Überblick über das Ausmaß von Lebendtiertransporten zum Zwecke der Schlachtung auf den Balkan und in den Nahen und Mittleren Osten sowie nach Nordafrika
der Abgeordneten Stephan Protschka, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
In unserer mitteleuropäisch geprägten Kultur genießt der Umgang mit Tieren einen hohen Stellenwert, was auch im Grundgesetz, Artikel 20a, zum Ausdruck kommt. Die Fragesteller betrachten mit Sorge, dass Schutzmechanismen zum Wohle von insbesondere Nutztieren spätestens nach Verlassen der „europäischen Binnengrenzen“ minimiert bzw. sogar aufgehoben sind (www.zdf.de/ dokumentation/37-grad/37-geheimsache-tiertransporte-100.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie viele lebende Schlachttiere (Rinder, Schafe, Mastgeflügel) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen 2012 und heute aus der Bundesrepublik Deutschland in die Staaten/Gebiete Türkei, Albanien, Mazedonien, Kosovo, Syrien, Irak, Libanon, Israel, Palästinensische Autonomiegebiete, Ägypten, Libyen, Tunesien, Algerien, Marokko, Sudan, Saudi-Arabien, Jordanien, Vereinigte Arabische Emirate, Katar, Oman, Jemen, Iran, Aserbaidschan, Turkmenistan, Tadschikistan und Kasachstan exportiert (bitte nach Bundesländern, Nutztierarten und Jahren aufschlüsseln)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl toter, dehydrierter oder verletzter Tiere bei Tiertransporten seit 2012 in diese Länder/Gebiete aus der Bundesrepublik Deutschland entwickelt (www.nzz.ch/panorama/ dasleiden-der-tiere-im-niemandsland-1.18698165) (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Wartezeiten von Lebendtiertransporten an der türkisch-bulgarischen Grenze seit 2012 entwickelt?
Was unternimmt die Bundesregierung, um die Zahl der jährlich an der bulgarisch-türkischen Grenze an Dehydrierung verendenden Tiere zu verringern?
Wie unterscheiden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Transportkosten für Lebendviehtransporte und die Kosten für Kühlfleisch im Durchschnitt pro Tier bzw. Schlachtkörper (bitte nach Tierarten aufschlüsseln)?
Müssen nach Auffassung der Bundesregierung Lebendviehtransporte in Drittländer, die über einen niedrigeren Tierschutzstandard verfügen, auf ein Minimum begrenzt werden, und was tut die Bundesregierung konkret hierzu?
Falls Frage 6 verneint wird, warum nicht?
Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung mit Drittländern Abkommen, um vergleichbare EU-Standards für den Transport von Tieren gemäß Verordnung (EG) Nr. 1/2005 zu erreichen, und welche Länder sind dies?
Falls Frage 8 verneint wird, warum nicht, und beabsichtigt die Bundesregierung, in Verhandlungen für solche Abkommen einzutreten?
Zahlt die Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische Union Subventionen für den Export von Lebendtieren in Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Drittländer, und falls ja, für welche Länder trifft dies zu (bitte nach Ländern und Höhe der Subvention pro Tier aufschlüsseln)?
Welche Voraussetzungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung an die Zahlung dieser Subventionen geknüpft, und wer ist der konkrete Empfänger?
Falls Frage 8 nicht zutrifft, war dies nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum von 2003 bis heute der Fall (bitte nach Ländern, Höhe pro Tier und Gesamtsumme aufschlüsseln)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die Zahlung von Subventionen für den Export von Lebendtieren an die Einhaltung von vergleichbaren Standards für den Transport von Tieren gemäß Verordnung (EG) Nr. 1/2005 geknüpft sein sollte?