Einstellungs- und Ausbildungspraxis im Polizeidienst bei der Bundespolizei und sonstigen Bundespolizeibehörden
des Abgeordneten Martin Hess und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Anfang November 2017 zirkulierte eine Sprachaufnahme in den Medien, in der ein anonymer Ausbilder an der Berliner Polizeiakademie die „unhaltbare“ Ausbildungssituation beklagt (www.welt.de/politik/deutschland/article170211261/Aufregung-um-Ton-Aufnahme-ueber-Zustaende-an-Polizei-Akademie.html). Der Ausbilder bringt die Situation in Zusammenhang mit dem hohen Anteil an „Araber(n) und Türken“. In der Folge berichteten weitere Zeugen, etwa ein Beamter des Landeskriminalamtes und eine Polizeischülerin aus Berlin, über mangelhafte Deutschkenntnisse, gezielte Missachtung weiblicher Auszubildender, Unterrichtsverweigerung, Respektlosigkeiten gegenüber Lehrkräften und Mitschülern (www.welt.de/politik/deutschland/article172273682/Berlin-Experte-soll-Skandal-an-Polizeischule-untersuchen.html). Aus anderen Bundesländern wurden ähnliche Verhaltensweisen bekannt, z. B. verweigerte ein muslimischer Polizist in Rheinland-Pfalz einer Kollegin den Handschlag (www.welt.de/politik/deutschland/article166893316/Muslimischer-Polizist-verweigert-Kollegin-den-Handschlag.html).
Den Verdacht, dass die Berliner Polizei durch kriminelle arabische „Clans“ unterwandert werde, konnte der Berliner Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft bestätigen (www.spiegel.de/panorama/justiz/polizeigewerkschafterarabische-clans-draengen-in-berlin-in-oeffentlichen-dienst-a-1176952.html).
Dokumentiert sind Bestrebungen in den letzten Jahren, Beamte mit Migrationshintergrund zu gewinnen, z. B. in Moscheen wurde um Nachwuchs geworben (www.hna.de/politik/hessens-polizei-wirbt-moschee-ihren-beruf-3261181.html).
Grundsätzlich ist aus Sicht der Fragesteller nichts dagegen einzuwenden, wenn geeignete Bewerber einen Migrationshintergrund haben. Anders sieht es jedoch aus Sicht der Fragesteller aus, wenn dieser Migrationshintergrund selbst zum positiven Qualifikationskriterium ernannt würde, auf Kosten herkömmlicher Kriterien wie Leistung und persönlicher Integrität. Solche Missstände wären aus Sicht der Fragesteller geeignet, das Vertrauen der Bürger in den Staat bzw. seine Beamten nachhaltig zu erschüttern. Es besteht aus Sicht der Fragesteller die Gefahr, dass der Rechtsstaat in seiner rationalen Funktionsweise gefährdet und archaische Ehrbegriffe in staatlichen Kerninstitutionen verankert werden. Darüber ob es auch bei der Bundespolizei ähnliche Zustände gibt, müssen die Bürger schnellstens in Kenntnis gesetzt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wurden bei den Bundespolizeibehörden im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern, wie der Bundespolizei, dem Zoll, dem Bundeskriminalamt, dem Bundesverfassungsschutz, im Bereich der Bahnpolizei, der Luftverkehrssicherheit, des Grenzschutzes usw. die Bewerberanforderungen insgesamt bezüglich der Ausbildung in einer Beamtenlaufbahn in den letzten zehn Jahren formal oder inhaltlich verändert bzw. herabgesetzt?
Wenn ja, wie sehen diese Modifikationen im Detail aus?
Wurden aufgrund der Integrationsbemühungen auf Bundesebene die Einstellungsvoraussetzungen speziell für Bewerber mit Migrationshintergrund herabgesetzt?
a) Können beispielsweise mangelhafte Deutschkenntnisse bei Bewerbern mit Migrationshintergrund durch muttersprachliche Fähigkeiten aus ihren Herkunftsländern oder durch sonstige sogenannte „interkulturelle Kompetenz“ ausgeglichen werden, wenn ja, wie, und von wem wurde diese Kompetenz festgestellt?
b) Ist die „interkulturelle Kompetenz“ in die üblichen Leistungsbeurteilungen eingeflossen oder werden durch sie Mängel in diesen Leistungsbeurteilungen ausgeglichen?
c) Wurden insbesondere die formalen Kriterien hinsichtlich Vorstrafen oder bisheriger Ermittlungsverfahren modifiziert, wenn ja, inwiefern?
d) Wurden die formalen Kriterien hinsichtlich dem Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung modifiziert, wenn ja, inwiefern?
Sind auch Bewerber mit strafrechtlichen Vorbelastungen oder in Ermittlungsverfahren Involvierte zu Bewerbungsgesprächen eingeladen worden, und wie viele wurden eingestellt (bitte die letzten 15 Jahre nach den jeweiligen Behörden aufschlüsseln)?
a) Falls ja, wie viele sind wie vorbelastet und welchem Migrationshintergrund sind diese Personen zuzuordnen (gegliedert nach genauer Zahl, Art der Vorbelastung und dem Migrationshintergrund)?
b) Welche Art der Vorbelastungen, gegliedert nach Deliktsart und Häufigkeit, sind bei diesem Personenkreis gegeben (bitte die letzten 15 Jahre nach den jeweiligen Behörden aufschlüsseln)?
c) Wie viele disziplinarrechtliche Verstöße gab es bei dieser Gruppe der Eingestellten, und gegen welche dienst- und strafrechtlichen Normen wurde wie oft verstoßen (bitte die letzten 15 Jahre nach den jeweiligen Behörden aufschlüsseln)?
Wurden bei den zuvor genannten Bundespolizeibehörden im Zuständigkeitsbereich des Bundesinnenministeriums neben den üblichen Anwerbemaßnahmen ebenfalls gezielt u. a. mit speziellen Medien, etwa durch fremdsprachige Filme und Flyer, potentielle Bewerber mit Migrationshintergrund angesprochen?
Wurden solche Anwerbemaßnahmen auch an speziellen Orten wie Moscheen, vor Konsulaten etc. durchgeführt?
Durch welche Maßnahmen stellt das Bundesinnenministerium sicher, dass keine Unterwanderung der genannten Bundespolizeibehörden durch kriminelle Familienclans oder aus dem Bereich der organisierten Kriminalität der genannten Bundespolizeibehörden stattfindet?