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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Finanzkontrolle Schwarzarbeit - Kontrolle von Mindestlöhnen 2017

Anzahl kontrollierter Betriebe bzw. Beschäftigter sowie Kontrollkompetenzen betr. gesetzlicher Mindestlohn, Branchenmindestlöhne, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in sensiblen Branchen, restliche andere Branchen sowie Lohnuntergrenze in der Leiharbeit, Kontrollen und aufgedeckte Verstöße, Ermittlungsverfahren und Bußgelder, Ermittlungsverfahren zu Veruntreuung und Vorenthaltung von Arbeitsentgelt, verhängte Geld- und Freiheitsstrafen, nachgeforderte Sozialversicherungsbeiträge und Säumniszuschläge, Schadenssumme beim Zoll, Personalsituation der FSK, Handlungsbedarf betr. Mindestlohn<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

22.02.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/66031.01.2018

Finanzkontrolle Schwarzarbeit – Kontrolle von Mindestlöhnen 2017

der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Corinna Rüffer, Sven Lehmann, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Kerstin Andreae, Sven-Christian Kindler, Lisa Paus, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat verantwortungsvolle Aufgaben zu bewältigen. Mittlerweile kontrolliert die FKS neben den sensiblen Branchen nach § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) immer mehr branchenspezifische Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) die Lohnuntergrenze in der Leiharbeit und seit 2015 auch den gesetzlichen Mindestlohn.

Die gesetzlichen Leitplanken bei den Löhnen greifen aber nur, wenn sie effektiv und umfassend kontrolliert werden. Notwendig ist dafür eine ausreichende Kontrolldichte und dies erfordert eine gute personelle und finanzielle Ausstattung der FKS. Immerhin garantieren Mindestlöhne einen fairen Wettbewerb zum Vorteil der Beschäftigten, aber auch der verantwortungsvollen Betriebe, die sich an die gesetzlich gefassten Rahmenbedingungen halten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Für wie viele Betriebe bzw. Beschäftigte hatte die FKS im Jahr 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt Kontrollkompetenzen?

2

Wurde die damalige Bundeskanzlerin ...?

a) Für welche allgemeinverbindlich erklärten Branchenmindestlöhne nach § 7 bzw. § 7a AEntG hatte die FKS im Jahr 2017 Kontrollkompetenzen, und für wie viele Betriebe bzw. Beschäftigte galten jeweils diese Branchenmindestlöhne;

b) für welche Branchen (ohne Branchenmindestlöhne) hatte die FKS im Jahr 2017 Kontrollkompetenzen entsprechend § 2a SchwarzArbG, und wie viele Betriebe bzw. Beschäftigte waren in den jeweiligen Branchen davon betroffen, und

c) für wie viele Betriebe und Beschäftigte galt die von der FKS zu prüfende Lohnuntergrenze in der Leiharbeitsbranche (wenn Zahlen nicht exakt vorliegen, reichen Schätzwerte und bitte jeweils mit Vergleichszahlen aus dem Jahr 2016 angeben)?

3

Wie viele Kontrollen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt von der FKS im Jahr 2017 durchgeführt, und wie viele davon

a) in den jeweiligen Branchen mit branchenspezifischen Mindestlöhnen nach dem AEntG;

b) in der Leiharbeitsbranche;

c) in den jeweiligen Branchen (ohne Branchenmindestlöhne), die unter § 2a SchwarzArbG fallen;

d) insgesamt in den restlichen anderen Branchen, und

e) in welchen Branchen gab es Schwerpunktprüfungen (bitte jeweils mit Vergleichszahlen aus dem Jahr 2016 angeben)?

4

Wie viele Verstöße hat die FKS nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt im Jahr 2017 aufgedeckt, und wie viele davon waren

a) Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG);

b) Verstöße gegen branchenspezifische Mindestlöhne nach dem AEntG;

c) Verstöße gegen die Lohnuntergrenze in der Leiharbeit;

d) Verstöße in Branchen (ohne Branchenmindestlöhne), die in § 2a SchwarzArbG aufgeführt sind, und

e) andere Verstöße (bitte die fünf häufigsten Verstöße benennen) (bitte jeweils mit Vergleichszahlen aus dem Jahr 2016 angeben)?

5

Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 insgesamt, und wie viele davon wurden wegen Nichtgewährung von Mindestlöhnen und Lohnuntergrenzen nach dem MiLoG, AEntG und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) eingeleitet, und wie viele davon

a) in den jeweiligen Branchen mit branchenspezifischen Mindestlöhnen nach dem AEntG;

b) in der Leiharbeitsbranche;

c) in den jeweiligen Branchen (ohne Branchenmindestlöhnen), die in § 2a SchwarzArbG aufgeführt sind, und

d) insgesamt in den restlichen anderen Branchen (bitte jeweils mit Vergleichszahlen aus dem Jahr 2016 angeben)?

6

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die infolge von Ermittlungsverfahren verhängten Bußgelder im Jahr 2017 insgesamt, und wie hoch waren die Bußgelder wegen

a) Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem MiLoG;

b) Nichtgewährung von branchenspezifischen Mindestlöhnen nach dem AEntG;

c) Nichtgewährung der Lohnuntergrenze in der Leiharbeit (AÜG);

d) Verstößen in Branchen (ohne Branchenmindestlöhne), die in § 2a SchwarzArbG aufgezählt sind, und

e) anderen Verstößen insgesamt (bitte auch differenziert nach den fünf Verstößen mit den höchsten Bußgeldern) (bitte mit Vergleichszahlen aus dem Jahr 2016 angeben)?

7

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die im Rahmen der Ermittlungsverfahren verhängten Bußgelder im Jahr 2017 wegen Nichtgewährung von Mindestlöhnen und Lohnuntergrenzen nach dem MiLoG, AEntG und AÜG insgesamt, und wie hoch waren die Bußgelder

a) in den jeweiligen Branchen mit spezifischen Mindestlöhnen nach dem AEntG;

b) in der Leiharbeitsbranche;

c) in den Branchen (ohne Branchenmindestlöhne), die in § 2a SchwarzArbG aufgeführt sind, und

d) insgesamt in den restlichen anderen Branchen (bitte jeweils mit Vergleichszahlen aus dem Jahr 2016 angeben)?

8

Wie viele Ermittlungsverfahren gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 aufgrund des Verdachts auf Veruntreuung und Vorenthaltung von Arbeitsentgelt nach § 266a des Strafgesetzbuchs (StGB) insgesamt, und wie viele davon

a) in den jeweiligen Branchen mit branchenspezifischen Mindestlöhnen nach dem AEntG;

b) in der Leiharbeitsbranche;

c) in den jeweiligen Branchen (ohne Branchenmindestlöhne), die in § 2a SchwarzArbG aufgeführt sind, und

d) insgesamt in den restlichen anderen Branchen (bitte jeweils mit Vergleichszahlen aus dem Jahr 2016 angeben)?

9

In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 Geld- sowie Freiheitsstrafen wegen Veruntreuung und Vorenthaltung von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB insgesamt verhängt, und wie hoch war der Anteil

a) in den jeweiligen Branchen mit branchenspezifischen Mindestlöhnen nach dem AEntG;

b) in der Leiharbeitsbranche;

c) in den jeweiligen Branchen (ohne Branchenmindestlöhne), die in § 2a SchwarzArbG aufgeführt sind, und

d) insgesamt in den restlichen anderen Branchen (bitte jeweils mit Vergleichszahlen aus dem Jahr 2016 angeben)?

10

In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Sozialversicherungsbeiträge sowie Säumniszuschläge im Jahr 2017 nachgefordert, und wie hoch waren die jeweils tatsächlich vereinnahmten Summen

(bitte mit Vergleichsangaben aus dem Jahr 2016 beantworten)?

11

Wie hoch war im Jahr 2017 die Schadenssumme in der Jahresstatistik des Zolls nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt;

a) aus welchen Bestandteilen und in welcher Höhe jeweils, setzt sie sich konkret zusammen;

b) wie hoch war der Anteil der Schadenssumme aufgrund der Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns;

c) wie hoch war der Anteil der Schadenssumme aufgrund der Nichtgewährung von branchenspezifischen Mindestlöhnen nach dem AEntG;

d) wie hoch war der Anteil der Schadenssumme aufgrund der Nichtgewährung der Lohnuntergrenze in der Leiharbeitsbranche;

e) wie hoch war der Anteil der Schadenssumme in Branchen (ohne Branchenmindestlöhne), die in § 2a SchwarzArbG aufgeführt sind, und

f) wie hoch war der Anteil der Schadenssumme in den restlichen anderen Branchen (bitte jeweils mit Vergleichszahlen aus dem Jahr 2016 angeben)?

12

Wie viele Planstellen standen der FKS nach Kenntnis der Bundesregierung bewilligt am 1. Januar 2017 und am 1. Januar 2018 zur Verfügung;

a) wie viele Planstellen waren am 1. Januar 2017 und am 1. Januar 2018 tatsächlich besetzt, und wie viele konnten nicht besetzt werden;

b) wie viel Personal wurde im Jahr 2017 an welche Behörden, für welchen Zeitraum, abgeordnet;

c) wie viele Beschäftigte der FKS gingen im Jahr 2017 tatsächlich in den Ruhestand bzw. haben aus anderen Gründen ihren Dienst aufgegeben, und

d) wie viel Personal wurde der FKS 2017 neu zugeführt (bitte jeweils mit Vergleichsangaben aus den Jahren 2015 und 2016 angeben)?

13

Wie viel Personal benötigt die FKS nach Kenntnis der Bundesregierung, um die für die Kontrolle des Mindestlohns beschlossenen 1 600 zusätzlichen Planstellen bis zum Jahr 2022 tatsächlich besetzen zu können

(bitte inklusive der Zahl des Personals, das bis zum Jahr 2022 voraussichtlich aus der FKS ausscheiden wird und inklusive der Zahl der bisher nicht besetzten Stellen), und welche Maßnahmen werden ergriffen, damit das versprochene Personal bis zum Jahr 2022 tatsächlich zur Verfügung steht?

14

Wie beurteilt die Bundesregierung die Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung e. V. (DIW), nach der im Jahr 2016 rund 1,8 Millionen Beschäftigten unterhalb des Mindestlohns bezahlt wurden (DIW, 6. Dezember 2017), und sieht die Bundesregierung deshalb Handlungsbedarf? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welcher Form?

15

Welche Strategien hat die FKS im Jahr 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Kontrollen aufgedeckt, mit denen der gesetzliche Mindestlohn umgangen wurde

(bitte die häufigsten zehn Strategien benennen), und welche Maßnahmen sind dagegen geplant?

Berlin, den 30. Januar 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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