudem nach dem jeweiligen Umfang der Tätigkeit im Homeoffice differenzieren: gesamte Arbeitszeit, bis zu drei Viertel der Arbeitszeit, bis zur Hälfte der Arbeitszeit, weniger häufig, unregelmäßig), und bei wie vielen dieser Arbeitsverhältnisse liegt außerdem eine Betriebsvereinbarung zu flexiblen Arbeitszeiten vor?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der im Homeoffice tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer seit 2002 entwickelt (bitte jährlich aufgeschlüsselt angeben)?
Wie viele Betriebe bieten nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeit an, im Homeoffice zu arbeiten (bitte sowohl in absoluten als auch in relativen Zahlen ausweisen; bitte zum Vergleich die Werte für die vergangenen zehn Jahre benennen)?
Wie viele Beschäftigte nutzten nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen 2002 und 2016 die Möglichkeit, ein Sabbatical zu nehmen (bitte jährlich für den Zeitraum seit 2002 in absoluten Zahlen und als Anteil an allen Beschäftigten angeben; sowohl nach Qualifikation, vertraglicher Arbeitszeit, Geschlecht und Bundesländern, Wirtschaftszweigen, Betriebsgröße bis zu zehn, von elf bis zu 50, von 51 bis zu 500 und mehr als 500 Mitarbeitern differenzieren)?
Wie viele Betriebe bieten nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Beschäftigten die Möglichkeit an, ein Sabbatical zu nehmen (bitte jährlich angeben für den Zeitraum seit 2002 sowie differenziert aufgelistet nach Wirtschaftszweigen, Bundesländern, Betriebsgröße bis zu zehn, von elf bis zu 50, von 51 bis zu 500 und mehr als 500 Mitarbeitern, Tarifgebundenheit und Vorhandensein eines Betriebsrates)?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über gesundheitliche Folgen von flexiblem Arbeiten? Welche Studien sind ihr hierzu bekannt, und zu welchem Ergebnis kommen sie jeweils?