Vorstandswahlen der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e. V. (DITIB) am 24. Dezember 2017
des Abgeordneten Marc Bernhard und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die 16. ordentliche Mitgliederversammlung der Türkisch Islamischen Union der Anstalt für Religion e. V. (DITIB) fand am Heiligen Abend 2017 in Köln statt. Im Mittelpunkt standen neben mehreren Positionspapieren zur religiösen Betreuung der Muslime in Deutschland und der künftigen Verbandstruktur die Wahlen zum Vorstand. Laut DITIB-Internetseite „freute man sich insbesondere der Teilnahme des Diyanet-Präsidenten Prof. Dr. Ali ERBAŞ“. Dieser betonte, dass „über die Religionsbeauftragten bedauerlicherweise in letzter Zeit viel in Deutschland diskutiert wurde“ (www.ditib.de/detail1.php?id=630&lang=de).
Als Ergebnis der Vorstandswahlen wurde der bisherige Vorstandsvorsitzende, Prof. Dr. Nevzat Yaşar Aşikoğlu, wiedergewählt, der DITIB bereits während der DITIB-Diyanet-Spionageaffäre leitete (www.ditib.de/detail1.php?id=630&lang=de). In dem neu gewählten Vorstand mit sieben Mitgliedern ist weiterhin ein Religionsattaché vertreten (ZEIT ONLINE vom 25. Dezember 2017, www.zeit.de/politik/deutschland/2017-12/islamverband-ditib-regierung-partner-vorstandswahlen).
In einem Vermerk des Bundesministeriums des Innern, Referat M II 3, vom 25. April 2013 heißt es, dass „eine Gemeinschaft, die durch einen anderen Staat so beeinflusst wird, dass ihre Grundsätze nicht Ausdruck ihrer religiösen Selbstbestimmung sind, nicht Kooperationspartner der Länder beim Religionsunterricht sein (kann)“.
Weiter kommt ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (Az.: WD1 – 3000 – 007/13) zu dem Schluss, dass das türkische Religionspräsidium Diyanet gegenüber der DITIB Leitungs-, Steuerungs- und Kontrollbefugnisse wahrnimmt. Der an Entscheidungen über alle grundlegenden Fragen des Verbands beteiligte Beirat, der zumeist die endgültige Entscheidungsbefugnis hat, setzt sich beispielsweise ausschließlich aus Diyanet-Funktionären zusammen. Diese haben in den Mitgliederversammlungen ein größeres Stimmengewicht als die Vertreter der Mitgliedsvereine (www.deutschlandfunk.de/satzung-des-islamverbands-ditibtuerkische-funktionaere.886.de.html?dram:article_id=375487).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Wie beurteilt die Bundesregierung die Wahlmodalitäten der Vorstandswahl am 24. Dezember 2017 sowie die Zusammensetzung der Delegierten hinsichtlich ihrer Konformität mit demokratischen Grundsätzen und Werten, denen ein als gemeinnützig anerkannter eingetragener Verein in Deutschland entsprechen muss?
Sieht die Bundesregierung durch die Vorstandswahl an Heiligabend eine Wende in der zunehmenden Isolierung des DITIB infolge des Ermittlungsverfahrens der Bundesanwaltschaft wegen Spionagetätigkeit (Süddeutsche Zeitung, S. 5, 23. Oktober 2017: „Nur das Nötigste gesammelt“, von Lena Kampf und Georg Mascolo)?
In welchem Umfang sieht die Bundesregierung „nachdrücklich gegenüber DITIB geäußerte Erwartungen der Bundesregierung, sich organisatorisch, personell und finanziell stärker von der Türkei zu lösen“ (insgesamt sechs Gespräche auf ministerieller Ebene im Februar 2017 bzw. im April 2017 laut Bundestagsdrucksachen 18/11576 und 18/12470), durch die Ergebnisse der Mitgliederversammlung als erfüllt an?
Wie beurteilt die Bundesregierung das neu gewählte Vorstandsgremium im Hinblick auf die in den Fragen 2 und 3 angesprochenen Aspekte?
Wie viele staatliche, sonstige institutionelle und private Gelder erhält und erhielt DITIB seit 2007 nach Kenntnis der Bundesregierung (auch aus nachrichtendienstlichen Quellen) aus der Türkei und aus anderen Ländern (welche sind die Länder bzw. Institutionen, und wie hoch sind die gezahlten Beträge, aufgeschlüsselt nach Jahren und Ländern bzw. Institutionen)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Praxis, dass Unterverbände der DITIB-Jugendorganisation in vielen Städten öffentliche Zuschüsse von Städten und Gemeinden erhalten (www.br.de/themen/religion/ditib-jugend-100.html)?
Welche konkreten Ergebnisse wurden mit den durch verschiedene Bundesministerien seit dem Jahr 2011 bewilligten und in Aussicht gestellten Zuwendungen in Höhe von mehreren Millionen Euro (Antworten der Bundesregierung aus dem Jahr 2017, siehe Bundestagsdrucksachen 18/11576, 18/12470) in den geförderten Projekten erreicht?
Wurde durch die jeweils erzielten Ergebnisse der Zuwendungszweck in jedem dieser Förderprojekte erreicht?
Wenn nein, warum nicht?
Welche dieser Förderprojekte wurden von Bundes- oder Landesrechnungshöfen oder anderen Prüfeinrichtungen ex post evaluiert, und mit welchem Ergebnis?
Schließt sich die Bundesregierung weiterhin der Auffassung der Deutschen Islam-Konferenz an, die in einem Zwischenresümee von 2008 feststellt, dass „eine Gemeinschaft, die durch einen anderen Staat so beeinflusst wird, dass ihre Grundsätze nicht Ausdruck ihrer religiösen Selbstbestimmung sind, nicht Kooperationspartner der Länder beim Religionsunterricht sein (kann)“ (siehe Bundesministerium des Innern, Vermerk des Referats M II 3 vom 25. April 2013)?
Verfügt die Bundesregierung über Informationen darüber, ob DITIB seit ihrem Bestehen bereits dieses religiöse Selbstbestimmungsrecht wahrgenommen hat, indem ein durch das türkische Religionsministerium Diyanet entsandter Imam, der türkischer Staatsbeamter ist und von der Türkei bezahlt wird, nicht akzeptiert wurde oder ein für ein Vorstandsamt kandidierender Religionsattaché nicht gewählt wurde (siehe Bundesministerium des Innern, Vermerk des Referats M II 3 vom 25. April 2013)?
Falls ja, um welche Personen handelte es sich hierbei, und wann fand dieses statt?
Welche Informationen (auch aus nachrichtendienstlichen Quellen) liegen der Bundesregierung über die Aufgaben des DITIB-Bundesvorstandes und seiner Funktion in Bezug auf die Arbeit der Landesverbände vor?
Welche Pläne hat die Bundesregierung im weiteren Umgang mit DITIB als Ansprechpartner für Religionsunterricht und Lehrstühle an Universitäten?
Über welche Hinweise verfügt die Bundesregierung darauf, dass die Einstufung von DITIB-Gemeinden und -Vereinen als „gemeinnützig“ zu umfangreichen Steuerhinterziehungen durch Zurückzahlung eines Teils der offiziell gespendeten Beträge an die Spender missbraucht wird (www.pi-news.net/2012/06/ba-wu-extremistische-gemeinnutzigkeit/)?
Gibt es in der Bundesregierung Überlegungen, die finanzielle Förderung der DITIB in Millionenhöhe sowie die Anerkennung der AKP-Organisationen als gemeinnützig zu überdenken?
Wenn ja, welche?
Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der Finanzierung von Moscheen und islamischen Religionsgemeinschaften in Deutschland durch die Türkei, Saudi-Arabien und andere islamische Staaten und einer Zunahme radikaler islamischer Strömungen in Deutschland?
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass der deutsche Staat die Gründung neuer islamischer Gemeinden in Deutschland anstelle deren Finanzierung durch ausländischen Einrichtungen unterstützen soll?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung davon, in welchem Ausmaß DITIP und Diyanet in den Türkischunterricht für Muttersprachler an vielen Grundschulen und weiterführenden Schulen in Deutschland eingebunden sind, da die Lerninhalte ausschließlich durch die türkischen Konsulate bestimmt werden, die auch die jeweiligen Lehrer auswählt und bezahlt (www.focus.de/politik/deutschland/schueler-sollen-muttersprache-lernen-niedersachsenwill-tuerkisch-und-arabischunterricht-ausweiten_id_6247155.html)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, angesichts des sich aus der Sicht der Fragesteller immer stärker in das Leben der deutschen Muslime einmischenden türkischen Staates und seiner Religionsbehörde, Änderungen an der oben beschriebenen Praxis vorzunehmen?