Anträge der Spätaussiedler auf Familienzusammenführung im Zeitraum 2014 – 2017
des Abgeordneten Waldemar Herdt und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Aufnahme von Aussiedlern und Spätaussiedlern sowie ihrer Familienmitglieder in Deutschland wird durch das Bundesvertriebenengesetz (BVFG) geregelt.
Die zehnte Gesetzesänderung des BVFG sollte die Familienzusammenführung bei Spätaussiedlern in Deutschland wesentlich erleichtern. Im Jahr 2014 wurden um die 30 000 neue Anträge auf Familienzusammenführung von Spätaussiedlern aus der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) und der Ukraine beim Bundesverwaltungsamt registriert. In den darauf folgenden drei Jahren wurden noch mehr als 40 000 Anträge gestellt. In Anlehnung an Durchschnittswerte über die Familiengröße von Spätaussiedlern, die vier Personen pro Haushalt beträgt, kann die Zahl der Familienangehörigen, die auf eine Aufnahme in Deutschland warten, auf ca. 300 000 Betroffene geschätzt werden (www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_BT/Spaetaussiedler/statistik/Monat/2a.html?nn=4487534).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
Warum wurden im Zeitraum 2014 – 2017 in Deutschland durchschnittlich nur ca. 6 000 Spätaussiedler bzw. ihrer Familienangehörigen pro Jahr aufgenommen, obwohl in dieser Zeitspanne mehr als 70 000 Anträge beim Bundesverwaltungsamt gestellt worden sind?
Mit welcher Zeitspanne können die in den GUS-Ländern lebenden Antragsteller rechnen, die für die Bearbeitung der im Zeitraum zwischen 2014 und 2017 gestellten Anträge erforderlich ist?