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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Gefährdung von Wasserorganismen durch Neonicotinoide und Glyphosat

Handlungsbedarf betr. weiterer Anwendungsbeschränkungen, Pestizidbelastung von Gewässern, Erfassung von Pestizid- und Biozidwirkstoffen in Umweltnormen, Anteil an in der EU zugelassenen Wirkstoffen, Schlussfolgerungen aus Untersuchungen in England und der Schweiz betr. schädlicher Wirkungen auf Wasserorganismen sowie Studien zu Umweltrisiken durch Einsatz in Gewächshäusern bzw. zur Toxizität, Mengen und Anwendungsbereiche in Deutschland, Prüfbedarf betr. Einschränkungen, Berücksichtigung wiss. Erkenntnisse im Zulassungsverfahren sowie bei der Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans zur Pflanzenschutzmittelanwendung<br /> (insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

23.02.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/67801.02.2018

Gefährdung von Wasserorganismen durch Neonicotinoide und Glyphosat

der Abgeordneten Harald Ebner, Steffi Lemke, Dr. Bettina Hoffmann, Lisa Badum, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Friedrich Ostendorff, Markus Tressel, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Voraussichtlich im März 2018 wird der Vorschlag der Europäischen Kommission für ein Freilandverbot von drei Insektizidwirkstoffen aus der Gruppe der Neonicotinoide durch die EU-Mitgliedstaaten beraten. Eine wachsende Zahl von Studien belegt Gefährdungen durch diese Insektizidgruppe für eine Vielzahl von Tiergruppen bzw. Ökosysteme, darunter auch viele aquatische Lebensformen (vgl. u. a. den Bericht „An update oft he Worldwide Integrated Assessment (WIA) on systemic insecticides. Part 2; impacts on organisms and ecosystems“, September 2017, https://link.springer.com/content/pdf/10.1007%2Fs11356-017-0341-3.pdf). Gewässerorganismen sind durch die hohe Wasserlöslichkeit der Neonicotinoide in besonderem Maße Risiken ausgesetzt. Dies zeigen neuere Untersuchungen zu hohen, teils chronischen Belastungen von Flüssen in Deutschland und anderen europäischen Ländern. Hinweise gibt es auch auf Einträge aus Gewächshäusern und aus Anwendungen als Biozid (vgl. www.greenpeace.org/ euunit/Global/eu-unit/reports-briefings/2017/20171211-Neonicotinoids-greenhouses- risk-bees-study.pdf). Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen zu Lücken der Risikobewertung und nach der Positionierung der Bundesregierung zu diesen Erkenntnissen insbesondere im Hinblick auf anstehende Regulierungsentscheidungen für Neonicotinoide auf EU-Ebene (insbesondere dem Vorschlag der Europäischen Kommission für ein Freilandverbot der Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam).

Auch der als „toxisch für aquatische Lebewesen mit langdauernden Effekten“ eingestufte Herbizidwirkstoff Glyphosat, der Ende 2017 nach langer Debatte auf EU-Ebene für fünf Jahre erneut genehmigt wurde, findet sich immer wieder in Gewässern, häufig auch in Form des ebenfalls toxischen Abbauprodukts AMPA (vgl. https://echa.europa.eu/de/substance-information/-/substanceinfo/100.012.726; www.bund-brandenburg.de/gewaesser/feldsoelle/). Bislang fehlen sowohl ein kontinuierliches Monitoring der Belastung unserer Gewässer mit glyphosathaltigen Pestiziden sowie deren Metaboliten als auch eine systematische Prüfung der entsprechenden Auswirkungen auf Amphibien und andere Wasserorganismen.

Studien deuten auf eine Mitverantwortung des Glyphosateinsatzes für den starken Rückgang von Amphibien hin (vgl. http://onlinelibrary.wiley.com/wol1/doi/10. 1002/etc.2268/full). Im Laufe des Jahres 2018 müssen in Deutschland infolge der EU-Genehmigungserneuerung von Glyphosat alle glyphosathaltigen Pestizide neu zugelassen werden, wobei Anwendungsbestimmungen und -beschränkungen erlassen werden können, um neueren Erkenntnissen zu Risiken und negativen Effekten dieser Formulierungen im Sinne des Vorsorgeprinzips Rechnung zu tragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung hinsichtlich weiterer Anwendungsbeschränkungen für Neonicotinoide vor dem Hintergrund des Berichts „Gewässer in Deutschland. Zustand und Bewertung“ (März 2017) des Umweltbundesamtes, wonach es von 2013 bis 2015 bei ca. 17 Messstellen zu einer Überschreitung der Umweltqualitätsnorm für Imidacloprid gekommen ist?

2

Welche Kenntnisse zu Höhe und Umfang der Pestizidbelastung von Gewässern insbesondere in Bezug auf Neonicotinoide bestehen bei der Bundesregierung über die Daten des Berichts „Gewässer in Deutschland. Zustand und Bewertung“ hinaus?

3

Welche Daten zu Belastungswerten für deutsche Gewässer im Hinblick auf Kurzzeit- und Langzeitexpositionen von Neonicotinoiden sind der Bundesregierung und den fachlich zuständigen Bundesbehörden bekannt (bitte Werte im Mengenverhältnis Mikrogramm Wirkstoff pro Liter Wasser angeben)?

4

Welche Pestizid- und Biozidwirkstoffe sind bislang durch Umweltnormen bzw. Belastungsgrenzwerte für die Konzentration in Gewässern über Regelungen in der Oberflächengewässerverordnung bzw. in der Wasserrahmenrichtlinie erfasst, und wie hoch ist der Anteil dieser Substanzen an der Gesamtzahl der in der EU zugelassenen Wirkstoffe?

5

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hinsichtlich ihrer Positionierung zu weiteren Anwendungsbeschränkungen für Neonicotinoide auf EU-Ebene aus aktuellen Untersuchungen in England, wonach zehn von 16 untersuchten Flüssen chronische oder akute Belastungen mit Neonicotinoiden aufweisen, die schädliche Auswirkungen auf Wasserorganismen haben können (vgl. www.buglife.org.uk/sites/default/files/Shardlow% 20Neonicotinoids%20in%20water%20in%20the%20UK_0.pdf)?

6

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hinsichtlich ihrer Positionierung zu weiteren Anwendungsbeschränkungen für Neonicotinoide auf EU-Ebene hinsichtlich der Erkenntnis der in Frage 5 genannten englischen Untersuchung, dass die höchste Belastung bei Thiamethoxam im Fluss Waveney auf den Anbau von Zuckerrüben zurückgeführt werden kann (vgl. S. 31), deren Kultivierung bislang nicht von den bestehenden Anwendungsbeschränkungen für Neonicotinoide erfasst wird?

7

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich Mengen und Anwendungsbereichen von Neonicotinoiden als Biozide in Deutschland?

8

Inwieweit sieht die Bundesregierung Prüfungsbedarf hinsichtlich Einschränkungen bei der Verwendung von Neonicotinoiden als Biozide vor dem Hintergrund der in Frage 5 genannten englischen Untersuchung, wonach Parasitenbehandlungsmittel mit Neonicotinoiden für Haustiere eine wahrscheinliche Quelle für Gewässerbelastungen mit Imidacloprid sind (siehe in der Zusammenfassung die Punkte 13 und 14)?

9

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus einer neueren Untersuchung an schweizer Fließgewässern, wo bei 32 Pestizidwirkstoffen (darunter auch Thiacloprid) effekt-basierte Wasserqualitätskriterien überschritten wurden, sodass ein zeitweise hohes Risiko für negative Effekte auf Wasserlebewesen festgestellt wurde (vgl. www.oekotoxzentrum.ch/media/ 150948/2017_langer_junghans_aqua-gas.pdf), und inwieweit werden vergleichbare effekt-basierte Wasserqualitätskriterien bereits bei der Risikobewertung von Pestiziden etwa im Rahmen von nationalen Zulassungsverfahren berücksichtigt?

10

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung GmbH, wonach die Neonicotinoide Thiacloprid und Imidacloprid hauptverantwortlich für eine Beeinträchtigung des aquatischen Ökosystems durch negative Effekte auf verschiedene Arten von Krebstieren und Wasserinsekten sind (vgl. www.umweltbundesamt.at/aktuell/presse/lastnews/ news2014/news_140603/), und wenn nein, warum nicht?

11

Welche Schlussfolgerungen hinsichtlich der Umweltrisiken durch den Einsatz von Neonicotinoiden in Gewächshäusern sowie bezüglich der Folgen einer Ausklammerung dieses Bereichs vom Vorschlag der Europäischen Kommission für ein Anwendungsverbot von Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam zieht die Bundesregierung aus einem aktuellen Bericht der Greenpeace Research Laboratories, worin mehrere wissenschaftlich fundierte Hinweise auf Neonikotinoidbelastungen und Expositionswege im Zusammenhang mit Gewächshauseinsätzen aufgeführt sind und daraus folgt, dass Gewächshäuser keinesfalls als geschlossene Systeme angesehen werden dürfen, die einen ausreichenden Schutz von Nichtzielorganismen sicherstellen könnten (vgl. www.greenpeace.org/eu-unit/Global/eu-unit/ reportsbriefings/2017/20171211-Neonicotinoids-greenhouses-risk-bees-study.pdf)?

12

Sind nach Einschätzung der Bundesregierung vor dem Hintergrund des genannten Greenpeace-Berichts die verschiedenen Expositionswege wie belastete Abwässer, offene Lüftungsfenster, Drainagesysteme, undichte Basen der Gewächshäuser, Verbleib organischer Abfälle und daraus folgende Risiken des Einsatzes von Neonicotinoiden in Gewächshäusern bereits ausreichend erforscht und in der bisherigen Risikobewertung von Neonicotinoiden berücksichtigt, um eine inakzeptable Gefährdung von Bestäubern und anderen Nichtzielorganismen ausschließen zu können?

13

Teilen die Bundesregierung und die fachlich zuständigen Bundesbehörden die Empfehlung aus einer Überblicksstudie zur Toxizität von Neonicotinoiden für wasserlebende Insekten und Krebstiere, wonach, für sehr niedrige ökologische Schwellenwerte von 0,2 µg/Liter für Kurzeitexpositionen und 0,035 µg/Liter für Langzeitexpositionen anzuwenden sind, um Schäden für Wasserlebewesen zu vermeiden (vgl. www.sciencedirect.com/science/article/ pii/S0160412014003183?via%3Dihub), was eine Belastungsschwelle für Neonicotinoide darstellt, die laut internationaler Überblicksstudien in der großen Mehrheit der international untersuchten Oberflächengewässer überschritten wird (vgl. https://link.springer.com/content/pdf/10.1007%2Fs11356-017-0341-3.pdf), und wenn nein, warum nicht?

14

Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Große Wasserfloh (Daphnia Magna) als Standard-Untersuchungsspezies im Rahmen der bisherigen Risikobewertung eine viel geringere toxikologische Empfindlichkeit gegenüber Imidacloprid aufweist als die im Rahmen der Studie behandelten Wasserlebewesen aus dem Bereich Insekten und Krebstiere (vgl. www.sciencedirect. com/science/article/pii/S0160412014003183?via%3Dihub und https://link. springer.com/content/pdf/10.1007%2Fs11356-017-0341-3.pdf), und mit welchen Aktivitäten trägt die Bundesregierung dazu bei, die Verwendung besser geeigneter Untersuchungsspezies voranzutreiben?

15

Welche Folgen für die künftige Risikobewertung von Neonicotinoiden erwarten die bei nationalen Zulassungsverfahren von Pestiziden fachlich eingebundenen Bundesbehörden durch die Erkenntnis aus neueren Studien, wonach eine extreme chronische Toxizität bei Langzeitexpositionen von Neonicotinoiden gegenüber Wasserorganismen festgestellt wurde, was in vielen Fällen eine in der Praxis vielfach höhere Empfindlichkeit gegenüber diesen Wirkstoffen im Vergleich zu Kurzzeitbelastungen bedeutet (vgl. https:// link.springer.com/article/10.1007/s11356-017-0341-3)?

16

Inwieweit wird die Bundesregierung der von Experten des Bundesamts für Naturschutz und der Universität Trier formulierten Notwendigkeit, die Amphibien-Populationen und die Belastung der Gewässer mit Glyphosat, AMPA und den Beistoffen glyphosathaltiger Pestizide systematisch zu überwachen, in Zukunft entsprechen (vgl. http://onlinelibrary.wiley.com/wol1/ doi/10.1002/etc.2268/full)?

17

Welche Schlussfolgerungen für die Ausgestaltung zukünftiger am Vorsorgeprinzip orientierter Anwendungsbeschränkungen (auf nationaler Ebene) für Formulierungen auf Basis von Neonicotinoiden sowie Glyphosat ziehen die Bundesregierung und die bei Zulassungsverfahren fachlich eingebundenen Bundesbehörden aus Forschungsergebnissen des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung GmbH (UFZ) Leipzig aus dem Jahr 2016, wonach Umweltstressoren die ökologischen Effekte von Pestiziden um bis zum Faktor 100 erhöhen können, was bislang in der Risikobewertung für Pestizidwirkstoffe nicht berücksichtigt wird (vgl. www.ufz.de/index.php?de= 36336&webc_pm=36/2016)?

18

Wie wird die Bundesregierung bzw. das zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die belegte Glyphosat-Belastung deutscher Flüsse, Bäche, Seen und Teiche und das vermutete Risiko für Amphibien bzw. deren Larven bei der anstehenden Entscheidung über die erneute Zulassung der glyphosathaltigen Pestizide und die mögliche Formulierung von Anwendungsbestimmungen bzw. -beschränkungen berücksichtigen (vgl. www.gruene-fraktion-sachsen.de/presse/pressemitteilungen/2016/ studie-zur-pestizidbelastung-von-kleingewaessern-gruene-auch- fliessgewaesserund-badesee-betroffen/; www.swp.de/ulm/lokales/ulm_neu_ulm/spuren- desumstrittenen-pflanzengifts-glyphosat-in-der-donau-13022163.html; www. gruene-fraktion-brandenburg.de/presse/pressemitteilungen/2016/ havelsuedlich-von-berlin-mit-glyphosat-belastet/)?

19

Welche Schlussfolgerungen im Hinblick auf Überlegungen für Anwendungsbeschränkungen auf nationaler Ebene zieht die Bundesregierung aus aktuellen Forschungsergebnissen der Universität Rostock, wonach Glyphosat trotz der Bindung an Bodenpartikel leichter als bisher vermutet ins Grundwasser gelangen kann, insbesondere vor dem Hintergrund einer weiteren aktuellen Studie der Universität Wageningen, die eine erhebliche Belastung der europäischen Böden mit Glyphosat und AMPA feststellt und die bisher behauptete schnelle Abbaubarkeit in Frage stellt – wie auch die europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA, die in ihren Schlussfolgerungen eine Halbwertszeit von bis zu 500 Tagen angibt (vgl. www.focus.de/ regional/rostock/forschung-forschungen-zu-glyphosat-herbizid-ist-mobiler- als-vermutet_id_7686433.html; www.sciencedirect.com/science/article/pii/ S0048969717302486; www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0048969 717327973 sowie http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.2903/j.efsa.2015.4302/ epdf S. 21)?

20

Welchen Handlungsbedarf leitet die Bundesregierung aus den Erkenntnissen der Arbeitsgruppe des norwegischen Wissenschaftlers Thomas Bøhn ab, der zu dem Schluss kommt, dass Glyphosat und glyphosathaltige Pestizide für Wasserflöhe um ein Vielfaches toxischer sind, als von den Glyphosatherstellern in den Zulassungsstudien dargestellt,

a) für den Schutz der Gewässer und der in ihnen lebenden Organismen vor Verunreinigung mit glyphosathaltigen Pestiziden,

b) für eine grundlegende Reform des Zulassungsverfahrens, insbesondere hinsichtlich der Problematik, dass die Risikobewertung wesentlich auf von Pestiziderstellern eingereichten und nicht veröffentlichten Studien beruht, wo Gefahren einer Einflussnahme auf die Ergebnisse bestehen (vgl. www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/23224423; www.frontiersin.org/ articles/10.3389/fenvs.2016.00028/full)?

21

Welche Konsequenzen aus den genannten wissenschaftlichen Erkenntnissen zur erheblichen Gefährdung von Wasserorganismen durch Pestizide zieht die Bundesregierung hinsichtlich der Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln?

22

Welche konkreten Maßnahmen und Ansätze zur Reduktion von Pestizideinträgen in Gewässer wurden im Rahmen der Umsetzung des „Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln“ (NAP) im NAP-Forum bislang begonnen oder umgesetzt?

23

Wie hoch ist der aktuelle Zielerreichungsgrad bei bewachsenen Gewässerrandstreifen für Oberflächengewässer in sensiblen Gebieten (Naturschutz- und Trinkwasserschutzgebiete), wofür ein NAP-Zielwert von 80 Prozent im Jahr 2018 besteht, und falls dieser Zielwert absehbar verfehlt wird, welche Maßnahmen strebt die Bundesregierung an, um einen vollständigen Randstreifenschutz für diese Gewässer bis zum Jahr 2023 zu erreichen, wie er im NAP vorgesehen ist (vgl. Entwurf NAP-Zwischenbericht 2013 bis 2016)?

Berlin, den 30. Januar 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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