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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Drohung der Europäischen Kommission mit "gesetzgeberischen Maßnahmen" zur Entfernung von Internetinhalten

Regelungsbedarf auf EU-Ebene betr. illegale Internetinhalte, Teilnehmer des dritten EU-Internetforums, Ausbau der Kooperation mit Internetdienstleistern, Fristen zur Entfernung von Internetinhalten, Angaben zur Geschwindigkeit der Löschvorgänge, Beteiligung kleinerer Unternehmen an der Nutzung von Uploadfiltern, Zusammenarbeit von Bundesbehörden mit Europol den Informationsaustausch der Strafverfolgungsbehörden in Sachen Internetermittlungen betr., Beteiligung von Landeskriminalämtern am "Trusted Flagger Program" von Google und YouTube<br /> (insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

15.02.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/56525.01.2018

Drohung der Europäischen Kommission mit „gesetzgeberischen Maßnahmen“ zur Entfernung von Internetinhalten

der Abgeordneten Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Zaklin Nastic, Niema Movassat, Thomas Nord, Tobias Pflüger, Martina Renner, Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Dr. Petra Sitte, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Zusammenarbeit der großen Internetdienstleister zur Entfernung von Internetinhalten erfolgt im Rahmen des vor zwei Jahren von der Europäischen Kommission gestarteten „EU-Internetforums“, in dem diese zur verstärkten Kontrolle ihrer sozialen Netzwerke verpflichtet werden sollen (COM(2017)0555 final). Das dritte Ministertreffen des „EU-Internetforums“ am 6. Dezember 2017 sollte die Maßnahmen der Firmen darstellen und bewerten (http://gleft.de/232). Facebook, Google, Twitter und Microsoft haben mittlerweile einen auf Hashwerten basierenden Uploadfilter gestartet, der einmal entferntes Material beim erneuten Hochladen erkennen und filtern soll. Trotz der Kooperation der Internetdienstleister forderte die Europäische Kommission in der Mitteilung weitere „freiwillige proaktive Maßnahmen“ von den Onlineplattformen.

Vor drei Wochen gab die Europäische Kommission außerdem ihren 12. Fortschrittsbericht zur Umsetzung der „Sicherheitsunion“ heraus, in dem die Forderungen untermauert werden (COM(2017) 779 final). Dort heißt es, dass die Datenbank mit Hashwerten für den Uploadfilter ausgebaut werden soll. Sie soll zukünftig auch Angaben zur Geschwindigkeit der Löschvorgänge enthalten, nachdem diese von den Polizeien der Mitgliedstaaten oder Europol zur Entfernung gemeldet wurden. Die Firmen sollen zu mehr „Regelmäßigkeit der Berichterstattung an das EU-Internetforum“ verpflichtet werden. Schließlich ruft die Europäische Kommission dazu auf, dass sich „alle Internet-Unternehmen“ an den Maßnahmen beteiligen. Gemeint ist das „Ansprechen und Einbinden neuer und kleiner Unternehmen, die bislang nicht hieran beteiligt sind“. Das unter freiwilliger Mitarbeit von Facebook, Google, Twitter und Microsoft gestartete „EU-Internetforum“ soll zur Drehscheibe der Durchsetzung weiterer Maßnahmen werden. Dies betreffe „terroristische Propaganda, fremdenfeindliche, rassistische oder Hassreden genauso wie Urheberrechtsverletzungen“. Kommen die Firmen den Vorschlägen nicht nach, droht die Europäische Kommission „gesetzgeberische Maßnahmen zur Entfernung Terrorismus verherrlichender Inhalte“ an (http://gleft.de/231, „[…] if necessary will propose legislative measures on removing terrorist content“). Die Einführung fester Fristen für die Entfernung werde bereits geprüft.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Hinsichtlich welcher „illegalen Inhalte“ sieht die Bundesregierung auf EU-Ebene einen weiteren Regelungsbedarf, und inwiefern stimmt sie mit der Europäischen Kommission überein, dass neue Maßnahmen „terroristische Propaganda, fremdenfeindliche, rassistische oder Hassreden genauso wie Urheberrechtsverletzungen“ umfassen sollten?

2

Inwieweit hält die Bundesregierung die Größenordnung zu entfernender Internetinhalte, zu deren Umfang die Europäische Kommission vergangene Woche darlegte, dass zwar „Zehntausende illegaler Inhalte“ bereits gelöscht worden, allerdings Hunderttausende weitere „da draußen“ seien (http:// gleft.de/232), für realistisch?

3

Welche Firmen nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung am dritten Treffen des „EU-Internetforums“ am 6. Dezember 2017 teil?

4

Mit welchen Bundesministerien bzw. Behörden war die Bundesregierung am Treffen des „EU-Internetforums“ am 6. Dezember 2017 bzw. dem Folgetreffen am 9. Januar 2018 beteiligt (http://gleft.de/232)?

5

Auf welche Weise sollte das „EU-Internetforum“ aus Sicht der Bundesregierung zukünftig entwickelt werden, und welche neuen Aufgaben könnte dieses übernehmen?

6

Welche Notwendigkeiten sieht die Bundesregierung zum Ausbau der Kooperation mit den Internetdienstleistern hinsichtlich der Erkennung und Entfernung von gemeldeten oder von den Anbietern selbst entdeckten „illegalen Inhalten“ (COM(2017) 779 final)?

7

Inwiefern sollten die Anbieter dabei nicht nur „terroristische und extremistische Internetinhalte“, sondern auch andere als illegal eingestufte Inhalte mit weiteren Maßnahmen verfolgen?

8

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern die Internetanbieter feste Fristen für die Entfernung einhalten sollten, und welche Zeiträume hält sie hierzu für geeignet?

9

Inwiefern sollten die Firmen aus Sicht der Bundesregierung auch Angaben zur Geschwindigkeit der Löschvorgänge machen, und auf welche Weise bzw. wem gegenüber sollten diese erfolgen?

10

Welche weiteren „freiwilligen proaktiven Maßnahmen“ sollten die Plattformen aus Sicht der Bundesregierung unternehmen?

11

Auf welche Weise und mit welchen Einschränkungen gegenüber Facebook, Google, Twitter und Microsoft sollten neue und kleinere Unternehmen, die bislang nicht am Uploadfilter beteiligt sind, aus Sicht der Bundesregierung daran teilnehmen?

12

Mit welchen Maßnahmen könnte aus Sicht der Bundesregierung verhindert werden, dass der weitere Druck der Europäischen Kommission auf die Internetunternehmen unter Androhung legislativer Maßnahmen (http://gleft.de/ 231) nicht zu einer überzogenen Entfernung von Inhalten („over-removal“) führt?

13

Auf welche Weise beteiligen sich Bundesbehörden am Portal „Shaping Internet Research Investigations Unified System“ (SIRIUS) bei Europol, und welche Informationen werden dort geteilt (http://gleft.de/230)?

14

Wie viele Ersuchen zur Entfernung „terroristischer und gewalttätig extremistischer“ Internetinhalte hat das Bundeskriminalamt seit deren Bestehen an die „Meldestelle für Internetinhalte“ bei Europol (EU IRU) zur Entfernung gemeldet?

15

Welche Landeskriminalämter sind nach Kenntnis der Bundesregierung am „Trusted Flagger Program“ von Google und YouTube beteiligt?

16

Wo werden die vom Bundeskriminalamt an Google und YouTube zur Entfernung gemeldeten Inhalte (nicht Hashwerte der Dateien) für weitere Ermittlungen gespeichert?

Berlin, den 25. Januar 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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