Finanzierung der „Islamischen Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden in Deutschland e. V.“ durch den Bund im Rahmen der Extremismusprävention
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die „Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden in Deutschland e. V.“ (IGS) wurde auf Initiative des „Islamischen Zentrums Hamburg e. V.“ (IZH) gegründet (vgl. Verfassungsschutzbericht 2015 des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz, abrufbar unter www.verfassungsschutz.bayern.de/mam/anlagen/vsb_2015_druckfassung.pdf).
„Seit Gründung des schiitischen Dachverbands ‚Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden in Deutschland e. V.‘ (IGS) im Jahr 2009 bestehen personelle und organisatorische Verbindungen zum ‚Islamischen Zentrum Hamburg e. V.‘ (IZH). Akteure des IZH sind im Vorstand der IGS vertreten und der Leiter des IZH, Reza Ramezani, ist der Vorsitzende des ‚Gelehrtenrates der IGS‘. Die neben dem IZH bestehenden iranischen Zentren in Deutschland sind als Mitgliedsvereine in der IGS vertreten.“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13362, S. 2 f.). Reza Ramezani, Mitglied im Gelehrtenrat der IGS, ist Stellvertreter Ayatollah Khameneis in Europa und Mitglied des Expertenrats der Islamischen Republik.
„Mitglied der IGS ist das ‚Islamische Zentrum Hamburg‘ (IZH), welches auch Mitglied im Rat der islamischen Gemeinschaften in Hamburg e. V. (SCHURA) und dem Zentralrat der Muslime (ZdM) ist“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13362, S. 1).
Die extremistische Einflussnahme des IZH auf den IGS und seine Mitgliedsverbände werden durch die Verfassungsschutzbehörden beobachtet. Seit dem Führungswechsel im IZH im Jahr 2010 sind nach Aussagen der Bundesregierung verstärkt extremistische Bezüge der Einrichtung festgestellt worden. Neben der Botschaft ist das IZH nach Auskunft der Bundesregierung die wichtigste Vertretung der Islamischen Republik Iran in Deutschland und eines ihrer wichtigsten Propagandazentren in Europa. (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13362, S. 3 f.).
Nach Auskunft der Hamburger Innenbehörde sind proiranische Einrichtungen in Deutschland wie das IZH grundsätzlich als Instrumente der iranischen Staatsführung zu bewerten und vertreten deren theokratische Staatsdoktrin. In einer solchen rein auf Gott bezogenen Gesellschaftsordnung („Theokratie“) seien Staat und Religion eine Einheit. Die Herrschenden stützten sich auf die Autorität eines Gottes und ihre Interpretation des vorgeblichen Gotteswillens. Islamistische Einrichtungen wie das IZH stünden damit für eine Werteordnung, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar sei. Darüber hinaus enthielte die iranische Verfassung nach wie vor den Auftrag, das iranische Modell eines Gottesstaates weltweit zu exportieren. Auch das IZH sei an diesen Auftrag gebunden (vgl. Iranische Islamisten – Funktionäre des Islamischen Zentrums Hamburg unterstützen israelfeindlichen „Quds-Tag“ in Berlin. Warum die „Blaue Moschee“ an der Außenalster weiterhin vom Verfassungsschutz beobachtet wird, abrufbar unter www.hamburg.de/innenbehoerde/schlagzeilen/6509770/islamischeszentrum-hamburg-verfassungsschutz/).
Nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes soll die Finanzierung des IZH aus dem Iran über das „Beyt-e rahbar“ gesteuert werden, ein dem obersten Religionsführer Khamenei zugeordnetes Gremium mit tausenden von Mitarbeitern, das im Iran zentrale macht- und finanzpolitische Funktionen ausfüllt und die Herrschaft von Khamenei sichert.“ (ebd.) Die Bundesregierung teilte auf entsprechende Nachfragen mit, die Einschätzung der Freien und Hansestadt Hamburg zu teilen. Daher sei eine fortlaufende Beobachtung des IZH durch die Verfassungsschutzbehörden weiterhin notwendig (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13362, S. 3).
Trotz dieser Beobachtung des IZH durch die Verfassungsschutzbehörden sollen für ein Projekt mit dem Titel „Extrem engagiert! Kompetenzprogramm junger Muslime“ bis Ende 2019 insgesamt 283 150 Euro an den IGS fließen (vgl. Bild vom 15. Dezember 2017: Aus EU-Programm gegen Extremismus – 283 000 Euro für Mullah-Freunde, abrufbar unter www.bild.de/politik/inland/islamismus/eu-gelder-bka-igs-extremismus-54204484.bild.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche Positionen der IGS sind der Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung den Bundesländern bekannt zu a) den Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, b) den Grundrechten, insbesondere der Meinungs-, Presse- und Religionsfreiheit (einschließlich des Rechts zur Konversion und zum Austritt aus einer Glaubens- bzw. Religionsgemeinschaft), c) der Haltung zu Juden, Christen, Aleviten oder Bahá’i, d) der Todesstrafe, e) der Gleichberechtigung von Mann und Frau, f) Gewalt in der Ehe, g) den Menschenrechten von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transsexuellen (bitte Buchstabe für Buchstabe getrennt und einzeln beantworten)?
Welche Positionen des IZH sind der Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung den Bundesländern bekannt zu a) den Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, b) den Grundrechten, insbesondere der Meinungs-, Presse- und Religionsfreiheit (einschließlich des Rechts zur Konversion und zum Austritt aus einer Glaubens- bzw. Religionsgemeinschaft), c) der Haltung zu Juden, Christen, Aleviten oder Bahá’i, d) der Todesstrafe, e) der Gleichberechtigung von Mann und Frau, f) Gewalt in der Ehe, g) den Menschenrechten von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transsexuellen (bitte Buchstabe für Buchstabe einzeln und getrennt beantworten)?
Welche Positionen von anderen Mitgliedsorganisationen der IGS sind der Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung den Bundesländern bekannt zu a) den Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, b) den Grundrechten, insbesondere der Meinungs-, Presse- und Religionsfreiheit (einschließlich des Rechts zur Konversion und zum Austritt aus einer Glaubens- bzw. Religionsgemeinschaft), c) der Haltung zu Juden, Christen, Aleviten oder Bahá’i, d) der Todesstrafe, e) der Gleichberechtigung von Mann und Frau, f) Gewalt in der Ehe, g) den Menschenrechten von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transsexuellen (bitte Buchstabe für Buchstabe einzeln und nach Organisationen getrennt beantworten)?
Welche Positionen von der Webseite www.offenkundiges.de sind der Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung den Bundesländern bekannt zu a) den Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, b) den Grundrechten, insbesondere der Meinungs-, Presse- und Religionsfreiheit (einschließlich des Rechts zur Konversion und zum Austritt aus einer Glaubens- bzw. Religionsgemeinschaft), c) der Haltung zu Juden, Christen, Aleviten oder Bahá’i, d) der Todesstrafe, e) der Gleichberechtigung von Mann und Frau, f) Gewalt in der Ehe, g) den Menschenrechten von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transsexuellen, h) und zu welchen Organisationen haben die Betreiber der Webseite www.offenkundiges.de welche Art von Beziehungen, und i) wer steht nach Kenntnis der Bundesregierung hinter der Webseite www.offenkundiges.de (bitte Buchstabe für Buchstabe einzeln und getrennt beantworten)?
Welche inhaltlichen Differenzen zwischen den Positionen der in den Fragen 1 bis 4 genannten Organisationen kann die Bundesregierung konkret benennen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Einfluss des IZH auf die IGS, und wie beurteilt sie das Ausmaß dieses Einflusses?
Aus welchen Haushaltstiteln und Programmen des Bundes haben die IGS oder einzelne Mitgliedsorganisationen des IGS wofür welche Zuwendungen in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 erhalten oder sollen diese in den nächsten Jahren erhalten?
Welche Anträge auf Zuwendungen aus Mitteln des Bundes haben die IGS oder einzelne ihrer Mitgliedsorganisationen in diesen Jahren gestellt? Wie wurden diese jeweils aus welchen Gründen beschieden?
Aus welchen Haushaltstiteln und Programmen der Länder und wofür haben nach Kenntnis der Bundesregierung die IGS oder einzelne Mitgliedsorganisationen des IGS welche Zuwendungen in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 erhalten oder sollen diese in den nächsten Jahren erhalten?
Wofür erhält die IGS aus welchem Haushaltstitel 283 150 Euro (vgl. Bild vom 15. Dezember 2017: Aus EU-Programm gegen Extremismus – 283 000 Euro für Mullah-Freunde, abrufbar unter www.bild.de/politik/inland/islamismus/eu-gelder-bka-igs-extremismus-54204484.bild.html)?
a) Welche konkreten Einzelpositionen sind im Zuwendungsbescheid enthalten, und was ist der genaue Gegenstand des Projektes?
b) Wann wurde von wem ein diesbezüglicher Antrag mit welchem Inhalt eingereicht?
c) Welche Vorgeschichte hat dieser Antrag, oder worauf geht diese Antragsstellung zurück?
d) Wurde das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in diesem Fall kontaktiert, wie hat dieses ggf. Stellung genommen, und wie wird dort diese Förderung beurteilt?
e) Wurden andere Sicherheitsbehörden in diesem Fall kontaktiert, wie haben diese ggf. Stellung genommen, und wie wird dort diese Förderung inzwischen beurteilt?
f) Welche Zuwendungsauflagen werden dem IGS im Rahmen des Zuwendungsbescheides gemacht?
g) Welche Personen und Organisationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in das geförderte Projekt involviert?
h) Inwiefern unterscheidet sich die inhaltliche Ausrichtung des Projektes von der Ausrichtung des IZH, und wie wird dies im Rahmen des Projektes von der Bundesregierung sichergestellt?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass im Rahmen dieses Projektes nicht Strukturen gestärkt werden, die „Instrumente der iranischen Staatsführung sind und deren theokratische Staatsdoktrin vertreten“ (vgl. Iranische Islamisten – Funktionäre des Islamischen Zentrums Hamburg unterstützen israelfeindlichen „Quds-Tag“ in Berlin. Warum die „Blaue Moschee“ an der Außenalster weiterhin vom Verfassungsschutz beobachtet wird, abrufbar unter www.hamburg.de/innenbehoerde/schlagzeilen/6509770/islamischeszentrum-hamburg-verfassungsschutz/)?