BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Auswertung von technischen Asservaten im Auftrag des Bundes

Sicherstellung von technischen Endgeräten und Datenträgern durch Stellen des Bundes 2016-2017, Datenauswertung durch beauftragte Dritte, vertragliche Vereinbarungen zur Auftragsvergabe, Maßnahmen zum Datenschutz, Sicherung der Datenintegrität, Datenspeicherung, Inkenntnissetzung betroffener Personen<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

12.02.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/53823.01.2018

Auswertung von technischen Asservaten im Auftrag des Bundes

der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Petra Pau, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Infolge von Durchsuchungsmaßnahmen oder Beschlagnahmen gelangen eine Vielzahl technischer Endgeräte, wie auch Datenträger als Beweismittel zu Bundesbehörden (beispielsweise www.lvz.de/Leipzig/Polizeiticker/Polizeiticker-Leipzig/Massenhafte-Handy-Sicherstellung-in-Leipzig-Demo-Teilnehmer-wehrensich-gegen-die-Polizei). Auch verfügen die Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste über Befugnisse, Daten bei Anbietern zu erheben oder greifen unbemerkt auf technische Endgeräte oder Datenträger zu.

Es erscheint aus Sicht der Fragesteller jedoch fraglich, ob die Bundesbehörden selbst die möglicherweise großen Mengen von Geräten oder Datenträgern auszuwerten oder ob dafür auf Dritte zurückgegriffen wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2016 und 2017 technische Endgeräte, Datenträger und in sonstiger Weise gespeicherte Daten, die von Beschuldigten sichergestellt und beschlagnahmt wurden, von Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Zoll auf welcher Rechtsgrundlage zur Auswertung an welche Dritte gegeben (bitte nach Gegenstand des Ermittlungsverfahrens bzw. Tatvorwurf aufschlüsseln)?

2

In welchen Fällen wurden in den Jahren 2016 und 2017 technische Endgeräte, Datenträger und in sonstiger Weise gespeicherte Daten von Personen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz auf welcher Rechtsgrundlage zur Auswertung an welche Dritte gegeben (bitte nach Beobachtungsbereich aufschlüsseln)?

3

Falls in offener Form die in den Fragen 1 und 2 erfragten Dritten, die von Stellen des Bundes mit der Auswertung betraut wurden und werden, nicht benannt wurden: Was kann die Bundesregierung allgemein darüber sagen, ob sich darunter auch Universitäten, Hochschulen oder sonstige überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzierten Forschungseinrichtungen befinden, und um welche es sich handelt?

4

Wie und durch wen erfolgt der Transport von beschlagnahmten technischen Endgeräten, Datenträger und in sonstiger Weise gespeicherter Daten zu beauftragten Dritten in den in den Fragen 1 und 2 genannten Fällen?

5

Inwieweit bestehen seitens der Bundesregierung oder den genannten Stellen des Bundes mit den in den Fragen 1 und 2 genannten Dritten vertragliche Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Vergabe, über die Aufgabenerfüllung sowie hinsichtlich anlässlich der Aufgabenerfüllung entwickelten technischen Verfahren, insbesondere auch zum Datenschutz?

6

Inwieweit sind Mitarbeiter von Dritten, die sich mit der Auswertung von technischen Endgeräten, Datenträgern und in sonstiger Weise gespeicherte Daten in den in den Fragen 1 und 2 genannten Fällen befassen, sicherheitsüberprüft, und welche rechtlichen Vorgaben bestehen hierzu?

7

Inwieweit und in welcher Weise erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Auswertung von technischen Endgeräten, Datenträgern und in sonstiger Weise gespeicherter Daten durch Dritte in den in den Fragen 1 und 2 genannten Fällen der Kernbereichsschutz, und wie und durch wen wird sichergestellt, dass Daten aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht ausgewertet, gesperrt oder gelöscht werden?

8

Inwieweit, in welcher Weise und durch welche Einrichtungen oder Verfahren sind die technischen Endgeräte, Datenträger und in sonstiger Weise gespeicherte Daten, die in den in den Fragen 1 und 2 genannten Fällen zur Auswertung an Dritte gegeben werden, vor Veränderungen, vor Vervielfältigungen oder vor der unberechtigten Weitergabe der Daten etc. verfahrensmäßig, technisch oder in anderer Art (wie) geschützt?

9

Wie werden die technischen Endgeräte, Datenträger und in sonstiger Weise gespeicherte Daten, die in den in den Fragen 1 und 2 genannten Fällen von Stellen des Bundes zur Auswertung an Dritte übergeben werden, nach Kenntnis der Bundesregierung dort verwahrt, und welche Vorschriften oder anderen verbindlichen Vorgaben sind dabei zu beachten?

10

Inwieweit werden Personen, deren technische Endgeräte, Datenträger und in sonstiger Weise gespeicherte Daten, die in den in den Fragen 1 und 2 genannten Fällen von Stellen des Bundes zur Auswertung an Dritte gegeben werden, hierüber informiert?

11

Gab es Fälle bei der Beauftragung oder Inanspruchnahme von Dritten zur Auswertung von technischen Endgeräten, Datenträgern und in sonstiger Weise gespeicherter Daten durch Stellen des Bundes, in denen technische Endgeräte, Datenträger oder in sonstiger Weise gespeicherte Daten verloren gingen, gelöscht, verändert oder kopiert wurden (bitte nach Jahr, beteiligte Stellen des Bundes und Dritte auflisten)?

Berlin, den 22. Januar 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen