Personalstruktur der Bundeswehr
des Abgeordneten Peter Felser und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Mit der Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts in der 18. Wahlperiode (Zweites Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, BGBl. 2014 I Nr. 52), ist der sogenannte Optionszwang, d. h. dass sich eine Person bis zum 23. Geburtstag für die deutsche oder eine andere Staatsangehörigkeit entscheiden muss, praktisch entfallen.
Dies gilt in den Fällen, in denen die Betroffenen nachweisen, dass sie sich bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres acht Jahre im Inland aufgehalten haben, sechs Jahre die Schule besucht haben oder im Inland einen Schulabschluss erworben oder eine Berufsausbildung abgeschlossen haben.
Die betroffenen Personen können demzufolge bis an ihr Lebensende zwei Staatsangehörigkeiten besitzen.
Dieser Umstand hat unter anderem Auswirkungen auf die Struktur der Bewerber zum Dienst bei der Bundeswehr sowie für die Struktur der Soldaten im aktiven Dienst (Quelle: WELT vom 28. November 2013, www.welt.de/ politik/deutschland/article122369823/Das-Wehrpflicht-Problem-der-jungen- Deutschtuerken.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
Wie viele Soldaten mit zwei Staatsangehörigkeiten, dem sogenannten Doppelpass, haben im Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis heute in der Bundeswehr gedient bzw. dienen noch, und welche zweiten Staatsangehörigkeiten hatten bzw. haben diese Soldaten.
Wie hoch sind seit dem 1. Januar 2005 die Bewerberzahlen bei der Bundeswehr von Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit im Vergleich zu den Bewerberzahlen von Personen mit nur einer, der deutschen, Staatsangehörigkeit?