BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Aktivitäten der Bundeswehr in Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe 2016 bis 2017

Aktivitäten bzw. Zusammenarbeit der Bundeswehr mit Einrichtungen der frühkindlichen Förderung an diversen Standorten, Patenschaften, Besuche von bzw. Spenden an Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, besondere Vorfälle, Kosten, Ziele der Kooperation<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

19.03.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/68425.01.2018

Aktivitäten der Bundeswehr in Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe 2016 bis 2017

der Abgeordneten Norbert Müller (Potsdam), Christine Buchholz, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Birke Bull-Bischoff, Anke Domscheit-Berg, Brigitte Freihold, Nicole Gohlke, Heike Hänsel, Ralph Lenkert, Thomas Nord, Sören Pellmann, Victor Perli, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Rahmen diverser Berichte und aus Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen der Fraktion DIE LINKE. wurde bekannt, dass die Bundeswehr an vielen Standorten Aktivitäten mit Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe durchführt und teilweise auch längerfristig mit ihnen kooperiert (zuletzt Bundestagsdrucksache 18/7494). Unter anderem Kindertagesstätten, stationäre Einrichtungen wie Kinderheime, Freizeiteinrichtungen wie Kinder- und Jugendzentren, Kinderspielhäuser, Beratungseinrichtungen oder öffentliche Jugendhilfeträger fanden Unterstützung auf vielfältige Art und Weise durch die Bundeswehr. Zu den Aktivitäten zählen u. a. Hausaufgabenhilfe und außerschulische Freizeitbetreuung, Lesepatenschaften für Grund- und Vorschulkinder, Arbeitsleistungen für Kindertageseinrichtungen, Kinderfreizeiten bei der Marine, Besuche von Truppenübungsplätzen durch Kitakinder, Spendenübergaben oder die Bereitstellung von Fahrzeugen (ebenda).

„Im Rahmen von Patenschaften besichtigen die Kinder etwa Kasernen, gehen auf Schatzsuche in der Untertageanlage oder fahren Schlauchboot. Soldaten backen in der Kita Waffeln und reparieren Klettergerüste. So besuchten Kinder der kommunalen Kita ‚Rappelkiste‘ im Mai 2014 das flugmedizinische Institut der Bundeswehr in Königsbrück. ‚Dabei durften sich die Kinder das große Kampfflugzeug Tornado anschauen und selbst mal mit Helm und Maske vor der Kamera posieren‘, heißt es in einem auf der Webseite der Stadt veröffentlichten Beitrag. [...] Zudem überreichte die Bundeswehr seit 2010 Spenden im Wert von über 150.000 Euro an über 85 Einrichtungen“ (taz vom 17. Februar 2016).

Tausende minderjährige Kinder ab dem ersten Lebensjahr kamen im Rahmen der Aktivitäten der Bundeswehr in direkte Berührung mit der Bundeswehr (vergleiche Bundestagsdrucksache 18/7494).

Die Themen Bundeswehr und Umgang mit Kindern und Jugendlichen waren auch Gegenstand der Beratungen in der Kinderkommission des Deutschen Bundestages. In der Stellungnahme der Kinderkommission zum Verhältnis von Militär und Jugend in Deutschland stellte die Kinderkommission eine Nichteinhaltung des Werbeverbotes an Minderjährigen fest, wie es die UN-Kinderrechtskonvention vorsieht (Kinderkommission des Deutschen Bundestages, Kommissionsdrucksache 18/16) : „Ebenfalls in Absatz 77 der Abschließenden Bemerkungen zum gemeinsamen dritten und vierten periodischen Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland fordert der UN-Ausschuss [für die Rechte des Kindes; Ergänzung durch Verfasser], alle Formen von Werbekampagnen, die auf Kinder abzielen, zu verbieten. Dies wurde mehrfach in den Anhörungen der Kinderkommission aufgegriffen. So kritisierten die Expertinnen und Experten, dass die Bundeswehr gezielt Werbung für Minderjährige mache und dabei auch diejenigen anspreche, die noch nicht in einem rekrutierungsfähigen Alter sind. So würden beispielsweise durch die ‚Bundeswehr Adventure-Camps‘, durch Besuche von Kindergartengruppen und Schulklassen in Kasernen oder durch gezielte Werbung in Jugendmagazinen bewusst Kinder angesprochen, die das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und nach deutschem Recht noch nicht rekrutierungsfähig sind.“

Der Umgang mit Kindern würde wiederum für Werbezwecke missbraucht, merkt die Kinderkommission an: „Werbung mit Kindern erfolge beispielsweise dadurch, dass von den erwähnten Besuchen von Kindergartengruppen und Schulklassen Berichte und Fotos, auf denen die Kindern teilweise deutlich erkennbar sind, auf Internetseiten der Bundeswehr gestellt, beziehungsweise für deren Social-Media-Auftritte verwendet werden oder Kinder und Jugendliche schlicht in Werbespots der Bundeswehr auftauchten. […] Kinder und Jugendliche würden hierdurch als Werbeträger_innen für Interessen, die nicht zwingend mit ihren eigenen korrespondieren, instrumentalisiert“ (Kinderkommission des Deutschen Bundestages, Kommissionsdrucksache 18/16).

Dies wurde von verschiedenen Expertinnen und Experten in drei öffentlichen Anhörungen im Januar/Februar 2016 in der 18. Wahlperiode kritisch betrachtet und bewertet (siehe Protokolle der öffentlichen Expertengespräche, www.bundestag.de/kiko bzw. 13. Januar 2016, www.bundestag.de/blob/409882/5b56eff3e145ca06f38b5498ca40c191/wortprotokoll-data.pdf; 27. Januar 2016, www.bundestag.de/blob/414994/e73da22c25bd00397a91b2256fc237bb/wortprotokoll-data.pdf; 17. Februar 2016, www.bundestag.de/blob/415296/f1d3372f4bac93fd89323bf9fbfc062e/wortprotokoll-data.pdf).

Die Bundeswehr hingegen sieht die Aktivitäten, die autonom durch die Standorte durchgeführt werden, als Beweis für eine gute Verankerung im gesellschaftlichen Umfeld und Beleg für das ehrenamtliche Engagement ihrer Angehörigen. Mit den Aktivitäten vor Ort soll das Ansehen der Bundeswehr im Allgemeinen sowie des soldatischen Dienstes im Besonderen gesteigert werden (Bundestagsdrucksache 18/7494).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

An welchen Standorten hat die Bundeswehr in den Jahren 2016 und 2017 Einrichtungen der frühkindlichen Förderungen wie Kindertagespflege bzw. Kindertageseinrichtungen besucht (bitte detailliert aufschlüsseln nach Standort, Name und Träger der Einrichtungen, Alter und Anzahl der Kinder, durchgeführten Aktivitäten/Programm sowie Zustimmung/Elterneinverständnis)?

2

An welchen Standorten haben in den Jahren 2016 und 2017 Einrichtungen der frühkindlichen Förderungen wie Kindertagespflege bzw. Kindertageseinrichtungen Einrichtungen der Bundeswehr besucht (bitte detailliert aufschlüsseln nach Standort, Name und Träger der Einrichtungen, Alter und Anzahl der Kinder, durchgeführten Aktivitäten/Programm sowie Zustimmung/Elterneinverständnis)?

3

An welchen Standorten unterhielten in den Jahren 2016 und 2017 Truppenteile/Organisationsbereiche usw. der Bundeswehr Kooperations- bzw. Patenschaftsvereinbarungen, die engere Beziehungen bzw. Unterstützung, Austausch mit Einrichtungen der frühkindlichen Förderungen wie Kindertagespflege bzw. Kindertageseinrichtungen beinhalten? Was ist Gegenstand solcher Kooperationen bzw. Patenschaften, und inwiefern sehen diese die Durchführung von Aktivitäten vor (bitte jeweils detailliert aufschlüsseln nach Standort, Name und Träger der Einrichtungen, Zeitraum sowie Inhalt der Kooperation/Zusammenarbeit)? Ist die Kooperation für die jeweiligen Nutzerinnen und Nutzer der Einrichtungen transparent (bitte jeweils einzeln erläutern und aufführen)?

4

An welchen Standorten wurden in den Jahren 2016 und 2017 von der Bundeswehr bzw. von Angehörigen der Bundeswehr während der Dienstzeit Einrichtungen der frühkindlichen Förderungen wie Kindertagespflege bzw. Kindertageseinrichtungen durch Infrastruktur bzw. Dienstleistungen unterstützt (bitte detailliert aufschlüsseln nach Standort, Name und Träger der Einrichtungen, Zeitraum sowie Art/Inhalt der Unterstützung)? Ist die Unterstützung der Einrichtung für die jeweiligen Nutzerinnen und Nutzer der Einrichtungen transparent (bitte jeweils einzeln erläutern und aufführen)?

5

An welchen Standorten der Bundeswehr gab es in den Jahren 2016 und 2017 Spendensammlungen für bzw. Spendenübergaben an Einrichtungen der frühkindlichen Förderungen wie Kindertagespflege bzw. Kindertageseinrichtungen (bitte detailliert aufschlüsseln nach Standort, Höhe und Art der Spende, Name und Träger der begünstigten Einrichtungen)?

6

An welchen Standorten hat die Bundeswehr in den Jahren 2016 und 2017 Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe wie bspw. Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Angebote der Kinder- und Jugendarbeit bzw. Angebote der Kinder- und Jugendsozialarbeit besucht (bitte detailliert aufschlüsseln nach Standort, Name und Träger der Einrichtungen, Alter und Anzahl der Kinder, durchgeführten Aktivitäten/Programm sowie Zustimmung/Elterneinverständnis)?

7

An welchen Standorten haben in den Jahren 2016 und 2017 Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe wie bspw. Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Angebote der Kinder- und Jugendarbeit bzw. Angebote der Kinder- und Jugendsozialarbeit Einrichtungen der Bundeswehr besucht (bitte detailliert aufschlüsseln nach Standort, Name und Träger der Einrichtungen, Alter und Anzahl der Kinder, durchgeführten Aktivitäten/Programm sowie Zustimmung/Elterneinverständnis)?

8

An welchen Standorten unterhielten in den Jahren 2016 und 2017 Truppenteile/Organisationsbereiche usw. der Bundeswehr Kooperations- bzw. Patenschaftsvereinbarungen, die engere Beziehungen bzw. Unterstützung, Austausch etc. mit Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe wie bspw. Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Angebote der Kinder- und Jugendarbeit bzw. Angebote der Kinder- und Jugendsozialarbeit beinhalten? Was ist Gegenstand solcher Kooperationen bzw. Patenschaften, und inwiefern sehen diese die Durchführung von Aktivitäten vor (bitte jeweils detailliert aufschlüsseln nach Standort, Name und Träger der Einrichtungen, Zeitraum sowie Inhalt der Kooperation/Zusammenarbeit)? Ist die Kooperation für die jeweiligen Nutzerinnen und Nutzer der Einrichtungen transparent (bitte jeweils einzeln erläutern und aufführen)?

9

An welchen Standorten wurden in den Jahren 2016 und 2017 von der Bundeswehr bzw. von Angehörigen der Bundeswehr während der Dienstzeit Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe wie bspw. Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Angebote der Kinder- und Jugendarbeit bzw. Angebote der Kinder- und Jugendsozialarbeit durch Infrastruktur bzw. Dienstleistungen unterstützt (bitte detailliert aufschlüsseln nach Standort, Name und Träger der Einrichtungen, Zeitraum sowie Art/Inhalt der Unterstützung)? Ist die Unterstützung der Einrichtung für die jeweiligen Nutzerinnen und Nutzer der Einrichtungen transparent (bitte jeweils einzeln erläutern und aufführen)?

10

An welchen Standorten der Bundeswehr gab es in den Jahren 2016 und 2017 Spendensammlungen für bzw. Spendenübergaben an Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe wie bspw. Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Angebote der Kinder- und Jugendarbeit bzw. Angebote der Kinder- und Jugendsozialarbeit (bitte detailliert aufschlüsseln nach Standort, Höhe und Art der Spende, Name und Träger der begünstigten Einrichtungen)?

11

Gab es weitere Aktivitäten mit Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bzw. Kindertagesstätten, die nicht durch die Fragen 1 bis 10 abgedeckt sind (bitte jeweils detailliert aufschlüsseln nach Standort, Name und Träger der Einrichtungen, Zeitraum sowie Inhalt der Kooperation/Zusammenarbeit)? Ist die Aktivität der Bundeswehr für die jeweiligen Nutzerinnen und Nutzer der Einrichtungen transparent (bitte jeweils einzeln erläutern und aufführen)?

12

Ist es im Rahmen der Aktivitäten zu besonderen Vorfällen wie bspw. Unfällen mit Verletzten oder Ähnlichem gekommen (bitte detailliert ausführen und dabei Datum, Aktivität, Vorfall benennen sowie aufschlüsseln nach den Bereichen der Fragen 1 bis 11)?

13

Welche Kosten sind der Bundeswehr durch ihr Engagement, ihre Aktivitäten bzw. Unterstützung gemäß den Fragen 1 bis 11 entstanden (bitte aufschlüsseln nach den Bereichen der Fragen 1 bis 11 sowie den einzelnen Aktivitäten und insgesamt)?

14

Was ist generell der Zweck der Zusammenarbeit der Bundeswehr mit Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe aus Sicht der Bundesregierung?

Berlin, den 25. Januar 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen